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Einbau smarte Türöffnungslösung inkl. Kamera

E
EKT
Feb 2026 bearbeitet

Hallo Zusammen, vor unserer Eingangstür soll eine Klingel / Türöffner mit einer Kamerafunktion angebracht werden. Hintergrund ist, dass die Assistentin nicht mehr jeden Tag im Büro ist und somit von zu Hause die Tür trotzdem öffnen kann. Wir müssen noch in Erfahrung bringen, in wie Weit diese Kamera eine Speicherfunktion hat. Sollte sie nur Livebilder übermitteln, sollten wir trotzdem auf eine BV bestehen? Oder währe das in diesem Fall nicht Mitbestimmungspflichtig - wovon wir aber nicht ausgehen?

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Community-Antworten (1)

L
Locke69

03.02.2026 um 15:05 Uhr

Ja ich würde eine BV abschließen. Nach § 87 Abs.6 BetrVG seid ihr in der Mitbestimmung. Eine technische Einrichtung muss nicht immer zur Überwachung von Arbeitnehmern gedacht sein, es reicht das sie objektiv dafür geeignet sind.

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