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Amtszeit nach Zwischenwahl

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cla_mih
Mrz 2026 bearbeitet

Sachverhalt

    1. BR-Wahl: 04/2022
  • Zwischenwahl: 11/2023 – aufgrund eines Anstiegs der Mitarbeiterzahl um 50% und der daraus resultierenden Änderung der Gremiumsgröße (die Mitgliederzahl reduzierte sich von 5 auf 3; aktuell 7 Mitglieder).
  • Im Rahmen der regulären BR-Wahlen 2026 wird erneut gewählt. Der Wahlvorstand wird das Wahlergebnis am 16.03.2026 im Betrieb bekannt machen (Aushang/Veröffentlichung).

Im W.A.F.-Seminar zum einstufigen vereinfachten Wahlverfahren wurde explizit vom Seminarleiter/Dozent erläutert, dass die Amtszeit „bis 31.05.2026“ läuft und das neue Gremium bis dahin in einer „Wartezeit“ bleibt (Mandatsbeginn ab 01.06.2026). Der Arbeitgeber behauptet jedoch, dass bei bereits erfolgter Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 16.03.2026 die Amtszeit des bisherigen Gremiums ggf. bereits zu diesem Zeitpunkt endet. Wir versuchen den Seminarleiter zu erreichen, um die juristische Herleitung (Paragraphen, Kommentarstellen z.B. Fitting, ggf. BAG-Rechtsprechung) zu bekommen, erreichen ihn aber bislang nicht und benötigen kurzfristig Klarheit.

Fragen

  1. Endet die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats in diesem Fall mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 16.03.2026 oder erst zum 31.05.2026?
  2. Welche Normen/Kommentarstellen/Urteile sind hierfür maßgeblich (Stichworte § 21 BetrVG, § 13 BetrVG / 1-Jahres-Regel, „Bekanntgabe des Wahlergebnisses“)?
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Community-Antworten (7)

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celestro

02.03.2026 um 19:51 Uhr

"Im W.A.F.-Seminar zum einstufigen vereinfachten Wahlverfahren wurde explizit vom Seminarleiter/Dozent erläutert, dass die Amtszeit „bis 31.05.2026“ läuft und das neue Gremium bis dahin in einer „Wartezeit“ bleibt (Mandatsbeginn ab 01.06.2026)."

Das ist korrekt!

"1. Endet die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats in diesem Fall mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 16.03.2026 oder erst zum 31.05.2026?"

am 31.05.26

"2. Welche Normen/Kommentarstellen/Urteile sind hierfür maßgeblich (Stichworte § 21 BetrVG, § 13 BetrVG / 1-Jahres-Regel, „Bekanntgabe des Wahlergebnisses“)?"

§21 BetrVG! Da steht drin:

"Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden."

auf 4 Jahre kann die Amtszeit des Gremiums nicht mehr kommen. Aber die Amtszeit besteht logischerweise "so lange wie möglich" und das ist eben bis zum 31. Mai.

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Damei81

03.03.2026 um 03:54 Uhr

das ist aber falsch, Die Amtszeit endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, aber spätestens am 31. Mai des Jahres,

deswegen spätestens, sonst könnte man ja schreibem am 31. Mai des Jahres

Beispiel von Kluge; Wenn ein Betriebsrat nach dem 31. Mai 2018 gewählt worden ist, dann endet die Amtszeit dieses Betriebsrats, nachdem er bei den nächsten regelmäßigen Wahlen zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2022 neu gewählt worden ist, und zwar dann am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats. Falls es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu einer Neuwahl kommen sollte, würde die Amtszeit des Betriebsrats erst am 31. Mai 2022 enden.

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celestro

03.03.2026 um 06:24 Uhr

@Damei81

Hast Du mal bitte den Link zu Deinem „Kluge“?

Und basierend auf dem Gesetzestext … wieso sollte das von mir Gesagte falsch und das von Kluge geschriebene richtig?

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Locke69

03.03.2026 um 07:12 Uhr

Das was Damei81 geschrieben hat ist vollkommen richtig. Ein Betriebsrat der zwischen den regulären Wahlperioden gewählt wurde, dessen Amtszeit ende mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses spätestens aber zum 31.Mai 2026.

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celestro

03.03.2026 um 22:21 Uhr

@Damei1981

Vielen Dank für die Links ... sehr überzeugend. Und nachdem ich nochmal darüber nachgedacht habe, ist das auch logisch. Denn die normale Amtszeit beträgt 4 Jahre ... das geht nur dann, wenn die Amtszeit nach der Neuwahl im beschriebenen Fall mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt.

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Damei81

04.03.2026 um 08:01 Uhr

@celestro

sonst würde ja "spätestens" keinen Sinn machen, sondern stehen "31.05."

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