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Auswertung Login- und Telefondaten

B
BenBa
Mrz 2026 bearbeitet

Mahlzeit, bei einem Mitarbeiter besteht seitens des Arbeitgebers der Verdacht, seine Tätigkeiten falsch dokumentiert zu haben. Dazu sollen seine Login- und Telefondaten ausgewertet werden. Da wir solch ein Thema noch nicht hatten stellt sich und die Frage: was tun? Dem Begehren stattgeben oder dem einen Riegel vorschieben und auf andere Möglichkeiten verweisen? Und: können wir mit dem betroffenen Mitarbeiter reden?

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Community-Antworten (4)

OH
Olav HB

19.03.2026 um 12:40 Uhr

Ich nehme an, die Rede ist von Daten die sich auf ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Gerät (oder Geräte) befinden. Ist dies nicht der Fall, würde ich grundsätzlich nicht zusimmen.

Wenn es jedoch ein begründeten Verdacht gibt. kann ich mir vorstellen, in einem eng begrenzten Rahmen die Auswertung zuzustimmen. Kein Schleppnetz "mal sehen ob und was wir finden" sondern gezielt die Daten abfragen, die in ein direkten Zusammenhang mit dem konkreten Vorwurf stehen. Hierzu gehören z.B. GPS-Daten von, nach den Vorschriften angebrachte, Positionstracker in direkter Verbindung mit Auftragsdaten von Kunden.

Ob, wer und wann man über diese Ermittlungen den betreffenden MA informiert und ggf. Gelegenheit zur Stellungnahme bietet, kann ich nicht pauschal sagen.

R
rtjum

19.03.2026 um 13:36 Uhr

wenn ihr einen BR habt, dann solltet ihr auch für alle Programme die ihr nutzt Betriebsvereinbarungen haben und in denen sollte genau das THema (Zugriff wer, wann und wofür)geregelt sein.

B
Bea64

19.03.2026 um 17:03 Uhr

Hallo zusammen, für mich hört sich das eher nach Leistungs-/ Verhaltenskontrollen aus wobei eigentlich sofern ein BR vorhanden ist alles in einer Betriebsvereinbarung sein sollte, ggf. wenn es ein größeres Unternehmen mit einem GBR gibt dies falls die Programme in allen Betriebsteilen genutzt werden über eine GBV geregelt sind. Ohne BR hat man leider nicht viel Möglichkeiten und der AG weiß dann sowas zu nutzen

B
BenBa

19.03.2026 um 17:32 Uhr

Der BR ist im Amt - aber leider noch nicht so lange. Entsprechende BVs sind in Verhandlung oder noch nicht existent. Das erschwert die ganze Sache...

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