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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Praktikanten wahlberechtigt?

M
MBübungsleiter
Nov 2016 bearbeitet

Wahlberechtigt für die Betriebsratswahl sind alle Beschäftigten im Betrieb, d.h. auch die Praktikatinnen im Pflichtpraktikum z.B. Erzieher oder Sozialpädagogikstudium. Nicht wahlberechtigt sind freiberuflich tätige Honorarkräfte oder eine REHA-Maßnahme im Betrieb ableistet. Sind Praktikantinnen die ein Plichtpraktikum ableisten für den Betriebsrat wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

28.04.2014 um 19:41 Uhr

Soz Päd. im Studium sind garantiert nicht wahlberechtigt.

K
kratzbuerste

28.04.2014 um 19:54 Uhr

wie war noch gleich die Frage?

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