Liste für Personenwahl!
Hallo, Wir sind ein Filialunternehmen mit über 60 Filialen im Umkreis von ca. 75 km . Wenn sich jemand auf die Wählerliste setzten möchte um in den Betriebsrat zu kommen , muss der alte Betriebsrat BZW der Wahlvorstand dafür sorge tragen das jeder sich auf die Liste setzten kann ????
2 Frage . ein Betriebsratsmitglied ist leider länger erkrank. Das Mitglied wollte sich aufstellen lassen für die kommende Wahl, hat aber keine Möglichkeit bzw. keinen Hinweis erhalten sich auf die Wählerliste zu setzten .
wie ist da das Vorgehen ?????
Community-Antworten (3)
18.03.2026 um 12:42 Uhr
Meinst du statt Wählerliste vielleicht Wahlvorschlag?
18.03.2026 um 13:37 Uhr
Die Frage von hamsterpups ist berechtigt. Wählerliste = Verzeichnis aller Wähler. Wahlvorschlag = Die Liste, auf welche sich die Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, eintragen. Also falls du Wahlvorschlag meinst:
- Nein, weder der WV noch der BR ist dafür zuständig, dass jemand sich auf die Wahlvorschlagsliste setzen kann. Dafür ist jeder Interessent selbst zuständig bzw. der Listenführer eine Vorschlagsliste kümmert sich um weitere Kandidaten auf seiner Liste.
- Davon ausgehend, dass das Wahlausschreiben schon veröffentlicht wurde, hätte der WV dies dem Langzeitkranken postalisch zukommen lassen müssen. Siehe Wahlordnung "§3 (4): Ergänzend hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben den Personen nach § 24 Absatz 2 postalisch oder elektronisch zu übermitteln; der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand die dazu erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. §24 (2): Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie 2. vom Erlass des Wahlausschreibens bis zum Zeitpunkt der Wahl aus anderen Gründen, insbesondere bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit." Die Info über Langzeiterkrankung hätte der Arbeitgeber dem WV geben müssen und dieser hätte dem Langzeitkranken das Wahlausschreiben postalisch zukommen lassen müssen. Falls nicht geschehen und es nun zu spät ist für für den Interessenten noch zu kandidieren = Grund für eine Wahlanfechtung.
23.03.2026 um 11:39 Uhr
vielen Dank für die Info
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