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Wahlberechtigung?

S
Speedypidi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

ich wünsche erst einmal allen ein gesunden und frohes neues Jahr

ich habe ein paar Fragen zur Wahlberechtigung da ja die Wahlen vor der Tür stehen und wir uns mit 3 Personen nicht ganz sicher sind bzgl. wbg

1.) sind noch Angestellte wahlberechtigt, die einen Zeitvertrag haben der bis Ende März läuft? 2.) sind noch Angestellte wahlberechtigt, die einen Zeitvertrag haben der bis Ende Juni läuft? 3.) sind studentische Hilfskräfte wahlberechtigt die auf 400 € Basis arbeiten? 4.) sind studentische Hilfskräfte wahlberechtigt die auf 400 € Basis arbeiten und einen Vertrag bis Ende März haben?

Für Eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße

5.09002

Community-Antworten (2)

K
Kölner

13.01.2010 um 13:23 Uhr

@Speedypidi

  1. Wenn die Wahl bis Ende März gelaufen ist, dann ja.
  2. siehe 1.
  3. Das sind AN im Sinne des Gesetzes
  4. siehe 1.

Seminarbesuch eingeplant?

R
rkoch

13.01.2010 um 16:12 Uhr

@Speedypidi 2. ja (da die Wahl bis 31. Mai durch sein muss: ja ohne Einschränkung)

nur der vollständigkeit halber.......

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