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Schadenersatz

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Dorchen
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo zusammen, ich benötige mal wieder euer Schwarmwissen. Bei uns ist in der Fertigung ein Auftrag schief gelaufen und das Material schrott. Die Maschine wurde falsch eingestellt und die Kollegen haben nicht überprüft ob alles korrekt ist (insgesamt sind 3 Kollegen betroffen). Nun zum Problem: Die Geschäftsleitung hat jetzt den beteiligten Kollegen den Schaden in Rechnung gestellt mittels einer Schadenersatzforderung und gleichzeitig soll der Schaden mit anstehenden Lohnzahlungen verrechnet werden. Es gab weder eine Abmahnung noch sonstiges im Vorfeld. Fehler passieren natürlich immer wieder, aber die Gesamtsumme des entstandenen Schadens kann man doch sicher nicht 1:1 weitergeben.

Ich habe dem Kollegen der gestern bei mir war erstmal geraten das er die Forderung nicht unterschreiben soll.

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Community-Antworten (5)

K
Kehler

13.03.2026 um 09:40 Uhr

Nichts unterschreiben und ab zum (Fach-) Anwalt.

N
NoobSlayer

13.03.2026 um 10:27 Uhr

Es gilt in diesem Fall die Eskalationspyramide.

Vorsatz - AN haftet voll grobe Fahrlässigkeit - AN haftet "in der Regel" voll mittlere Fahrlässigkeit - Schaden wird aufgeteilt leichte Fahrlässigkeit - AN haftet gar nicht

Würde ich anwaltlich prüfen lassen. Aber man kann sich wohl auf Kosten einstellen.

D
Ditaloni

13.03.2026 um 12:46 Uhr

Aber selbst dann, wenn eine Haftung eintritt, dürfte diese (außer bei Vorsatz) in der Höhe beschränkt sein. Ich meine zumindest, mich an so eine Aussage aus einem Seminar zu erinnern.

L
Liliane

13.03.2026 um 18:28 Uhr

Kann man den Schaden in Euro beziffern? Ist der Kunde auch abgesprungen oder konnte dieser bedient werden?

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