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Community-Antworten (1)
03.02.2026 um 15:05 Uhr
Ja ich würde eine BV abschließen. Nach § 87 Abs.6 BetrVG seid ihr in der Mitbestimmung. Eine technische Einrichtung muss nicht immer zur Überwachung von Arbeitnehmern gedacht sein, es reicht das sie objektiv dafür geeignet sind.
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