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GBR und konstituierende Sitzun

K
Katano
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Wissensfrage. Es gibt 2 Werke und es besteht ein GBR. Jetzt durch Neuwahlen, hat sich Werk A neu konstituiert, die konstituierung von Werk B erfolgt 4 Wochen später. Damit sich im GBR nichts tut, hat man sich schnell vor der konstituierung von Werk B im GBR neu konstituiert. Also die neuen BR Mitglieder von Werk A und die alten Mitglieder von Werk B. Ist das legitim? Ich dachte immer, die Konstituierung muss erfolgen wenn alle BR Mitglieder der neuen Amtszeit da sind. Gibt es da eine Gesetzesgrundlage?

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Community-Antworten (11)

L
Locke69

27.03.2026 um 07:17 Uhr

Wenn in Werk B noch gewählt wird, wie kann sich der GBR jetzt schon für die neue Amtszeit konstituieren? Woher wissen die Personen das sie für den GBR von ihrem Gremium endsendet werden? Woher wissen die Personen das sie in den Betriebsrat in Werk B überhaut wieder Gewählt werden? Also erst wenn sie vom neu gewählten Betriebsrat per Beschluss in den GBR endsendet werden können sich die Mitglieder des GBR konstituieren. Also abschließend nein geht nicht und ist auch nicht rechtens.

E
esci

27.03.2026 um 13:11 Uhr

Wenn es bereits einen GBR gibt, erfolgt keine erneute konstituierende Sitzung.

B
Bea64

27.03.2026 um 13:51 Uhr

der GBR konstituiert sich, nachdem alle Werke Ihren Betriebsrat neu gewählt haben genauso wie der BR sich erst nach den Wahlen konstituiert. Erst BR-Wahl - dann konstituieren - Entsendung von benannten BRM zur konstituierenden Sitzung des GBR und das immer erst nach den regulären BR-Wahlen - weil kein BRM kann sich sicher sein, dass es gewählt wird .. bzw dann zum GBR entsendet wird,

G
ganther

27.03.2026 um 18:14 Uhr

Konstituierung ist meines Erachtens das falsche Wort. Der GBR ist ein Dauergremium. Durch die Entsendung (durch unterschiedliche Wahltermine auch ggf. gestaffelt) sind bestimmte Handlungen vorzunehmen. That´s it

B
Bea64

30.03.2026 um 10:44 Uhr

wieso das falsche Wort - der GBR muss auch alle 4 Jahre wie der BR sich neu aufstellen und es wird auch der Vorsitz, sowie die Ausschüsse neu bestimmt. Wenn ein BRM nicht mehr gewählt bzw entsendet wird, dann ist er auch nicht mehr für den GBR zur Verfügung - der BR wäre ja dann auch ein Dauergremium nach Deiner Aussage - der GBR konstituiert sich erst nachdem alle turnusmäßigen Wahlen der Gremien des Unternehmens gewählt wurden. Meist findet dann die konstituierende Sitzung des GBR dann im Juni statt.

X
XYZ68

30.03.2026 um 11:09 Uhr

Der Begriff "konstituierende" Sitzung ist falsch, denn zur konstituierenden Sitzung lädt nicht der GBR ein, sondern BR der Hauptverwaltung des Unternehmens BR bzw. der BR mit den meisten Wählern. So wie bei der konstituierenden Sitzung des BR der Wahlvorstand einlädt. Gibt es einen GBR, so bleibt er als Dauergremium bestehen, nur seine Mitglieder wechseln. Das kann auch deutlich häufiger als nur alle 4 Jahre sein. Und genau wie im normalen BR kann man jederzeit den GBRV auch neu wählen, inwiefern das Sinn macht, ist ein anderes Thema.

C
celestro

30.03.2026 um 11:18 Uhr

"Der Begriff "konstituierende" Sitzung ist falsch, denn zur konstituierenden Sitzung lädt nicht der GBR ein, sondern BR der Hauptverwaltung des Unternehmens BR bzw. der BR mit den meisten Wählern. So wie bei der konstituierenden Sitzung des BR der Wahlvorstand einlädt."

Das von Dir geschriebene spricht eher dafür, dass der Begriff "konstituierenden Sitzung" korrekt ist. ;-))))

"Gibt es einen GBR, so bleibt er als Dauergremium bestehen, nur seine Mitglieder wechseln. Das kann auch deutlich häufiger als nur alle 4 Jahre sein."

Auch die Mitglieder des BR können häufiger wechseln (wenn auch durch Neuwahlen). ;-)))

Spricht jedenfalls nicht gegen den Begriff "konstituierende Sitzung".

"Und genau wie im normalen BR kann man jederzeit den GBRV auch neu wählen, inwiefern das Sinn macht, ist ein anderes Thema."

Auch das spricht NICHT gegen den Begriff "konstituierende Sitzung".

X
XYZ68

30.03.2026 um 13:36 Uhr

Ich bin nicht im GBR, aber im KBR. Auch hier wurde nur einmal konstituiert. Die Einladung zu dieser Sitzung erfolgte damals vom BR des größten Unternehmens. Alle weiteren Einladungen erfolgten vom KBR. Wir haben dann auf der ersten Sitzung ab Juni die Ämter bestätigt oder, falls notwendig, neu gewählt. Die Einladung zur Sitzung im Juni des Wahljahres erfolgte immer schon sehr früh. Damit auch eine Sitzung im Juni stattfinden konnte.

Unabhängig davon, finde ich es ungünstig, neu zu wählen, bevor nicht Veränderungen in der Konstellation geklärt sind.

G
ganther

30.03.2026 um 17:18 Uhr

bei uns ist es ein laufender Prozess. Nehmen wir die Vorsitzenden. Sie kommen aus Standorten, die bereits gewählt haben. Daher wird im Rahmen der nächsten Sitzung der Vorsitz neu gewählt.

Bis zum Abschluss der Wahlperiode haben wir 3 GBR-Sitzungen. Dadurch gibt es nicht DIE konstituierende Sitzung bei uns.

C
celestro

30.03.2026 um 17:49 Uhr

Der Vorsitzende wird gewählt, ohne das alle Standorte bereits ihre neuen Mitglieder entsandt haben?

G
ganther

30.03.2026 um 18:01 Uhr

ja... es ist ein Dauergremium. Teilweise haben sie dann schon entsandt, andere noch nicht. Wenn wir nicht neu wählen haben wir keinen Vorsitz

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