Vorschlagsliste als unheilbar abgeschmettert - Wie seht Ihr das?
Hallo zusammen,
bei uns stehen demnächst BR Wahlen an, da ein BR Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gab.
Nun haben viele Kollegen eine eigene Liste erstellt, die gegen die alte BR Mitgliedsliste antreten wollte. Abgabe der Liste erfolgte pünktlich am letzten Tag der Frist, morgens 08 Uhr. Es erfolgte keinerlei unverzügliche Prüfung und erst 4 Tage später, Abgabe war der 08.05., also am 12.05. wurden die Listenführer davon unterrichtet das ein Fehler in der abgegebenen Liste vorliegt. Der Fehler lautete das auf der Seite der Unterstützungsunterschriften nicht die Listenvertreter und das Passwort fehlte. Die abgegebene Liste wurde allerdings untrennbar zur Vorschlagsliste eingereicht, getackert und die obere Ecke war gefächert und gestempelt, so das sie schon als zusammenhängend betrachtet werden musste / konnte.
Am 12.05. wurden nun die Listenvertreter zu einer Stellungnahme am 13.05. aufgefordert, beim Wahlvorstand um über diesen Mißstand zu verhandeln, schon seltsam in unseren Augen. Den Termin nahmen die beiden Listenvertreter war, der Wahlvorstand war nur mit einem Mitglied vertreten und nahm sich zu dem Gespräch eine Zeugin dazu. Diese Zeugin steht überigens ebenfalls auf der gegnerischen Liste.
Konstellation sieht wie folgt aus, Liste 1 = alle Mitglieder des amtierenden BR's, die ebenfalls auch komplett den Wahlvorstand innehaben, der Wahlvorstandsvorsitzende ist nicht im BR, steht aber auch auf der Liste 1. Die Zeugin steht ebenfalls auf Liste 1. Liste = über 50% der Belegschaft steht quasi allein gegen die Überwacher und alten Seilschaften an.
Über die Neutralität kann sich jeder selbst seine Gedanken machen.
Nunmehr wurde durch das Wahlvorstandsmitglied im Vorfeld des Gespräches am 13.05. mit der Zeugin und der Liste versucht Einfluss auf die Kollegen zu nehme, indem man auf die einzelnen Personen zuging und sie befragte wie die Liste entstand, wann Unterschriften abgegeben worden sind, ob sie dies freiwillig taten etc..
Nach diesen ganzen Befragungen sind eine Vielzahl an Beschäftigten derart unter Druck geraten, so das eine einzige Verwirrtheit herrscht.
Fazit, die Liste 2 wurde am 15.05.08, also eine Woche nach Abgabe als unheilbar gewertet und dies wurde den Listenvertretern schichtlich mitgeteilt. Die Mitteilung, unterschrieben von 3 Mitgliedern des Wahlvorstandes wurde durch ein Mitglied des Wahlvorstandes und einem Zeugen ( nicht im Wahlvorstand aber ebenfalls auf Liste 1 stehend ) überreicht.
Wir denken das hier doch wohl eindeutig die WO komplett ausgehebelt und missachtet wurde. Es gab bis zum 15.05.09 keine Wahlvorstandssitzung ( eigentlich hätte doch bereits am 08.05.09 eine erfolgen müssen um die eingereichten Listen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen, oder ? ), d.h. die getroffenen Entscheidungen sind irgendwie erfolgt aber nicht in einer konstituierten Sitzung. Das Zeugen dazu genommen werden dürfen, wäre angeblich ein Rat der Gewerkschaft ??
Alles in allem verstehen wir nicht wieso der Wahlvorstand, nach Abgabe einer korrekten Liste, in Folge auf Mitarbeiter zugehen darf / kann, um Einfluss zu nehmen etc..
Da die Liste 2 nunmehr abgelehnt ist, wäre zur Wahl also nur die Liste 1 wählbar, darauf stehen nun alle die Personen, die eigentlich durch das entstehen der Liste 2 wussten, das ihre Zeit abgelaufen ist.
Ich hoffe es klingt nicht allzu kompliziert und einer der Experten hier ( oder auch Meinungen die dem gesunden Menschenverstand folgen ) gibt uns in unseren Ansichten recht.
Wie seht Ihr das ?
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (2)
17.05.2009 um 14:49 Uhr
@Listenfuehrer,
sind die einzigen "Fehler" das Fehlen der Bezeichnung des Listenführers und des Kennwortes?
Dies sind zweifelsfrei keine Fehler. Bei fehlender Kennzeichnung ist der Kandidat der an erster Stelle steht der Listenführer. Offensichtlich hat der Wahlvorstand doch verstanden wer Listenführer ist. Bei fehlendem Kennwort der Liste wir die Liste mit Familiennamen- und Vornamen der ersten beiden Kandidaten benannt. Nachzulesen § 7 WO
Es ist wohl noch nichts verloren. Drei Mitarbeiter können die Wahl innerhalb 14 Tagen anfechten.
17.05.2009 um 19:35 Uhr
Listenfuehrer Wenn die Vorschlagsliste mit der Liste der Stützunterschriften durch tackern, fächern zusammengefügt wurde, sowie über dem Fächer gestempelt ist, dürfte dies ausreichen um eine sog. Untrennbarkeit dieser Urkunde herzustellen. Somit ist die Liste, wenn alle anderen Vorgaben eingehalten wurden, rechtmäßig. Ob ein Wahlvorstand Polizei spielen darf und Ermittlungen über das zustande kommen von Vorschlagslisten anstellen darf, bezweifel ich stark. Der Wahlvorstand hat eben nur die Verpflichtung die eingereichte Vorschlagsliste auf Richtigkeit zu prüfen. Was im Vorfeld geschehen ist, wäre dann im Rahmen einer Wahlanfechtung vom ArbG zu ermitteln.
Ich kann Listenfuehrer nur raten, wenn er denn auch der Listenführer ist, am Montag am 9:00 Uhr mit Hilfe der Rechtantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts die Teilnahme seiner Liste im Wege der einstweiligen Verfügung übers Arbeitsgericht zu erzwingen. Sicherlich könnte auch nach der Wahl die Wahl selbst angefochten werden, aber das dauert dann eben.
Ach ja, das Wichtigste, die Kosten muss der AG tragen.
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