Dürfen wir auch wählen - wenn wir letzten Oktober 2009 schon gewählt haben?
Hallo Leute,
wer kann mir hier weiter helfen??
Ende März stehen gesamt BR- Wahlen bevor, von allen 6 Standorten,(2000 MA) es heißt aber das unser Werk (15 Ma) nicht wählen kann, da wir letzten Oktober 2009 schon gewählt haben. Grund für die Zwischenwahl war aber, das ein Betriebsrat von den 3 gekündigt hatte, und wir so zu sagen ohne Betriebsrat da standen.. Unser Werk, da wir ja auch eigentlich dazu gehören wählt ja auch!! Können die BR- einfach die Wahl ignorieren und sagen, nein wir brauchen ja nicht wählen?? Für euere Antworten freue ich mich jetzt schon!!
Community-Antworten (2)
04.02.2010 um 12:54 Uhr
Ignoriert wird hier nichts. Der BR bleibt weiterhin im Amt, bis zur nächsten Wahlperiode.
04.02.2010 um 12:56 Uhr
Moin latsalp, die BR haben recht. § 13 Abs.3 letzter Satz BetrVG Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
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