Erstellt am 21.11.2008 um 20:10 Uhr von bella3678
wenn wir nicht mehr das Jahr 1945 haben schon...
Erstellt am 21.11.2008 um 20:11 Uhr von bella3678
die Frage ist der Knaller!
Erstellt am 21.11.2008 um 21:02 Uhr von asgard
Das Dritte Reich ist längst Geschichte und Leute die solche Frage stellen sollten es auch sein!
Erstellt am 21.11.2008 um 21:51 Uhr von carrie
@all
Wo bin ich hier??????
Erstellt am 21.11.2008 um 22:29 Uhr von Matze24
@Macella,
(Pisa, ick hör dir trappsen...)
Auch die Jugend- und Ausbildungsvertretung wird durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt! Hier heißt es ganz deutlich:
"§ 5 Arbeitnehmer:
(1) 1Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. 2Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten."
Auch wenn Dein benachbarter Arbeitnehmer nun garnicht in Dein Bild einer deutschen Gesellschaft passt, er schafft für den gleichen Chef, zahlt in die gleiche Rentenkasse ein und zahlt genauso Lohnsteuer wie Du. Warum sollte er dann nicht auch gleiches Stimmrecht haben wie Du? Und wie er wählen darf!! Er darf sich auch zur Wahl aufstellen lassen!!
Klick mal den fetten Schriftzug BetrVG an. Ein bisschen stöbern kann sicher nicht schaden.
Vielleicht kann ja die Berufsschule noch ausgleichen, was Dir (oder Euch) fehlt...
Erstellt am 21.11.2008 um 23:50 Uhr von pirat
@Marcella, deutscher Name?...wie passend!
Ansonsten gilt wie immer: Wenn jemand meint viel Überflüssiges schreiben zu müssen, ist das sein Problem, wenn es hinterher als ungültig angesehen wird....
@ all,
ich danke meinen Vorschreibern!
THX Matze...für deinen unerschütterlichen Glauben an die Möglichkeiten berufschulischer Aufklärung! .-)
Erstellt am 22.11.2008 um 00:11 Uhr von rainer w
Nicht Die Frage ist der Knaller, sondern der entstandene Gedanke. Der eine muß sich fragen ob er die selben Rechte hat wie sein Nachbar. Dann wiederrum giebt es Menschen die sollten sich Gedanken machen ob sie überhaupt eine darseinsberechtigung haben. Gedankengut kann man zwar nicht verbieten, aber villeicht kann ein Admin sie in so weit steuern das sie nicht verbreitet werden.
Erstellt am 24.11.2008 um 17:48 Uhr von DonJohnson
Liebe Kollegen.
Nicht die Frage ist der Hammer, sonder eure voreingestellte Meinung, dass Marcella diese Frage aus Gründen des Ausländerhasses stellt! Ihr seid alle AN Vertreter, von daher solltet ihr euch im Vorfeld ohne Infos keine Meinung bilden! Erst Infos einholen! In der Fragestellung konnte ich nciht ersehen, dass Marcella eusländerfeindlich ist. Gerade wegen des Namens ist es doch auch möglich, dass ihr oder ihm das gesagt wurde und er oder sie nur wissen möchte, ob das richtig ist. Ihr alle seid gerade Ankläger und Richter und habt die Frage in keinster Weise beantwortet, und mit Verlaub gesagt, das was schei...!
@ Marcella
Selbstverständlich können ausländische AN an allen innerbetrieblichen Wahlen teilnehemn wenn sie hierfür dier Erfordernisse besitzen. Diese sind klar diffiniert und der BR hat darüber zu wachen. Kleines Beispiel: Lt § 80 Abs 1 Satz 7 BetrVG hat der BR darüber zu wachen, gerade die Integration ausländischer AN u fördern usw. Auch maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu beantragen. Die Verknüpfung zu Satz 5 zeigt dann eigentlich, dass euer Gremium seinen Pflichten nciht nachgekommen ist.
Ich persönlich sehe hierdrin eine grobe Pflichtverletzung nach §23 BetrVG. Für mcih Grund genug als BRM sogar den §104 BetrVG in Erwägung zu ziehen.
Nochmals zur Verdeutlichung - der Gesetzgeber unterscheidet nciht nach Rasse oder Herkunft, politischer oder gesellschaftlicher Struktur, auch die sexuelle Ausrichtung oder Glaubenszugehörigkeit macht keinen Unterschied. Es kommt lediglich drauf an (in deinem Falle) ob man wahlberechtigt ist oder nciht. Nur das und ausschließlch das wird vorausgesetzt!
Traurig eine Solche Frage dennoch hören zu müssen - nciht traurig für den oder die Fragende, sondern traurig, das die Herkunft überhaupt thematisiert wird - sind wir wirklich wieder soweit gekommen...?
Ich hoffe nciht