Tarifvertgrag geht über Arbeitsvertrag
Ein Tarifvertrag steht über dem Arbeitsvertrag, ist das richtig? Auch wenn kein BR in dem Unternehmen organisiert ist.
Sachlage: Ein Freund hat sich auf eine Stelle im Hotel beworben. Lt. Stellenbeschreibung unbefristet Probezeit ein viertel Jahr. Und es findet der Tarifvertrag Gaststätten Beherbergungsgewerbe Anwendung. Lt . Tarifvertrag beträgt die Probezeit ein viertel Jahr ,danach läuft es automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn in der Probezeit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde. Nun hat der Stellv.Personaler aber gesagt, dass die Stelle ein viertel Jahr probe beinhaltet und für 1 Jahr befristet wird darauf nochmal für 1 Jahr obwohl es lt. Tarifvertrag so nicht vorgesehen ist. Eigentlich steht der Tarif über dem Arbeitsvertrag und ist somit bindend was der Tarifvertrag hergibt und was im Arbeitsvertrag steht ist nichtig. Sehe ich das richtig.
Weihnachtsgeld bekommt man auch nur lt.Tarif bei unbefristeter dazugehörigkeit. Wenn also der stellv.Personaler einen Arbeitsvertrag als Befristung schreibt, steht dem AN kein Weihnachtsgeld zu ohne ,dass der AN das streiten anfängt. sehe ich das richtig?
Community-Antworten (5)
08.12.2016 um 21:20 Uhr
Der stellv. Personaler hat gesagt... Damit lässt sich nix anfangen. Was steht denn nun im Arbeitsvertrag?? Wenn dort nichts von einer Befristung steht, ist der Vertrag unbefristet. Alles andere würde gegen das TzBefrG verstoßen. Wenn im AV eine Befristung steht, muss man prüfen, ob der TV die Befristung zulässt. Normalerweise ist das nicht so einfach, wie Du schreibst: Ich kenne den TV nicht, kann mir eine solche Regel bei einer Branche mit vielen Saisonbetrieben eigentlich kaum vorstellen. Jedenfalls nicht ohne Hintertürchen/Ausnahmeregelungen.
08.12.2016 um 23:14 Uhr
Vielleicht sollte Dein Freund mal den Rat der Gewerkschaft suchen. Er ist doch Mitglied?
08.12.2016 um 23:20 Uhr
Gilt der Tarifvertrag tatsächlich für dieses Arbeitsverhältnis? Warum?
09.12.2016 um 10:25 Uhr
Aus dem Tarifvertrag kann man nicht ableiten, dass unbefristete Arbeitsverträge "Pflicht" wären. Da solltet Ihr Euch den Text noch einmal genau durchlesen.
Das wäre im Gaststättenbereich auch äußerst unwahrscheinlich.
09.12.2016 um 13:53 Uhr
„Aus dem Tarifvertrag kann man nicht ableiten, dass unbefristete Arbeitsverträge "Pflicht" wären.“
Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher.
§ 14 TzBfG bestimmt ja nur die Zulässigkeit von Befristungen, nicht aber, dass ein gänzliches Ausschließen nicht möglich ist. Im Gegenteil. Der Absatz 2 Satz 3 gibt einer GW hier ausdrücklich die Möglichkeit, auch andere Zeiträume festzulegen. Dazu gehört auch der Zeitraum „0“.
Verwandte Themen
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
Hallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
Hallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde
Verhinderung zur Wahl einer örtlichen JAV
Hallo und einen schönen guten Abend. Ich habe ein Problem was ebenso interessant wie ärgerlich sein dürfte. Um dieses jedoch für alle verständlich rüber zu bringen, muss ich eventuell etwas weiter
Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag mit 40 Std / Woche statt wie bisher 35 - Was tun?
Hallo Freunde des Forums Ich habe eine Problem, mein gültiger Arbeitsvertrag besagt 35 Std./Woche man bietet mir einen Arbeitsvertrag mit 40 Std / Woche an. Was soll ich machen.? Ein paar Erläuteru
Klausel im Arbeitsvertrag - 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich?
Hallo, folgenden Fall hat unser Betriebsrat auf dem Tisch: ANin mit Vollzeitbeschäftigungsvertrag vor der Elternzeit hat im Januar eine 40%-Stelle ab 16.6.08 mündlich beantragt. Unser Chef hat nun