Wie feststellen ob die Liste der Wahlberechtigten korrekt ist
Guten Morgen
wir sind ein neu gebildeter Wahlvorstand und haben aber unserer Schulung noch nicht. Aber wir müssen ja im Vorfeld bereits festlgen ob wir das vereinfachte Verfahren anwenden (wir sind "wahrscheinlich" mehr als 101 wahlberechtigte Arbeitnehme". Genau hier ist der Knackpunkt. Wie wissen wir wer wahlberechtigt ist. Wir müssten ja jetzt bereits die Liste anfordern um das definieren zu können. Wir haben in der Vergangenheit eine klein Niederlassung, die als nicht zugehörig zum BR am Hauptort defniert wurde. (in der Gewerbeanmeldung als nicht selbständige Niederlassung eingetragen). Laut Geschäftsleitung aber alle Mermale vorhanden. (Welche wären denn das und wann und wie von wem wird das festgelegt. Denn.... wir haben letztes eine kleine Einheit, die bis dato nur 3 Mitarbeiter hatte, ausgebaut. Jetzt kommt ggf. das obige Problem für diese Niederlassung hinzu. Wer definiert jetzt ob die Kollegen dort an der Wahl teilnehmen "dürfen" Danke für eure Schwarmwissen. Müssen dann diese Information seitens HR in diese Liste mit einfließen?
Community-Antworten (1)
27.02.2026 um 10:05 Uhr
Gibt es bereits einen BR?
Fordert doch ganz einfach schon einmal eine Personalliste vom Arbeitgeber. Vordrucke für dieses Schreiben an den Arbeitgeber gibt es im Netz zum Beispiel auch hier beim WAF: https://www.betriebsratswahl.de/arbeitshilfen/vordrucke/dokumentvordruck-070b-anschreiben-an-den-arbeitgeber-zur-erstellung-der-waehlerliste-67211
Dann könnt ihr schon mal schauen, was der AG preis gibt, vielleicht stehen die Kollegen von dort ja schon mit auf der Personalliste.
Ansonsten müsst ihr halt in den §4 BetrvG schauen, ob die Kriterien erfüllt sind.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Wahlfälschung-?
ÄlterMoin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb