Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren
Hallo
ich bin neu für den Wahlvorstand gewählt und wollte wissen, ob mir mal jemand den Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren erklären kann.
Und wie informiere ich die Geschäftsleitung darüber das wir ein vereinfachtes Wahlverfahren anstreben ?
Unser Betrieb hat 71 MA und könnte somit noch das vereinfachte Wahlverfahren anwenden.
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
20.03.2010 um 14:40 Uhr
@henrilotte google dich schlau
20.03.2010 um 15:02 Uhr
vokuhila, hast Du das auch immer gemacht??????
henrilotte § 14a BetrVG
zweistufig:
- Versammlung: Wahl des WV
- Versammlung: Wahl des BR
einstufig: 1 Versammlung mit Wahl des BR
wenn Du also schon in den WV "bestellt" und nicht gewählt bist, läuft bei Euch das einstufige Verfahren. Eine Wahl ohne Schulung für WV nur mit FRagen in einem Internetforum abwickeln zu wollen, halte ich für fahrlässig!
Und wie informiere ich die Geschäftsleitung darüber das wir ein vereinfachtes Wahlverfahren anstreben ? darüber kannst Du nicht einfach informieren, das muss VEREINBART werden, wenn AG nicht will, is nich!
20.03.2010 um 15:13 Uhr
hallo. nachschlagen zu 1: §14a Abs 3, §17a und zu frage 2: der BR wird in einem zweistufigen verfahren gewählt, wenn zuvor der WV in einer wahlversammlung gewählt werden muß (§14a Abs.1 und 2.) zu frage 3: der WV beschließt schriftlich mit einem Beschluß mit dem AG welche wahl stattfinden soll. einen abdruck für den AG! der beschluß welche wahl stattfindet wird dann ausgehangen!
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