vereinfachtes Wahlverfahren
ist es richtig, das wir mit 260 Mitarbeitern kein vereinfachtes Wahlverfahren durchführen können?
Community-Antworten (1)
23.02.2026 um 09:19 Uhr
@Hundekuchen Für das vereinfachte Wahlverfahren ist eine bestimmte Betriebsgröße vorgesehen: Maximal 100 (zwingend) oder 101-200 (optional vereinbart) wahlberechtigte Mitarbeiter. Dementsprechend kann bei 260 wahlberechtigten MA kein vereinfachtes Wahlverfahren angewendet werden.
Gruß Galaxy
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