Praktikanten wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Betriebsratswahl sind alle Beschäftigten im Betrieb, d.h. auch die Praktikatinnen im Pflichtpraktikum z.B. Erzieher oder Sozialpädagogikstudium. Nicht wahlberechtigt sind freiberuflich tätige Honorarkräfte oder eine REHA-Maßnahme im Betrieb ableistet. Sind Praktikantinnen die ein Plichtpraktikum ableisten für den Betriebsrat wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
28.04.2014 um 19:41 Uhr
Soz Päd. im Studium sind garantiert nicht wahlberechtigt.
28.04.2014 um 19:54 Uhr
wie war noch gleich die Frage?
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