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Wie feststellen ob die Liste der Wahlberechtigten korrekt ist

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cafeopio
Feb 2026 bearbeitet

Guten Morgen

wir sind ein neu gebildeter Wahlvorstand und haben aber unserer Schulung noch nicht. Aber wir müssen ja im Vorfeld bereits festlgen ob wir das vereinfachte Verfahren anwenden (wir sind "wahrscheinlich" mehr als 101 wahlberechtigte Arbeitnehme". Genau hier ist der Knackpunkt. Wie wissen wir wer wahlberechtigt ist. Wir müssten ja jetzt bereits die Liste anfordern um das definieren zu können. Wir haben in der Vergangenheit eine klein Niederlassung, die als nicht zugehörig zum BR am Hauptort defniert wurde. (in der Gewerbeanmeldung als nicht selbständige Niederlassung eingetragen). Laut Geschäftsleitung aber alle Mermale vorhanden. (Welche wären denn das und wann und wie von wem wird das festgelegt. Denn.... wir haben letztes eine kleine Einheit, die bis dato nur 3 Mitarbeiter hatte, ausgebaut. Jetzt kommt ggf. das obige Problem für diese Niederlassung hinzu. Wer definiert jetzt ob die Kollegen dort an der Wahl teilnehmen "dürfen" Danke für eure Schwarmwissen. Müssen dann diese Information seitens HR in diese Liste mit einfließen?

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Community-Antworten (1)

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XYZ68

27.02.2026 um 10:05 Uhr

Gibt es bereits einen BR?

Fordert doch ganz einfach schon einmal eine Personalliste vom Arbeitgeber. Vordrucke für dieses Schreiben an den Arbeitgeber gibt es im Netz zum Beispiel auch hier beim WAF: https://www.betriebsratswahl.de/arbeitshilfen/vordrucke/dokumentvordruck-070b-anschreiben-an-den-arbeitgeber-zur-erstellung-der-waehlerliste-67211

Dann könnt ihr schon mal schauen, was der AG preis gibt, vielleicht stehen die Kollegen von dort ja schon mit auf der Personalliste.

Ansonsten müsst ihr halt in den §4 BetrvG schauen, ob die Kriterien erfüllt sind.

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