Freistellung - wie muss die vorgenommen werden?
Nach der Br-Wahl Sitzverteilung Zehn Sitze Liste 1, Sieben Sitze Liste 2 Es ist geplant eine Freistellung zu teilen. sodass folgende Sitzverteilung entsteht. Liste 1 zweieinhalb Freistellungen, Liste 2 eineinhalb Freistellungen, das würde auch in etwa dem Wahlergebnis entsprechen. Liste 2 ist nicht damit einverstanden und möchte klagen, beruft sich auf folgenden Artikel aus AIB 5/2006.: Die aus der Vollfreistellung aufgeteilten Teilfreistellungen müssen also der Liste zufallen, der die Vollfreistellung zusteht. Mit dem Hinweis auf Verletzung des Vehältniswahlrecht. Mehr als Danke für eine Antwort.
Community-Antworten (9)
16.05.2006 um 13:12 Uhr
Deine Gegenliste hat Recht. Erst einmal die Freistellungen im Verhältniswahlrecht wählen lassen und dann ggf. teilen. Nicht umgekehrt!
16.05.2006 um 14:14 Uhr
Wie verträgt sich das mit der Ausage: erst teilen dann Wählen nach d'hondt. Da ist ja das Wahlergebnis auf den Kopfgestellt.
Eines sei Dir schon vorweg verraten! Freistellungen stehen dem Betriebsrat zu und nicht einzelnen Listen aufgrund ihres Wahlergebnisses!!
Der BR muss zunächst mal abstimmen, ob er Freistellungen teilen will und wenn ja, wie viele. Dann den d'Hondt anwenden und los geht es.
Der Wahlverlierer ist am Ende der Gewinner
16.05.2006 um 18:11 Uhr
Frei, sprichst Du mit Dir selbst?
16.05.2006 um 20:15 Uhr
Ja, ich bin irritiert. Es kann doch nicht sein, dass nach einer Br-Wahl. Ergebnis der Sitzverteilung 10:7 am Ende der Wahlverlierer über genau soviele Freistellungen verfügt wie der Wahlgewinner. 60 % der Arbeitnehmer/innen haben Liste 1 und nur 40% haben Liste 2 gewählt, dass muß sich doch in der Zahl der Freistellungen ausdrücken oder bin ich da falsch gewickelt? Der letzte Betriebsrat also von 2002-2006 hatte folgende Verteilung: Liste 1 neun Sitze, Liste 2 Zehn Sitze. Verteilung der Freistellung Liste 1 Zwei und Liste 2 drei Freistellungen, unser Betrieb ist knapp unter die 2000 Grenze gefallen und deshalb hat er auch nur noch 4 Freistellungen. Vieleicht habt ihr die Lösung, ich bitte um eine dringende Antwort.
16.05.2006 um 20:57 Uhr
@Frei Wer so denkt, wird aber auch zukünftig nur sehr schwierig eine wirkungsvolle BR-Arbeit vornehmen können.
Wer sagt denn überhaupt, das die Wahl nach § 38 BetrVG überhaupt nach den Listenwahlen der BR-Wahl laufen muss? Kann es nicht ganz andere Kostellationen geben? Zum Beispiel könnten zwei Personen Eurer Liste sich mit einem weiteren der anderen Listen zusammentun und auch eine Freistellung beanspruchen. Oder jemand Eurer Liste hat im Vorfeld gut gearbeitet und will gegen andere Listen arbeiten.
Kurz und gut - dieses besch... Listendenken sollte schnellstmöglich verschwinden.
Übrigens 60% der Mitarbeiter haben sich FÜR Eure Liste entschieden und nicht GEGEN die andere Liste!
17.05.2006 um 02:48 Uhr
Ich werde über einen Textbaustein bzgl. Listenanspruch auf Freistellungen nachdenken; dieser würde sich sicherlich amortisieren!
Frei, keine Liste hat irgendeinen Anspruch auf eine Freistellung. Die Freistellungen stehen dem BR zu und dieser hat darüber zu beschliessen. Ist in jeder Kommentierung unter §38 BetrVG in aller Ausführlichkeit nachzulesen!
17.05.2006 um 10:18 Uhr
Danke für die Aufklärung. Da ist soviel Unkenntnis im Umlauf, das ist erschreckend. Es wird versucht zu feilchen und zu handeln, aber nicht im Interesse des BR.
17.05.2006 um 18:22 Uhr
Ist dann also der o.g. Artikel so zu verstehen, dass zuerst über eine Teilung beschlossen wird, wobei nur geklärt wird, dass geteilt wird. Bei der Berechnung der Freistellungsverteilung auf mehrere Köpfe, werden die geteilten Vollfreistellungen wieder zusammengefügt?
Beispiel: Es sind zwei Freistellungen zu vergeben, diese werden in 4 halbe geteilt. Liste 1 gewinnt die Verhältnisswahl mit 8 zu Liste2 mit 3 Stimmen. A: Die Vollfreistellungen zählen, also 4 Teilfreistellungen a 50% für Liste 1? ODER B: 3 Teilfreistellungen für Liste 1 und 1 Teilfreistellung für Liste 2?
Bitte helft mir, ich muss das bis morgen verstanden haben. Suse
17.05.2006 um 19:14 Uhr
Seid gegrüßt. Ich lese schon einige Zeit hier im Forum. Heute muß ich mal antworten. Manchmal tut es richtig weh wie hier einige denken. @Suse Fayence hat es schon geschrieben. Freistellungen fallen nicht Listen zu. Sie müssen auch nicht ausgeschöpft werden. Sie stehen dem gesamten Gremium zu werden gemeinsam beschlossen um eine ordentliche BR Arbeit zu machen. Diskussionen gibt es immer, aber was ihr macht, ist Eure Arbeit von vornherein schwer machen. Ihr bestimmt gemeinsam in erster Linie Themen wie Mitbestimmung etc.
Und wenn Liste 1 alle Freistellungen bekommt, nutzt, wie auch immer, dann ist es auch egal, wichtig, sie machen eine ordentliche Arbeit für den BR und die Mitarbeiter.
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