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KAMERA PFLICHT AM QUERSITZSTAPLER

S
Staplerdan
Feb 2020 bearbeitet

Hallo, Vielleicht könnt ihrmir eine Frage beantworten...

Mein Chef hat vor einem Jahr einen gebrauchten Linde Quersitzstapler gekauft. Der Stapler hebt im Schalgang bis in 6 Meter Höhe. Am Stapler war ursprünglich eine Kamera installiert, da die Verkabelung noch existiert und am Staplergehäuse eine Minitorhalterung fest verbaut wurde. Trotz mehrmaligen Hinweis an meine Führungskräfte und Vorgesetzten das ich Nacken, Kopfschmerzen und Ruckenschmerzen habe, da ich mir die Wirbelsäule verdrehen und stauchen muss um ganz oben Paletten ein und auszulagern, lies mein Chef sich nicht auf das Thema Kamera kauf ein. Mittlerweile hatte ich eine lws Operation und im hws mehrere Banscheibenvorfälle. Bis jetzt kauft er keine Kamera. Meine Angst ist natürlich weitere gesundheitliche Schäden, wenn ich wieder die Arbeit aufnehme.

Muss mein Chef eine Kamera kaufen?

Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (5)

C
celestro

25.02.2020 um 18:15 Uhr

Das solltest Du mal mit Eurer ggf. vorhandenen Sicherheitsfachkraft besprechen.

E
Erbsenzähler

26.02.2020 um 07:50 Uhr

...und mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt.

N
nicoline

26.02.2020 um 09:30 Uhr

Wenn es wirklich eine Pflicht gibt, an so einem Fahrzeug eine Kamera zu installieren, wäre vielleicht auch ein Kontakt zur BG hilfreich.

D
DummerHund

26.02.2020 um 11:03 Uhr

Als ehemaliger Staplerfahrer hatte mich das gestern auch mal interessiert, habe aber leider nicht eindeutiges gefunden. Ich würde hier auch zu den Tipps von meinen Vorschreibern raten. Linde selbst, oder deren Mitarbeiter sind auch recht freundlich wenn man sie anspricht oder kontaktiert. Wegen deiner derzeitigen körperlichen Dauerschmerzen würde ich ganz stark anraten zum Arzt deines Vertrauens zu gehen um zu schauen was du machen müßtest damit dies im Zweifelsfall als Berufskrankheit anerkannt wird. Sage ich jetzt mal als Langzeitkranker bei dem eine Überprüfung auf Berufskrankheit gerade läuft.

S
seehas

26.02.2020 um 13:57 Uhr

Du kannst auch mal mit dem Berater der Rentenversicherung sprechen. Wenn die Kamera dafür sorgt, dass du weiter arbeiten kannst, dann kann die Anschaffung eventuell als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gefördert werden.

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