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Vergabe der Freistellungen

T
Toni32
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes Problem: Wir sind ein 29 er Gremium mit 3 Listen. Nun sollen die Freistellungen durch d'Hondt Rechnung vergeben werden. Nun meine Frage: Wird mit der Anzahl der Stimmen die jede Liste von der Betriebsratswahl bekommen hat gerechnet, oder mit der Anzahl der Sitze die jede Liste bekommen hat? Wenn man mit der Zahl der Sitze rechnet, würde nur eine Liste alle Freistellungen bekommen. Habe im Netz das gefunden: Gemäß § 38 Abs. 2 BetrVG sind die freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu bestimmen. Maßgeblich sind hierbei die Stimmen der jeweiligen Listen bei der Betriebsratswahl, nicht die Anzahl der bereits erreichten Sitze. Schutz der Minderheitenlisten.

Ist das richtig? Weil unser Gremium alle Freistellungen an eine Liste geben möchte.

Und müsste ich dann zum Arbeitsgericht wenn ich das nicht einsehe? Natürlich wenn das was die vorhaben nicht rechtens ist.

Ich danke euch für jede Hilfe.

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Community-Antworten (1)

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rtjum

26.03.2026 um 08:57 Uhr

"Maßgeblich sind hierbei die Stimmen der jeweiligen Listen bei der Betriebsratswahl, nicht die Anzahl der bereits erreichten Sitze." Das ist so falsch. Der BR wählt in Verhältniswahl aus seiner Mitte, also wählen die BRM. Es kann aber auch nur eine Vorschlagsliste dafür eingereicht werden wenn alle sich einig sind, dann gibt es eine Mehrheitswahl. Eine Verhältniswahl erfolgt nach d'Hondt, da man davon ausgehen kann, dass jedes BRM einer Liste auch den Vorschlag der Liste wählt ist das einfach auszurechnen. Es können sich natürlich auch kleinere Listen zusammentun um eine bessere Chance auf eine Freistellung zu bekommen. Wie ist denn die Sitzverteilung bei euch?

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