@ Pjöööng ... zum Thema Urwahl
"Was für eine "Urwahl"? Benutzt Du wieder Begriffe deren Bedeutung Dir nicht bekannt ist?"
Na DIE Urwahl. Bin erstaunt, daß Dir das System nicht bekannt zu sein scheint (wo Du doch sonst soviel weißt), aber ich bin ja ein netter Mensch und versuche es mal zu erklären.
Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten BR-Wahl am 30.05.2002. Das ist die Urwahl. Die Amtszeit des BR endet am 30.05.2006 (dann 2010, 2014, 2018 usw.). Viele Gremien machen nun den Fehler, daß Sie die nächste Wahl immer weiter nach vorne verschieben, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden.
Die Amtszeit endet im obigen Beispiel aber immer erst am 30.05. der jeweiligen Periode. Das heißt, wenn die Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl von 2014 am 01.04.14 war, endet die Amtszeit des BR dennoch erst am 30.05.14 und die neue beginnt somit auch erst am 31.05.14.
Daher auch die Frage an DirkM, ob dies die erste Wahl (also die Urwahl) gewesen ist, um zu beurteilen, ob die Amtszeit wirklich am 01.04.18 endet. Da dies jedoch nicht die Urwahl war, ist es eher unwahrscheinlich, daß die Amtszeit wirklich am 01.04.18 endet.
Alles klar ?
Community-Antworten (19)
15.03.2018 um 20:00 Uhr
Und wenn der Betriebsrat vor Ende seiner Amtszeit geschlossen zurücktritt? Wie ist das dann?
15.03.2018 um 21:37 Uhr
Dann erzeugt man damit quasi eine neue Urwahl.
15.03.2018 um 22:20 Uhr
Also alle 4 Jahre?
15.03.2018 um 22:41 Uhr
Also alle 4 Jahre? Nein, natürlich nicht! Dieses eine Mal, damit man "endlich" einen korrekten Amtszeitbeginn und damit ein korrektes Amtszeitende benennen kann.
15.03.2018 um 23:25 Uhr
15.03.2018 um 23:40 Uhr
Und ? ......
16.03.2018 um 00:19 Uhr
Ich ahnte dass selbst Wikipedia Einträge für Dich zu schwierig zu verstehen sind.
16.03.2018 um 00:56 Uhr
um es mit Deinen Worten zu sagen ... wenn Du meinst ...
16.03.2018 um 08:41 Uhr
celetro hat in diesem Fall einfach recht. Ob man es nun Urwahl nennt sei dahin gestellt. Unstrittig ist nun mal, das durch die Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wahl für das Amtszeitende in der Zukunft festgelegt ist. Es gibt in der deutschen Sprache Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen. Wenn es bei Wikipedia nur diese Definition zur Urwahl gibt, dann heist das doch nicht, dass man den Begriff nicht für die allererste Wahl im Betrieb verwenden darf. Ich glaube das einige hier im Forum den Sinn des untereinander helfens und austauschen von Sichtweisen nicht ganz begriffen haben. Wie selbstherrlich und arrogant hier einige ihren Standpunkt vertreten macht mich schon etwas nachdenklich. Da frage ich mich manchmal, ob sie auch so gegenüber ihren Kollegen im Betrieb auftreten. Wenn ja, dann gute Nacht.
16.03.2018 um 09:11 Uhr
Moin. Das kann ja alles sein, aber weis man denn wirklich noch das Datum der Bekanntgabe des Wahlergebnisses von 1994? Also bei uns existieren von dieser Zeit weder Wahlakte noch BR- Unterlagen. Wir finden nicht mal mehr die Wahlakte von 2010. Also kann ich doch ansich nur das Datum der Bekanntgabe der "Sieger" aus der letzen Wahl von 2014 nehmen wenn nix anderes mehr vorhanden ist- oder? Somit ist für mich die Sache mit einer Urwahl für mein Erachten nicht unbedingt ausschlaggebend. Denn wer sagt denn, das es zwischen 1994 und 2014 nicht einen Rücktritt oder Auflösung des kompletten Betriebsrates gegeben hat? Dann meine ich, ist dieser Zeitstrahl nach der Urwahl ja unterbrochen und ich kann dann schon garnicht mehr in diesem 4 Jahresrhythmus zählen.
Im übrigen finde ich den Begriff Urwahl wirklich nicht in der Wahlordnung, geschweige noch im BetrVG.
Ach uller: ein Forum lebt von Fragen beantworten und DISKUSSIONEN. Ich würde diese Diskussion vermutlich auch in einer W.A.F. Weiterbildung so führen. Und das hat m.E. nichts mit selbstherrlich und arrogant zu tun.
16.03.2018 um 09:32 Uhr
Es geht doch gar nicht um die Begrifflichkeit" Urwahl" sondern was damit gemeint ist. Und das wurde ja nun hinreichend geklärt. Vielleicht mal ein Lösungsvorschlag aus unserer betrieblichen Praxis. Bei uns wird die Wahlakte immer in einem (Leitz)-Ordner geführt. Auf der Innenseite steht groß das Amtszeitende des BR. Das ist also immer die erste Eintragung in die neue Wahlakte. Zumindest die letzte Wahlakte liegt ja immer noch vor, damit man diesen Eintrag übernehmen kann. Somit gibt es bei uns keine Probleme. Zum Thema Selbstherrlichkeit und Arroganz möchte ich nicht tiefer eingehen. Wem der Schuh passt, der kann ihn sich anziehen......
