Wählerliste vom Arbeitgeber
Wir fordern von unserem Arbeitgeber alle 2 Wochen eine aktuelle Wählerliste. Die letzten Listen waren noch fehlerhaft, daher möchten wir die Liste öfters haben. Der Arbeitgeber erstellt die Liste aber nur Ende des Monats, also nur alle 4 Wochen. Haben wir seitens Betriebsrat die Möglichkeit, die 2 wöchige Frist für die Listen einzuklagen, oder sind wir auf die "Gnade" des Arbeitsgebers angewiesen, dass er uns nach seinen Plänen Listen zur Verfügung stellt?
Community-Antworten (5)
13.02.2026 um 11:50 Uhr
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warum willst du als BR die Wählerliste?
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sind es nur Daten für die Wählerliste die der WV erstellt
13.02.2026 um 12:16 Uhr
sorry, falsch ausgedrückt. Es muss natürlich heißen: seitens Wahlvorstand. Es geht um die Arbeitnehmerliste, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss.
14.02.2026 um 13:34 Uhr
warum ist denn die Liste falsch? Ist der AG zu dumm oder will er nicht?
14.02.2026 um 19:21 Uhr
Ich verstehe das mit dem "alle 2 Wochen" irgendwie nicht. Wenn der WV eine korrekte Liste bekommt, braucht man ja nur noch Informationen über Veränderungen. Sobald der AG also weiß "da geht jetzt ein MA" oder "wir haben jemanden neu eingestellt" Info an den WV, fertig. Ständig ganze Listen zu bekommen und zu schauen ob die noch gleich sind, oder was sich verändert hat ist doch kompletter Unsinn.
16.02.2026 um 10:32 Uhr
Wir haben, bedingt durch einige Besonderheiten und viele befristete Verträge, immer Veränderungen im Wählerverzeichnis. In Absprache mit dem AG bekommt der WV eine, zu dem Zeitpunkt, aktuelle und vollständige Liste aller Beschäftigten. Danach wird der WV täglich über Neueinstellungen (mehrheitlich) und Abgänge (nur ganz wenige) informiert und wird das Verzeichnis entsprechend angepasst. Jedesmal wird am anfang des Verzeichnisses ein Vermerk gemacht welche Änderungen wann vorgenommen wurden, damit später nachvollziehbar ist, was wann von wem warum genau geändert wurde. Somit ist am Wahltag ein eindeutiges Verzeichnis verfügbar.
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