Arbeitnehmerüberlassung - wahlberechtigt ?
Hallo Community,
sind Mitarbeiter aus der Arbeitnehmerüberlassung wahlberechtigt ?
Akiv und oder Passiv?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
19.03.2026 um 10:41 Uhr
Dürfen Leiharbeitnehmer den Betriebsrat mitwählen?
Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die nicht in einem Vertragsverhältnis zum Unternehmen des wählenden Betriebs stehen, sondern einen Arbeitsvertrag mit dem verleihenden Unternehmen haben. Deshalb ordnet das Betriebsverfassungsgesetz in § 7 Satz 2 ausdrücklich an: Leiharbeitnehmer sind dann wahlberechtigt, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden.
19.03.2026 um 10:42 Uhr
Wählbar sind sie nicht, aber wahlberechtigt. Vergleich :
Betriebsverfassungsgesetz § 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
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