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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG vereinbart mit einem "nicht legitimierten" BR eine BV. Bekommen die AN dann Schadenersatz?

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otto
Jan 2018 bearbeitet

Man stelle sich folgende Situation vor und zwar was ist wenn der Betriebsrat nicht neu gewählt wird und der Alte einfach im Amt bleiben würde. Der Betrieb ist vertretungslos und es gibt keine Beteiligungsrechte die der AG beachten müsste, das ist klar...aber was ist wenn AG dennoch mit Betriebsrat eine BV abschließt und die AN danach schon gehandelt haben. Können sie entschädigt werden, wenn sie jetzt z.B. Überstunden geleistet haben??

3.09202

Community-Antworten (2)

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Forum-Admin

20.02.2006 um 22:47 Uhr

Es wäre sehr nett wenn Sie als NickName nicht mehr "otto" verwenden würden, denn der Name otto ist bereits seit langem von einem sehr bekannten Forumsmitglied belegt. Mein Vorschlag z.B. otto24 oder etwas ganz anderes verwenden. Kann und will Sie nicht zwingen. Wir sind frei und haben keine Vorschriften. Aber es wäre sehr nett von Ihnen. Viele Kolleginnen und Kollegen im Forum wären Ihnen sehr dankbar. MfG Forum-Admin

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Fayence

20.02.2006 um 23:16 Uhr

Ich schlage vor "Paul" . Ist das jetzt die Fortsetzung Deiner letzten Fragestellung?

siehe Beitrag

"und das wars. Betriebsvereinbarungen sind unwirksam...keine Sanktion, Anfechtung oder ähnliches. Gemäß welchem § ist die BV unwirksam?? Vielen dank schonmal" Gruss Otto Antwort 6 Erstellt am 17.02.2006 - 01:00 Uhr von paul"

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