Schadenersatz
Hallo zusammen, ich benötige mal wieder euer Schwarmwissen. Bei uns ist in der Fertigung ein Auftrag schief gelaufen und das Material schrott. Die Maschine wurde falsch eingestellt und die Kollegen haben nicht überprüft ob alles korrekt ist (insgesamt sind 3 Kollegen betroffen). Nun zum Problem: Die Geschäftsleitung hat jetzt den beteiligten Kollegen den Schaden in Rechnung gestellt mittels einer Schadenersatzforderung und gleichzeitig soll der Schaden mit anstehenden Lohnzahlungen verrechnet werden. Es gab weder eine Abmahnung noch sonstiges im Vorfeld. Fehler passieren natürlich immer wieder, aber die Gesamtsumme des entstandenen Schadens kann man doch sicher nicht 1:1 weitergeben.
Ich habe dem Kollegen der gestern bei mir war erstmal geraten das er die Forderung nicht unterschreiben soll.
Community-Antworten (5)
13.03.2026 um 09:40 Uhr
Nichts unterschreiben und ab zum (Fach-) Anwalt.
13.03.2026 um 10:27 Uhr
Es gilt in diesem Fall die Eskalationspyramide.
Vorsatz - AN haftet voll grobe Fahrlässigkeit - AN haftet "in der Regel" voll mittlere Fahrlässigkeit - Schaden wird aufgeteilt leichte Fahrlässigkeit - AN haftet gar nicht
Würde ich anwaltlich prüfen lassen. Aber man kann sich wohl auf Kosten einstellen.
13.03.2026 um 12:46 Uhr
Aber selbst dann, wenn eine Haftung eintritt, dürfte diese (außer bei Vorsatz) in der Höhe beschränkt sein. Ich meine zumindest, mich an so eine Aussage aus einem Seminar zu erinnern.
13.03.2026 um 13:46 Uhr
13.03.2026 um 18:28 Uhr
Kann man den Schaden in Euro beziffern? Ist der Kunde auch abgesprungen oder konnte dieser bedient werden?
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