W.A.F. LogoSeminare

Kamera im Eingangsbereicht

L
Laule
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, bei uns wird im Eingangsbereich eine Kamera installiert, damit die Damen beim Emfpang sehen können wer dort klingelt.

Ist diese Kamera Zustimmungspflichtig? Die Kamera wird ist ja vor den Büroräumen angebracht?

1.15403

Community-Antworten (3)

N
neskia

17.08.2011 um 12:20 Uhr

a) Der Betrieb besteht nicht nur aus Bürogebäude sondern auch dem Betriebsgelände. b) Auf dem Bild werden auch Mitarbeiter sichtbar sein.

Das reicht schon für §87 (1) Punkt 6

U
Ulrik

17.08.2011 um 13:00 Uhr

Ihr könntet eine BV schliessen, und den Zweck dort festhalten. Nämllich einzig und allein um zu sehen, wer klingelt.

R
rkoch

17.08.2011 um 18:00 Uhr

Wenn die Kamera allerdings tatsächlich nur auf den Eingangsbereich gerichtet ist könnt ihr Euch den Streß tatsächlich auch sparen.

§87 (1) Nr. 6 sagt schließlich: ... die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

Auch wenn es vollkommen korrekt ist das in der Rechtsprechung es ausreicht das eine Anlage dazu GEEIGNET ist die Arbeitnehmer zu überwachen, bleiben immer noch die Wörter "Verhalten", "Leistung" und "überwachen" im Raum stehen. Selbst wenn auch AN diese Tür zum Betreten oder Verlassen des Gebäudes benutzen oder an dem Erfassungsbereich der Kamera vorbeilaufen, so muss man sich doch die Frage stellen OB dann ein arbeitsrechtlich relevantes "Verhalten" oder eine solche "Leistung" jemals durch diese Anlage "überwacht" werden kann. Ist das nicht der Fall, kann man zwar immer noch die von Ulrik angeregte BV anstreben, aber NOTWENDIG ist das IMHO nicht. Letztendlich müsst ihr das selbst beurteilen.

Ihre Antwort