Bereitstellung von Arbeitsbekleidung - Pflicht?
Hallo Alle,
ích möchte gern wissen, ob und wann der AG verpflichtet ist, die Arbeitsbekleidung zur Verfügung zu stellen. Mir ist das neu, habe auch nichts darüber gefunden. Wenn er die Arbeitsbekleidung-/schuhe stellt, dann ist der BR mitbestimmungspflichtig. richtig? In unserer Firma sind Arbeitsschutzschuhe vorgeschrieben, die Kosten für die Schuhe übernimmt der AG auch. Es gibt aber Unstimmigkeiten darüber, wie das Ganze abgewickelt wird. Habt ihr da eine Info für mich? Danke RaSch
Community-Antworten (15)
31.08.2006 um 13:47 Uhr
Was ist daran unklar mit der Abwicklung ?
31.08.2006 um 13:55 Uhr
@ RaSch,
Zahlt der AG Arbeitskleidung so musst du Sie wohl kaufen (nach fragen wegen dem Verwendungszweck)
Rechnung mit Belg darüber das es ARBEITSSCHIHE sind an d AG senden !
ANSONSTEN macht doch eine Vereinbarung zur Abwicklung !
31.08.2006 um 13:58 Uhr
Hi Rollie,
es werden ein 3-4 Modelle Arbeitsschuhe zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Viele MA kommen mit den vorgegebenen Modellen nicht klar und würden sich die Schuhe lieber selbst aussuchen und dann in der Buchhaltung abrechnen. Dies möchte der AG nicht, weil es zuviel Aufwand macht. Wir würden gern einen Mittelweg suchen und der GF vorschlagen. Meine Frage war eigentlich nur, können wir mitreden und kann die GF, wenn ihr das nicht passt, einfach sagen: Er stellt die Arbeitschutzschuhe nicht mehr kostenlos zur Verfügung? Wir hatten schon einen anderen Fall, indem der GF "bockig" reagierte und dann die ganze Sache ainfach abblies.
Gruß RaSch
31.08.2006 um 18:20 Uhr
Und wenn die GF sich nun bockig stellt und es abbläßt ? Müssen dann keine Sicherheitsschuhe getragen werden ?
01.09.2006 um 02:10 Uhr
Hallo RaSch Im Arbeitsschutzgesetz DU schreibst es doch 3- 4 Modelle zur Ansicht, lass doch ganz einfach eine Firma kommen. Wählt dann mit der GF und betroffenen MA ( Abteilungsleiter TLs) ein paar Modelle aus, die den Zweck erfüllen. Testet, probetragen, beurteilt und wählt dann, es ist klar es gibt immer MA die fußkrank sind ,zB hoher Spann senk,platt, Spreizfuß für diese gibt immer noch einen passenden Schuh. Helfen kann Euch auch eure Berufsgenossenschaft. Sicherheitsschuhe, Arbeitsschuhe sind bedeutend besser als ihr Ruf.Es gibt Modelle denen sieht man noch nicht mal den Sicherheitsschuh an.Die kannste glatt auf dem Wiener Opernball anziehen.
Hier mal paar links zum www.derblaumann.de Schuhe von Lupos www.ud-shop.de Schuhe von Puma http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsschuh www.wolkdirekt.com/arbeitsschutz.html http://maxicon.net www.shop.arbeitschutz-fk.de hier findest du fast alle Marken Für welches Gewerk werden die Puschen denn benötigt?
Wenn dann das für Euch das richtige Gehwerkzeug gefunden wurden gibt nur diese Schuhe, die von Euch ausgewählten. Jeder MA bekommt seine Treter, Euer GF erstellt eine Betriebsanweisung für welchen Zweck sie getragen werden müssen (Bereich usw) Betriebsanweisungen müssen befolgt werden.Jeder MA ist dann verpflichtet die Schuhe zu tragen. Die Schuhe pfleglich zu behandeln sollte eine Selbstverständlichkeit sein ( säubern/ mit Pflegemittel behnadeln) jedes Jahr ein neues paar Schuhe, wenn sie früher das Zeitliche segnen, dann eben sofort.
01.09.2006 um 08:59 Uhr
@ RaSch
Stellt der AG Arbeitskleidung (dazu gehört auch das was euer macht) so müsst ihr das Dulden.
Aussnahme > Artest vom Arzt ! Wegen Allergie oder Behinderung (Hammerzeh,Fusspilz,Spanhochstand,DBS,möglich ist auch Diabetis wegen der Empfindlichen Füsse bei Diabetis)
Gibt viele gründe "Seine Arbeitskleidung", abzulehnen wenn es alternativen gibt und die glaubhaft beründet werden !
