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Unstimmigkeiten

B
Ba1
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo ich hätte 2 Fragen....zu unseren gestrigen BR Wahl!

Erstens: Wer darf die Reihenfolge auf der Vorschlagsliste und somit auf den Stimmzettel festlegen? Ist es konform wenn der Aktuelle BR sich selbst an den ersten Stellen in Alphabetischer Reihenfolge und dann erst die "neuen " Bewerber auch wieder nachfolgen in Alphabetischer Reihenfolge aufgelistet?

Zweitens: Ist ein Stimmzettel gültig wenn 9 Stimmen vergeben werden dürfen der Wähler auch nur drei ordnungsgemäß vergibt und er aber ganz unten selber einen Namen zufügt und diesen auch mit einem Kreutz versieht?

Danke schonmal im vorraus!

18309

Community-Antworten (9)

C
celestro

18.03.2026 um 22:12 Uhr

"Erstens: Wer darf die Reihenfolge auf der Vorschlagsliste und somit auf den Stimmzettel festlegen? Ist es konform wenn der Aktuelle BR sich selbst an den ersten Stellen in Alphabetischer Reihenfolge und dann erst die "neuen " Bewerber auch wieder nachfolgen in Alphabetischer Reihenfolge aufgelistet?"

Es kommt darauf an. Wenn der Betriebsrat hier als "Listenführer" auftritt, dann wäre das in Ordnung.

ABER: Normalerweise finden sich Personen zusammen, die gemeinsam einen Wahlvorschlag (eine Liste) bilden. Diese Personen einigen sich untereinander auf die Reihenfolge. Dann muss man Stützunterschriften sammeln und diese "Liste" beim Wahlvorstand einreichen.

Dann werden von mehreren "Gruppen" solche Vorschläge eingereicht und es kommt zur Listenwahl (es kann nur bei einer "Gruppe" ein Kreuz gemacht werden).

Das von Dir beschriebene Szenario kenne ich so ähnlich ... bei uns haben sich die BRM auch oben auf die Liste geschrieben und wer dann "zeitlich" zuerst kam, konnte sich darunter schreiben. Aber wenn die BRM Freunde hatten, waren die natürlich auch vor allen anderen Personen.

Bei uns wollte nur lange lange niemand eine Listenwahl haben und daher hat sich diese "Art" sehr lange gehalten. Irgendwann kamen MA dazu, die sich das nicht mehr gefallen lassen wollten und seitdem gibt es bei uns Listenwahl statt Personenwahl.

"Zweitens: Ist ein Stimmzettel gültig wenn 9 Stimmen vergeben werden dürfen der Wähler auch nur drei ordnungsgemäß vergibt und er aber ganz unten selber einen Namen zufügt und diesen auch mit einem Kreutz versieht?"

Nein, ein solcher Stimmzettel ist ungültig!

R
rtjum

19.03.2026 um 08:55 Uhr

wie viele Wahlberechtigte habt ihr?

B
Ba1

19.03.2026 um 12:25 Uhr

Wir haben ca 420 Wahlberechtigte!

R
rtjum

19.03.2026 um 13:32 Uhr

ok, dann habt ihr das normale Wahlverfahren gehabt und es ist nur eine Vorschlagsliste abgegeben worden. Dann kann das so völlig korrekt sein. Es kann aber auch total falsch sein. Dazu würden wir einfach mehr Angaben benötigen, bei dem was Du bisher geschrieben hast stimme ich @celestro zu.

B
Ba1

19.03.2026 um 14:14 Uhr

Ich Versuch Mal so viele Infos wie möglich zu geben.

Also wir Kandidaten haben uns fristgerecht beim alten BR gemeldet und uns auf die Liste ( du hast Recht es ist das normale Verfahren mit nur einer Liste, insgesamt 20 Bewerber 8 aus dem alten BR und 12 Neu Bewerber) setzen lassen! Vor Ablauf der Einreichungsfrist kam der Listenführer ( 2ter Vorstand des alten BR) auf uns zu zum Unterschreiben). Keiner wusste das die Reihenfolge ( die ersten 8 aus dem alten BR und die folgenden aus uns" neuen" so auch auf dem Wahlzettel stehen würde! Somit wurde die Liste 1 zu 1 vom Wahlvorstand übernommen! Einige von den neuen Bewerbern sehen die als Vorteinahme des alten BR. Somit stellt sich uns die Frage: Ist es rechtlich falsch oder nur moralisch!?

Ich danke Euch auf jeden Fall für die Infos

R
rtjum

19.03.2026 um 14:18 Uhr

rechtlich dann wohl nicht zu beanstanden und im normalen Wahlverfahren wird dann bei Listenwahl die Reihenfolge der Liste nicht verändert. Als Listenführer hätte ich euch vorher aufgeklärt aber naja... Wie sagt man so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", wobei ich das hier nicht direkt als Strafe ansehen würde, aber wir ja alle erwachsene Menschen und können uns dank Google etc. ziemlich gut selbst schlau machen.

N
netteannette

19.03.2026 um 14:27 Uhr

rtjum schreibt richtig. Rechtlich nicht zu beanstanden. Und der WV hat korrekt gehandelt, wenn er die Reihenfolge von der Vorschlagsliste so auf den Wahlzettel übernommen hat. Und ja - einerseits hätte der Listenführer euch vorher aufklären oder sagen können "wir setzen uns zusammen und besprechen die Reihenfolge auf der Liste". Andererseits, wenn man Interesse am Amt zeigt, hätte man halt auch gezielt nachfragen können, wie das genau abläuft mit dem Eintragen auf die Liste.

B
Ba1

19.03.2026 um 14:39 Uhr

Da gebe ich dir Recht. Leider kommen manchmal erst Fragen auf wenn einem was komisch vorkommt! Ich persönlich habe sehr viel gefragt und mich erkundigt, vor allem da ich nicht in der Gewerkschaft bin und das für den alten BR ein Problem darstellte! Aber wenn das alles rechtlich korrekt ist nehme ich es natürlich so an!

Nebenbei.... ist es eigentlich ein großer Aufwand wenn im Nachhinein festgestellt wird das ein ungültiger Wahlzettel doch gewertet wurde? An den Platzierungen würde sich so oder so nichts ändern.

C
celestro

19.03.2026 um 19:46 Uhr

"Nebenbei.... ist es eigentlich ein großer Aufwand wenn im Nachhinein festgestellt wird das ein ungültiger Wahlzettel doch gewertet wurde? An den Platzierungen würde sich so oder so nichts ändern."

Es käme mEn nur eine Anfechtung der Wahl in Frage. Wenn sich an den Platzierungen aber eh nichts ändern würde, kann man sich das komplett schenken.

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