Wir sind ein Unternehmen mit 2 Betriebsräten an 2 Standorten. Es besteht ein GBR. Der GBR Vorsitzende welcher auch der BR Vorsitzende an meinem Standort ist hat selbst gekündigt. Ich als Stellvertreter des BR Vorsitzenden und Ersatzmitglied des GBR von unserem Standort bin ich nun als BR Vorsitzender gewählt worden und als ordentliches GBR Mitglied in den GBR entsandt worden.

Folgende kniffelige Frage quält mich nun.

Der andere BR Vorsitzende vom anderen Standort ist bisweilen stv. GBR Vorsitzender gewesen. Da ich nun "Nachgerückt, bzw. als ordentliches Mitglied nach §47 BetrVG in den GBR entsandt worden bin, stellt sich mir die Frage ob der Stellvertreter automatisch der Vorsitzende im GBR ist, oder ob derjenige den Vorsitz hat (und somit eine konstituierende GBR Sitzung einberuft), der die meisten Wähler auf der Wählerliste bei der letzten BR Wahl hatte. Wer lädt nun ein. Ich oder er, da wir mehr Wähler hatten.

Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar.