Vermischung von Gesellschaften erlaubt?
Hallo zusammen, Neue Fragen zur Personalpolitik in unserem Hause !
- Wir sind 3 Tochtergesellschaften unser gemeinsamer Geschäftsführer möchte nun für alle drei Gesellschaften nur zwei Personaler einstellen die alle 3 Gesellschaften betreuen genauso möchte er nur eine/n Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung einstellen. Ich sehe das als Betriebsrat kritisch da ich der Meinung bin, dass es zu einer Vermischung der Gesellschaften kommt.
- Glaube ich nicht das es Rechtlich erlaubt ist oder ?
Über Hilfreiche Beiträge wäre ich euch dankbar !
Community-Antworten (4)
21.04.2015 um 23:03 Uhr
Rückfrage: bist du den BR einer Gesellschaft oder aller? Grundsätzlich geht es dich als BR nichts an, auch wenn du es nicht gut findest. Zur zweiten Frage, rechtlich ist das kein Problem. Somit hat du als BR nur die Möglichkeit kritischer rückfragen, mehr aber leider nicht.
22.04.2015 um 08:41 Uhr
Wir sind 3 Tochtergesellschaften Dann muss es doch auch eine Mutter geben? Wo ist dann das Problem, wenn der Buchhalter bei der Mutter beschäftigt ist?
22.04.2015 um 09:24 Uhr
@Sandwurm Natürlich ist es rechtlich erlaubt. Wir haben so etwas ähnliches bei uns. Es kommt immer auf die "Verträge" zwischen der Mutter und den Töchtern an. Hier wäre der einzige Ansatz. Auch beim Datenschutz!!! Es gibt viele (kleinere) Unternehmen, die keine eigene Buchhaltung oder andere Abteilungen haben.
Deine Meinung zählt leider nicht dabei. Mach es so wie wir und hol dir die anderen BRs und die Gewerkschaft zusammen und beratet was ihr machen könnt. Die Gewerkschaft hat garantiert Fachleute für so eine Konstellation.
22.04.2015 um 09:43 Uhr
So erstmal vielen Dank !! Gespräch mit der Gewerkschaft findet Montag statt !! Konzernbetriebsrat wird Freitag vormittag in Kenntniss gesetzt.
@ Dezibel : die Mutter hat zwar eine Buchhaltung, die aber aus Steuerrechtlichen Gründen der Töchter nicht für diese Tätig wird.
@Erbsenzähler: Danke für den Hinweis mit dem Datenschutz !!
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