Liste wohl ohne ordnungsgemäße Prüfung zugelassen
Hallo zusammen,
Bei uns wurden zwei Vorschlagslisten zur Wahl zugelassen. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wurde Liste 2 sehr wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß durch den Wahlvorstand geprüft, also wohl ohne ordnungsgemäße Sitzung und ohne formellen Beschluss des Wahlvorstands als Kollegialorgan da eine WV mitglied von Liste 2 nicht wusste.
Meine Fragen sind nun: 1. Wenn Liste 2 tatsächlich zu Unrecht zur Wahl zugelassen wurde, ist die Wahl dann nichtig oder „nur“ anfechtbar? Da es Personalwshl sein musste
2. Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn der Wahlvorstandsvorsitzende die Prüfung faktisch allein vorgenommen haben sollte?
3. Kann man in so einem Fall von einer groben Pflichtverletzung, von willkürlichem Handeln oder sogar von einer Behinderung der Wahl sprechen, oder ist das sauber rechtlich eher „nur“ ein wesentlicher Wahlverfahrensfehler?
Community-Antworten (1)
22.03.2026 um 22:14 Uhr
ich denke nicht, das man Deine Fragen beantworten kann. Je nach Konstellation ist alles möglich. Vielleicht hat der WV Liste 2 unbedingt zulassen wollen, weil er sich davon etwas verspricht ... dann könnte ggf. eine Wahlbehinderung vorliegen. Oder auch nicht.
Erst einmal wäre die Wahl mEn anfechtbar ... aber je nachdem was da sonst noch gelaufen ist oder warum, könnte auch eine Nichtigkeit in Frage kommen.
Also ab zum Anwalt würde ich sagen.
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