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Tarifvertgrag geht über Arbeitsvertrag

K
Kündigung
Jan 2018 bearbeitet

Ein Tarifvertrag steht über dem Arbeitsvertrag, ist das richtig? Auch wenn kein BR in dem Unternehmen organisiert ist.

Sachlage: Ein Freund hat sich auf eine Stelle im Hotel beworben. Lt. Stellenbeschreibung unbefristet Probezeit ein viertel Jahr. Und es findet der Tarifvertrag Gaststätten Beherbergungsgewerbe Anwendung. Lt . Tarifvertrag beträgt die Probezeit ein viertel Jahr ,danach läuft es automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn in der Probezeit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde. Nun hat der Stellv.Personaler aber gesagt, dass die Stelle ein viertel Jahr probe beinhaltet und für 1 Jahr befristet wird darauf nochmal für 1 Jahr obwohl es lt. Tarifvertrag so nicht vorgesehen ist. Eigentlich steht der Tarif über dem Arbeitsvertrag und ist somit bindend was der Tarifvertrag hergibt und was im Arbeitsvertrag steht ist nichtig. Sehe ich das richtig.

Weihnachtsgeld bekommt man auch nur lt.Tarif bei unbefristeter dazugehörigkeit. Wenn also der stellv.Personaler einen Arbeitsvertrag als Befristung schreibt, steht dem AN kein Weihnachtsgeld zu ohne ,dass der AN das streiten anfängt. sehe ich das richtig?

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Community-Antworten (5)

A
AlterMann

08.12.2016 um 21:20 Uhr

Der stellv. Personaler hat gesagt... Damit lässt sich nix anfangen. Was steht denn nun im Arbeitsvertrag?? Wenn dort nichts von einer Befristung steht, ist der Vertrag unbefristet. Alles andere würde gegen das TzBefrG verstoßen. Wenn im AV eine Befristung steht, muss man prüfen, ob der TV die Befristung zulässt. Normalerweise ist das nicht so einfach, wie Du schreibst: Ich kenne den TV nicht, kann mir eine solche Regel bei einer Branche mit vielen Saisonbetrieben eigentlich kaum vorstellen. Jedenfalls nicht ohne Hintertürchen/Ausnahmeregelungen.

S
samira

08.12.2016 um 23:14 Uhr

Vielleicht sollte Dein Freund mal den Rat der Gewerkschaft suchen. Er ist doch Mitglied?

G
ganther

08.12.2016 um 23:20 Uhr

Gilt der Tarifvertrag tatsächlich für dieses Arbeitsverhältnis? Warum?

G
gironimo

09.12.2016 um 10:25 Uhr

Aus dem Tarifvertrag kann man nicht ableiten, dass unbefristete Arbeitsverträge "Pflicht" wären. Da solltet Ihr Euch den Text noch einmal genau durchlesen.

Das wäre im Gaststättenbereich auch äußerst unwahrscheinlich.

E
Ernsthaft

09.12.2016 um 13:53 Uhr

„Aus dem Tarifvertrag kann man nicht ableiten, dass unbefristete Arbeitsverträge "Pflicht" wären.“

Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher.

§ 14 TzBfG bestimmt ja nur die Zulässigkeit von Befristungen, nicht aber, dass ein gänzliches Ausschließen nicht möglich ist. Im Gegenteil. Der Absatz 2 Satz 3 gibt einer GW hier ausdrücklich die Möglichkeit, auch andere Zeiträume festzulegen. Dazu gehört auch der Zeitraum „0“.

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