Wahlanfechtung
Hallo zusammen, bei uns fand am Montag den 16.06.2014 eine BR-Wahl statt. Es gab zwei Vorschlagslisten L1 und L2. Der Listenführer L1 schrieb alle Mitarbeiter per Email ein Monat vorher an, dass der andere Listenführer L2 eine Personenwahl ablehnt und will mit mir keine gemeinsame Liste bilden. Die Gespräche fanden bei beiden vertraulich unter vier Augen. Nun hat der Listenführer L1 das Fass aufgemacht und es veröffentlicht, obwohl er wusste, dass bei großen Betrieben eine Verhältniswahl der Regelfall ist und dass beide Listenführer ganz unterschiedliche Interessen hatten. Er wollte eine Personenwahl erzwingen. Die erste folge der Email war, dass viele Mitarbeiter dadurch unsicher wurden, ob beide Kandidaten im BR gut zusammen arbeiten könnten? Einige haben gesagt, dass sie sogar nicht wählen gehen. Bei uns im Betrieb kennen Mitarbeiter leider nur die Personenwahl und sehen Listenwahl negativ und als eine Art Trennung der Belegschaft. Sie sagten: wir wollen lieber Personen wählen statt komischer Listen. Darüber hinaus hatte der Listenführer L1 überall wild plakatiert und während der Arbeitszeiten der Mitarbeiter aggressiv Flyer und Kuchen verteilt. Der Wahlvorstand wies gemeinsam mit dem Arbeitgeber mehrmals dem Listenführer L1 hin, die Regel der Wahlwerbung vom Wahlvorstand einzuhalten. Leider ohne Erfolg. Nun fühlt sich der Listenführer L2 benachteiligt wegen einmal öffentlicher Email und einmal wegen der nicht Einhaltung der Regeln der Wahlwerbung von L1. Ergebnis: Der Listenführer L1 gewann die Wahl und Listenführer L2 droht nun die Wahl anzufechten, weil Listenführer L1 die Mitarbeiter manipulierte und wild plakatierte. Es war kein fairer Wahlkampf mehr. Frage. Reicht es die Wahlbeeinflussung aus? Übrigens die L2 Mitglieder sind die ehemalige leitentende Angestellten und L2 reiner Arbeiter
Viele Grüße
Community-Antworten (6)
26.06.2014 um 09:24 Uhr
@tisch Das nennt sich Demokratie! Wenn das schon Wahlbeeinflussung wäre hätten wir hier keine gewählten Regierungen im Bund oder Land. Kinderka.ke kommt immer wieder vor! Eine Wahlbeeinflussung liegt zum Beispiel vor, wenn jemand am Wahltag sagt: "Du hast noch nicht gewählt, gehe wählen!"
Zitat:"Übrigens die L2 Mitglieder sind die ehemalige leitentende Angestellten und L2 reiner Arbeiter" Ich nehme mal an, dass das zwei Listen sind L1 und L2. Ist egal jeder darf sich aufstellen lassen! Auch als ehemaliger leitender AN.
26.06.2014 um 11:38 Uhr
Das Arbeitsgericht prüft nicht, ob die Kandidaten ein Höchstmaß an moralischer Integrität an den Tag gelegt haben, sondern ob die gesetzlichen Wahlvorschriften umgesetzt wurden.
26.06.2014 um 15:47 Uhr
" und während der Arbeitszeiten der Mitarbeiter aggressiv Flyer und Kuchen verteilt. "
Sorry, da gehen eben die Pferde mit mir durch. Wie verteilt man aggresiv Kuchen? Mussten die Mitarbeiter das Zeug unter Gewaltandrohung essen????
So weit ich weiß, ist Wahlwerbung nur im Umkreis des Wahllokals nicht erlaubt, ansonsten kann plakatiert werden, was das Zeug hält.
08.07.2014 um 00:09 Uhr
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe mich sowohl juristisch als auch bei Gewerkschaften beraten lassen. Es handelt sich um eine Wahlbeeinflussung, weil der Listenführer L1 die Mitarbeiter falsch und negativ über den Listenführer L2 informiert hatte. Darüber hinaus haben sowohl der Wahlvorstand als auch der Arbeitgeber wildes Plakatieren geduldet. Außerdem LF von L1 mobbte den LF der L2. Ohne diese Aktionen würde das Wahlergebnis anderes aussehen. Genau darauf kommt es an.
Im Gegenteil zur Personenwahl kann man eine Verhältniswahl erzwingen, indem man eine weitere Liste bildet. Die Verhältniswahl ist demokratischer als Personenwahl, deshalb ist es der Regelfall, weil bei der Verhältniswahl die Interessen der Minderheiten mehr berücksichtigt werden!
08.07.2014 um 01:03 Uhr
Aber du machst mit heutigem Datum keine Wahlanfechtung mehr...
08.07.2014 um 08:58 Uhr
vielleicht hat er ja schon längst........
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