Private Telefondaten für Notfälle - Darf Arbeitgeber eine Liste erstellen ohne den Betriebsrat zu fragen?
Hallo, unsere Chefetage lässt derzeit von den Mitarbeitern alle Adress- und Telefondaten überprüfen. Dabei sollen die privaten Telefonnummern in eine Liste eingetragen werden, die dann bei Notfällen verwendet werden darf. Dürfen die so eine Liste erstellen ohne den BR zu fragen? Bei uns gibt es keine gesamte Regelung für Rufbereitschaft oder ähnliches. Es gibt nur für einzelne Mitarbeiter sogenannte Einzelvereinbarungen. Für eine Regelung in Form einer BV gab es bisher keine Einigung zwischen uns.
Danke für Eure Antworten!
Community-Antworten (5)
23.08.2005 um 15:17 Uhr
Die Datenerfassung und Auswertung von Telefondaten unterliegt nun einmal der Mitbestimmung. Da müsst Ihr Euch schon vorher über etwas einigen. Wenn dies noch nbicht geschehen ist, darf der AG nicht einseitig Auswertungen vornehmen. Ihr solltet den AG auffordern, es zu unterlassen, mitbestimmungspflichtige Telefondatenauswertungen ohne Zustimmung des BR durchzuführen und fordert ihn zu Verhandlungen auf
23.08.2005 um 15:28 Uhr
Hallo Viktor,
es ist nicht gewollt eine Telefondatenauswertung durchzuführen. Hier geht es allein darum, dass unsere Chef's am Wochenende z.B. die Mitarbeiter anrufen können und wollen, wenn sogenannte Notfälle eintreten. Obwohl das Verständnis für Notfälle bei den Mitarbeitern anders ist als bei unseren Chef's. Es ist schon mehrmals vorgekommen, dass die Mitarbeiter wegen Kleinigkeiten angerufen wurden. Bei "wirklichen" Notfällen kann ich das noch eher nachvollziehen. Wir möchten gerne eine allgemeine Regelung zum Thema Bereitschaft, vielleicht können wir hier wieder ein Weg finden uns mit den Chef's zu einigen.
23.08.2005 um 15:43 Uhr
Was sagt denn euer Datenschutzbeauftragter dazu! Denn diese persönlichen Daten unterliegen ja auch dem Datenschutz! Ihr solltet auf jeden Fall in einer BV festlegen, wer auf diese Daten Zugriff hat und unter welchen Bedingungen und an wen diese Daten weitergegeben werden dürfen!!
23.08.2005 um 15:46 Uhr
Tja unser Datenschutzbeauftragter hat sogar mit unterschrieben, als die Mitarbeiter zur Überprüfung aufgefordert wurden. Damit kommen wir an der Stelle erstmal nicht weiter.
23.08.2005 um 16:51 Uhr
Hej larry,
ich denke, kein Mensch ist gezwungen seine priv. Tel.-Nr. bekannt zugeben. Die Privatadressen sind ja wohl bei den Personalpapieren.
Wenn der AG die Erreichbarkeit absichern will, soll er auch für entsprechende Kom-Geräte sorgen. Er kann ja auch Eure Privattelefone bezahlen oder an den Kosten beteiligt werden.
Wenn Euer datenschützer so ohne weiteres mitspielt, fragt doch einfach mal beim Landesdatenschutzbeauftragten an, von wegen der Rechtmäßigkeit. Die Tel.-Nr. dafür müßte im I-net stehen.
bernd
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
Hallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
Ich möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand 1. Fallb
Wahlfälschung-?
Moin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub