Vereinfachtes Wahlverfahren - kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren durchgeführt wird?
In unserer Firma (65 MA) wurde schon einmal ein vereinfachtes Wahlverfahren, und auch und auch eine Listenwahl durchgeführt. Meine Frage dazu, kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren durchgeführt wird, und unter welchen Vorraussetzungen. Gibt es fristen die eigehalten werden müssen ?
Community-Antworten (1)
10.02.2010 um 12:59 Uhr
In Betrieben mit über 50 bis 100 MA kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. § 37 WO
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