01.09.2006 um 09:00 Uhr
@ Akira
Schleichwerbung ???
01.09.2006 um 13:02 Uhr
@RaSsch Man muss hier fein unterscheiden,ob es sich um Arbeitskleidung(Blaumann,Hemden etc.) oder um Arbeitsschutzkleidung (Sicherheitsschuhe,Helme,Handschuhe usw.) handelt. Das hat Akira getan, sie kommt meines Wissens aus der Arbeitssicherheit. Da Dein AG Sicherheitsschuhe vorschreibt, fallen sie unter Schutzkleidung. Da kann er normalerweise nicht "bockig" werden, da ist er in der Pflicht. Andererseits verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die MA auch zum Tragen erforderlicher Arbeitsschutzkleidung. Also auch Ausnahmen, wie Waschbär sie aufzählt, müssen irgendwie mit Sicherheitsschuhen versorgt werden! Wir haben es so gemacht wie Du und AKira bereits gesagt haben-mehrere Modelle ausgewählt, erprobt(am besten bei mind.1 MA, der besonders meckert) und dann als BR eine Vereinbarung getroffen, die auch enthält, wann spätestens neue Schuhe fällig werden. Gruß Edelweis
01.09.2006 um 13:28 Uhr
Eine Erstattungspflicht für die Kosten der "Dienstkleidung" besteht nur, wenn aus hygienischen Gründen oder wegen der am Arbeitsplatz drohenden Gefahren der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen hat und der Arbeitnehmer sich diese Kleidung selbst beschafft (BAG v. 19. 5. 1998 – 9 AZR 307/96, BB 1998, 2527; LAG Düsseldorf v. 26. 4. 2001 – 13 Sa 1804/00, NZA-RR 2001, 409).
Sofern die die Kleidung aber weder dem Gesundheitsschutz dient, noch der Arbeitgeber aus anderen Gründen zur Gestellung einer Dienstkleidung verpflichtet ist, kann der Arbeitnehmer die Erstattung des Kaufpreises und der Reinigungskosten nicht verlangen. In diesem Fall handelt es sich nämlich nicht um eine Aufwendung im Sinne des § 670 BGB, für die der Arbeitnehmer Aufwendungsersatz geltend machen kann (BAG v. 19. 5. 1998 – 9 AZR 307/96, BB 1998, 2527).
01.09.2006 um 22:11 Uhr
@ Waschbär habe ich nicht nötig, verdiene meine Brötchen im LEH. Die Links sollten RaSch zeigen wo er sich schlau machen kann.
01.09.2006 um 22:15 Uhr
@Akira Lebensmitteleinzelhandel? oder doch Landeserziehungsheim? :-)
02.09.2006 um 03:14 Uhr
@ Kölner Hann ming Penz ertrocken, dat reicht, dä Rest können die Angere selver mache.
02.09.2006 um 15:52 Uhr
@Akira Do lachs Dich kapott, wat die Imis dr joode Dach lang all verzälle, wenn se sich ens em Kölsche versööcke. Dat es en herrlichen Sortier!
03.09.2006 um 03:00 Uhr
@ Kölner
Ich weiß, wäre besser im kölsche hätte meine Frau Mama nicht immer gesagt, sprich ordentlich Kind. Wie spricht man ordendlich? Sie kam selber aus dem Aachener Raum, kamen Bekannte und Verwandte hätteste mal hören müssen, sprich ordentlich Kind. Habe Platt gelernt auf dem Schulhof, dieses Platt war in jedem Dorf etwas anders. Klösch lernte ich durch eine alte Freundin kennen, hie und da fiel mal ein Ausdruck in Klösch. sie hat mir viel aus Ihrer Heimatstadt erklärt und erzählt. Sie wurde 1916 in Rodenkirchen geboren und liebte Ihre Stadt. Leider konnte ich Ihr einen Wunsch nicht mehr erfüllen dort nochmal hin zufahren mit mir. Sie war da, mit ihrer Tochter, glücklich darüber auch ja, ich werde aber den Satz nicht vergessen mit ihnen wäre es viel schöner gewesen. Su nu sach mich doch ens wat sind oder hesch dann Imis, kann man dat esse ?
03.09.2006 um 20:12 Uhr
@Akira Imi: ist kein gebürtiger Kölner. Jeder Kölner erkennt ihn sofort. Nach einigen Gläsern Kölsch steht einer Verbrüderung in den meisten Fällen nichts mehr im Wege. ;-)
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