W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung

S
Schlaumeier38
Mrz 2026 bearbeitet

wir als Unternehmen sind in einem Gelände, wie wir uns in Gebäude eingemietet haben. z.B. Werkstatt und Umkleiden! Es ist so wenn MA unsere Firma die anderen Gebäude betreten, wird das aufgezeichnet und ausgewertet und unserer GL zu verfügung gestellt. Der BR der anderen Firma hat es in einer BV so geregelt. Sind wir da, als BR der Mieterfirma auch in der MB?

15201

Community-Antworten (1)

OH
Olav HB

25.03.2026 um 13:39 Uhr

Ich bezweifel, dass der anderen betrieb die von euch gesammelte Daten über Eintritt im Gebäude überhaupt weitergeben darf. Eine BV mit dem dort aktiven BR über die Videoüberwachung und die Verarbeitung der so erhobene Daten betifft ausschließlich das dort beschäftigte Personal. Daten von Betriebsfremden die als 'Beifang' gesammelt werden dürfen weder gespeichert, noch verarbeitet geschweige denn mit Dritten (i.c. euer Arbeitgeber) geteilt werden. Ich sehe hier einschweren verstoß gegen den Datenschutz.

Selbst wenn euer Arbeitgeber diese Daten haben möchte (die Herausgabe verlangt), sehe ich zunächst keine Rechtsgrundlage hierfür.

Als BR würde ich den Arbeitgeber auffordern, die bereits übermittelte Daten zu vernichten und jegliche Verarbeitung zu unterlassen. Bereits verarbeitete und ausgewertete Daten dürfen nicht weiter verwendet werden.

Gestellt, es würde eine BV geben über die Verarbeitung der Daten, muss zunächst eine Rechtsgrundlage für die Aushändigung der Daten geschaffen werden. Das kan der BR nicht regeln. Ausschließlich auf Basis dieser Rechtsgrundlage würde ich überlegen, ob eine BV zugestimmt werden kann.

Nutzt die Fremdfirma die Daten aus Sicherheitsgründe (betreten von für betriebsfremde Personen verbotene Bereiche) haben die ein berechtigtes Interesse an der Überwachung, da hört es dann aber definitiv auf.

Ihre Antwort