Wählerliste nachträglich vom WV änderbar, auch ohne Einspruch von MA?
Hallo unser WV hat folgendes Problem
unsere Personalabteilung hat dem WV eine Excel Tabelle mit allen Beschäftigen zur Verfügung gestellt für die Wählerliste. Auf Grund dieser Excel Liste wurde das Wählerverzeichnis (Wählerliste) erstellt und zusammen mit dem Wahlausschreiben am 14.04.2010 ausgehangen. Nun ist dem WV nach Rückfrage eines MA (wohlgemerkt ein offizieller Einspruch liegt nicht vor) aufgefallen, dass dieser MA nicht auf der von der Personabteilung erstellen Liste war. Einspruchsfrist gegen die Wählerliste läuft heute 17:00 aus.
Frage:
- Kann/ muss der WV die Wählerliste aktualisieren ?
- Dadurch erhöht sich die Zahl der wahlberechtigten MA, aber die Anzahl Sitze im BR bleibt gleich, auch das Geschlecht in der Minderheit ist von dieser MA Anzahl Änderung nicht betroffen. Kann/muss das Wahlausschreiben zurückgezogen werden?
- Muss der WV den betroffenen MA informieren, dass er jetzt auf der Wählerliste steht?
Danke für die Antworten
Community-Antworten (1)
20.04.2010 um 16:55 Uhr
- der WV muss bis zum Tag der Wahl die Wählerliste aktualisieren/aktuell halten
- das Wahlausschreiben enthält die Daten die zum Zeitpunkt des Erstellens des Wahlausschreibens aktuell waren und wird nicht verändert
- muss er nicht, sollte der MA mit dem Aushang der aktualisierten Wählerliste ja dann auch erfahren, ist aber netter und macht einen guten Eindruck; es sei denn es ist doch ein offizieller Einspruch
Gruß PT Netty
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