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Listenführer streicht Kandidaten von der Liste ohne dessen Zustimmung

S
SucherStuVai
Mrz 2026 bearbeitet

Der Listenführer hat einen Kandidaten von der Liste gestrichen und eine neue Liste angefertigt und will die geänderte Liste beim Wahlvorstand abgeben. Kann der Listenführer das einfach so machen. Gibt es hierzu eine rechtliche Quelle als Nachweis.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

11.03.2026 um 18:57 Uhr

Hier muss man zwischen Deinen Aussagen differenzieren:

1.) Ein Listenführer kann nicht einfach so einen Kandidaten von der Liste streichen. Also sofern schon diverse Personen ihre Unterschriften (als Kandidaten) gesetzt haben.

ABER

2.) Wenn der Listenführer entscheidet: "ich will Max Mustermann auf Position 3 nicht mehr auf dem Wahlvorschlag haben" ... dann kann der Listenführer selbstredend hingehen und eine neue Liste erstellen. Sofern diese dann der alten Liste entspricht, nur ohne Max Mustermann" dann ist das rechtlich völlig in Ordnung. Und dazu benötigt er auch nicht die Zustimmung von Max Mustermann.

Um sich moralisch korrekt zu verhalten, sollte dieser Listenführer aber Max Mustermann schnellstmöglich über seinen Sinneswandel informieren (damit dieser eine eigene Liste erstellen kann / sich um die Aufnahme auf einer anderen Liste kümmern kann).

H
hamsterpups

12.03.2026 um 08:32 Uhr

Ich schließe mich celestro an. Ist moralisch nicht astrein, aber wenn es so ist, wie von celestro beschrieben, dann ist das rechtlich okay.

Wenn der Listenführer die "alte" Liste allerdings schon beim Wahlvorstand abgegeben hatte und nun mit einer neuen um die Ecke kommt, muss der WV jede doppelt angegebene Kandidatin oder jeden doppelt angegebenen Kandidaten fragen, auf welcher Liste sie oder er stehen will. Wird diese Frage nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen beantwortet, muss der WV die Kandidatin oder den Kandidaten von beiden Listen streichen. Euer WV sollte also genau hinschauen.

X
XYZ68

12.03.2026 um 08:38 Uhr

Die Stützunterschriften sind für die geänderte Liste gesammelt worden?

Alles weitere hat celestro schon richtig geäußert.

S
SucherStuVai

12.03.2026 um 11:02 Uhr

Ohne eine Rechtsgrundlage kann ich das nicht nachverfolgen. Solange ist das nur eine Meinung.

C
celestro

12.03.2026 um 11:05 Uhr

Dann hast Du halt Pech gehabt. Es gibt nun einmal keinen § der sagt "der Listenführer darf das machen". Aber es gibt eben auch keinen §, der das verbietet und daher darf er das natürlich tun.

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