Vereinfachtes Wahlverfahren - kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren durchgeführt wird?
In unserer Firma (65 MA) wurde schon einmal ein vereinfachtes Wahlverfahren, und auch und auch eine Listenwahl durchgeführt. Meine Frage dazu, kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren durchgeführt wird, und unter welchen Vorraussetzungen. Gibt es fristen die eigehalten werden müssen ?
Community-Antworten (1)
10.02.2010 um 12:59 Uhr
In Betrieben mit über 50 bis 100 MA kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. § 37 WO
Verwandte Themen
Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren bei ca. 70 Mitarbeitern - wo liegen die Unterschiede ?
ÄlterHallo, ich habe eine kurze Frage. Unser bisheriger Betriebsrat ist zurückgetreten und ich wurde nun in den Wahlvorstand berufen. Nun habe ich gelesen, dass es normales und ein vereinfachtes Wahlve
Vereinfachtes Wahlverfahren oder nicht
ÄlterHallo,bei uns stehen wieder Neuwahlen an,da die meisten BR Mitglieder ausgetreten sind und nicht mehr genügend Nachrücker zur Verfügung stehen. Das Problem, das wir vom Wahlvorstand jetzt haben,ist d
Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren
ÄlterHallo ich bin neu für den Wahlvorstand gewählt und wollte wissen, ob mir mal jemand den Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren erk
Fristenberechnung vereinfachtes mit normalen Wahlverfahren kombiniert?
ÄlterHallo an alle! Dringend Hilfe gesucht bzgl. korrekter Fristenberechnung im vereinfachten Wahlverfahren! Unser Betriebsrat wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Nun haben wir, der Wahlvorst
Falsches Wahlverfahren
ÄlterHallo Zusammen, unsere derzeitige SBV macht was er will. Wir sind ein Unternehmen mit 4 Standorten, wobei das weit entfernteste ca. 27 km entfernt ist. Wir haben aktuell 47 Schwerbehinderte und Gle