16.03.2018 um 09:33 Uhr
Der Begriff der Urwahl ist auch mir durchaus bekannt und es ist auch nicht ganz unüblich, Worte in einem anderen Zusammenhang zu gebrauchen als sie eigentlich gebraucht werden und trotzdem weiß man, was gemeint ist, da bin ich ganz bei celestro und uller.
aber weis man denn wirklich noch das Datum der Bekanntgabe des Wahlergebnisses von 1994? Tja, blöd gelaufen, wenn das nicht so ist. Das muss doch eigentlich von der ersten Wahl an immer klar sein, wann WIRKLICH die eigene Amtszeit endet und die nächste Amtszeit beginnt, vorausgesetzt, es ist nichts außergewöhnliches passiert im Laufe der Amtsperiode. Wenn das nicht der Fall ist, haben WV und BR geschlampt. Und irgendwann sollte man das dann mal bereinigen!
16.03.2018 um 09:39 Uhr
Also die Idee mit den Daten auf der Innenseite eines Ordners ist recht gut.
16.03.2018 um 09:56 Uhr
Hallo an alle, sehr tolles Thema und direkt eine Frage von mir dazu weil ich mit google nichts rechtssicheres gefunden habe.
Unsere erste Betriebsratswahl war 2010.Konstituierende Sitzung war am 1.11.2010.Die nächste BR-Wahl fand dann am 05.05.2014 statt. Also im nomalen Zeitraum zwischen
- März und dem 31. Mai. Die aktuelle Wahl 2018 soll am 23.04.2018 stattfinden.
Was meit Ihr, wann sollte nun die Amtszeit des derzeitigen BR enden? Sollte als Urwahl die erste Wahl im Zeitraum 1. März und dem 31. Mai angesehen werden ?
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende. Reifenrüde
16.03.2018 um 11:01 Uhr
"Was meit Ihr, wann sollte nun die Amtszeit des derzeitigen BR enden? Sollte als Urwahl die erste Wahl im Zeitraum 1. März und dem 31. Mai angesehen werden ?"
Eure Urwahl war im November 2010. Die Amtszeit des BR endet 4 Jahre später, oder spätestens am 31. Mai 2014. Demnach ist dies Euer "Endpunkt". Man kann natürlich immer vorher wählen. Aber man muß halt bedenken, daß der neue BR erst ab dem 01.06. jeweils im Amt ist.
P.S. Pjöööng will hier nur nicht zugeben, daß er im Ausgangsthread dieser Diskussion einen Fehler gemacht hat. Deswegen wird jetzt auf dem Wort herum gehackt ... lächerlich. Mal ganz davon abgesehen, daß er vermutlich nicht einmal erklären kann, wieso der Begriff Urwahl hier unzutreffend sein soll. Und letztlich ... wenn diverse Referenten für BR-Schulungen diesen Begriff verwenden, dann macht man es als "Lernender" eben auch. Und wie schon richtig gesagt wurde, geht es ja um den Inhalt der Aussagen. Da braucht man keine User die Ihren erbärmlichen Kreuzzug gegen möglicherweise falsch verwendete Begriffe ins Forum tragen.
16.03.2018 um 11:14 Uhr
Zitat (Celestro): "Eure Urwahl war im November 2010. Die Amtszeit des BR endet 4 Jahre später, oder spätestens am 31. Mai 2014. Demnach ist dies Euer "Endpunkt". Man kann natürlich immer vorher wählen. Aber man muß halt bedenken, daß der neue BR erst ab dem 01.06. jeweils im Amt ist."
Schon wieder falsch!
Die Amtszeit des "zweiten" BR beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
16.03.2018 um 11:41 Uhr
"Schon wieder falsch!
Die Amtszeit des "zweiten" BR beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses."
Das haben wir auch gedacht. Wurde uns durch Fachanwälte für Arbeitsrecht aber eben beigebracht, daß dies nicht so ist (siehe mein Eingangspost hier im Topic). Brauchst Du nicht zu glauben, aber ich glaube den auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechtes ausgebildeten Juristen mehr als dem User Pjöööng in einem BR-Forum.
16.03.2018 um 12:02 Uhr
Ich verlasse mich da eher auf anerkannte Kommentare als auf ein "Wurde uns durch Fachanwälte für Arbeitsrecht aber eben beigebracht".
Fitting (zum §21 BetrVG): "Das Wort 'spätestens' kann jedoch nur in dem Sinn verstanden werden, dass die Beendigung der Amtszeit mit dem Ablauf des 31. Mai den Ausnahmefall darstellt und deshalb im Regelfall die Amtszeit früher endet. Als früherer Zeitpunkt kommt in Anlehnung an § 21 S. 5 und § 22 nur der Zeitpunkt der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses des neuen BR nach § 18 WO 2001 in Betracht. In den Fällen des § 21 S. 3 und 4 endet deshalb die Amtszeit des außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählten BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des im maßgebenden folgenden regelmäßigen Wahlzeitraum neu gewählten BR (BAG 28.9.83...)"
Däubler beschränkt sich übrigend im Wesentlichen darauf, Fitting zu zitieren.
16.03.2018 um 12:44 Uhr
Stimmt Pjöööng, da habe ich etwas durcheinander geworfen. Die Amtszeit des "zweiten" BR beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Dies ist dann die neue "Urwahl" (oder wie man das auch immer nennen will) und nicht die Wahl vom November. Die Amtszeiten der weiteren BR-Gremien endet dann immer jeweils 4 Jahre später.
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