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Ausländische Gesellschaften in Sozialplan

K
Kleris
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo zusammen,

Angenommen ekne Firma Mustermann GmbH hat verschiedene Niederlassungen z.b Polen Spanien etc. In einem Team sind 4 Mitarbeiter mit gleicher Funktion.2 davon sind z.b. einer spanischen Niederlassung zugeordnet und 2 Deutschland. Wenn es nun zu betriebsbedingten Kündigung kommt, werden dann alle Ma einbezogen oder nur die, die deutschen Unternehmen zugeordnet sind. Wenn z.b. 1 MA der leben 4 genannten gehen müsste, kann dann der Vorgesetzte auswählen wer das ist? Oder werden alle in die Sozialauswahl miteinbezogen.

Viele Grüse

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Community-Antworten (2)

C
celestro

15.03.2026 um 20:26 Uhr

Das BetrVG gilt nur in Deutschland. Außerdem gelten noch einige andere Dinge und daher:

https://arbeitsrechthaberei.de/wissen/sozialplan/

G
ganther

16.03.2026 um 16:58 Uhr

Sozialplan und Sozialauswahl sind sehr unterschiedliche Schuhe. Was willst du denn genau wissen und wofür? Welche Frage habt ihr hier als BR-Gremium?

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