Listenführer streicht Kandidaten von der Liste ohne dessen Zustimmung
Der Listenführer hat einen Kandidaten von der Liste gestrichen und eine neue Liste angefertigt und will die geänderte Liste beim Wahlvorstand abgeben. Kann der Listenführer das einfach so machen. Gibt es hierzu eine rechtliche Quelle als Nachweis.
Community-Antworten (5)
11.03.2026 um 18:57 Uhr
Hier muss man zwischen Deinen Aussagen differenzieren:
1.) Ein Listenführer kann nicht einfach so einen Kandidaten von der Liste streichen. Also sofern schon diverse Personen ihre Unterschriften (als Kandidaten) gesetzt haben.
ABER
2.) Wenn der Listenführer entscheidet: "ich will Max Mustermann auf Position 3 nicht mehr auf dem Wahlvorschlag haben" ... dann kann der Listenführer selbstredend hingehen und eine neue Liste erstellen. Sofern diese dann der alten Liste entspricht, nur ohne Max Mustermann" dann ist das rechtlich völlig in Ordnung. Und dazu benötigt er auch nicht die Zustimmung von Max Mustermann.
Um sich moralisch korrekt zu verhalten, sollte dieser Listenführer aber Max Mustermann schnellstmöglich über seinen Sinneswandel informieren (damit dieser eine eigene Liste erstellen kann / sich um die Aufnahme auf einer anderen Liste kümmern kann).
12.03.2026 um 08:32 Uhr
Ich schließe mich celestro an. Ist moralisch nicht astrein, aber wenn es so ist, wie von celestro beschrieben, dann ist das rechtlich okay.
Wenn der Listenführer die "alte" Liste allerdings schon beim Wahlvorstand abgegeben hatte und nun mit einer neuen um die Ecke kommt, muss der WV jede doppelt angegebene Kandidatin oder jeden doppelt angegebenen Kandidaten fragen, auf welcher Liste sie oder er stehen will. Wird diese Frage nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen beantwortet, muss der WV die Kandidatin oder den Kandidaten von beiden Listen streichen. Euer WV sollte also genau hinschauen.
12.03.2026 um 08:38 Uhr
Die Stützunterschriften sind für die geänderte Liste gesammelt worden?
Alles weitere hat celestro schon richtig geäußert.
12.03.2026 um 11:02 Uhr
Ohne eine Rechtsgrundlage kann ich das nicht nachverfolgen. Solange ist das nur eine Meinung.
12.03.2026 um 11:05 Uhr
Dann hast Du halt Pech gehabt. Es gibt nun einmal keinen § der sagt "der Listenführer darf das machen". Aber es gibt eben auch keinen §, der das verbietet und daher darf er das natürlich tun.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb
Wahlanfechtung
ÄlterHallo zusammen, bei uns fand am Montag den 16.06.2014 eine BR-Wahl statt. Es gab zwei Vorschlagslisten L1 und L2. Der Listenführer L1 schrieb alle Mitarbeiter per Email ein Monat vorher an, dass de
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Minderheitenschutz im Betriebsrat - wie muss dazu die Sitzverteilung erfolgen?
ÄlterUnser 19 Köpfiger Betriebsrat ist am 14/15 März gewählt worden, das Wahlergebniss ist am 16/März mit den gewählten Kandidaten der jeweiligen Listen ( es standen 3 Listen zur Wahl ) ordnungsgemäß vom W