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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen wir auch wählen - wenn wir letzten Oktober 2009 schon gewählt haben?

L
latsalp
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

wer kann mir hier weiter helfen??

Ende März stehen gesamt BR- Wahlen bevor, von allen 6 Standorten,(2000 MA) es heißt aber das unser Werk (15 Ma) nicht wählen kann, da wir letzten Oktober 2009 schon gewählt haben. Grund für die Zwischenwahl war aber, das ein Betriebsrat von den 3 gekündigt hatte, und wir so zu sagen ohne Betriebsrat da standen.. Unser Werk, da wir ja auch eigentlich dazu gehören wählt ja auch!! Können die BR- einfach die Wahl ignorieren und sagen, nein wir brauchen ja nicht wählen?? Für euere Antworten freue ich mich jetzt schon!!

3.48202

Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

04.02.2010 um 12:54 Uhr

Ignoriert wird hier nichts. Der BR bleibt weiterhin im Amt, bis zur nächsten Wahlperiode.

W
Werner

04.02.2010 um 12:56 Uhr

Moin latsalp, die BR haben recht. § 13 Abs.3 letzter Satz BetrVG Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

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