Wahlberechtigung Gesellschafter ABER Arbeitnehmer
Hallo Zusammen,
wir sind uns unsicher ob eine Person wahlberechtigt ist.
Die Person ist Gesellschafter aber zugleich normaler Arbeitgeber ohne besonderen Fühunrgstätigkeiten.
Community-Antworten (4)
29.01.2026 um 20:23 Uhr
Wer entscheidet denn z.B., wer neu eingestellt wird?
25.02.2026 um 19:03 Uhr
HR bzw. die Geschäftsführung. Seine Anteile sind wohl zu gering als dass er wesentlich das Geschäft beeinflussen kann.
25.02.2026 um 19:06 Uhr
klingt danach, als ob er wählen darf und sich auch ins Gremium wählen lassen könnte
26.02.2026 um 10:14 Uhr
Es hängt von der Rolle der Person im Betrieb ab. Ist diese "lediglich" Gesellschafter und hat sonst im Betrieb keine besondere Befugnisse die eine Einstufung als leitender Angestellten begründen, besteht kein Bedenken. Wäre das nämlich der Fall, würde man bereits in Betriebe die treue Beschäftigten Aktien als Bonus geben in Probleme geraten.
Verwandte Themen
Arbeitsmaterialien nach §40 BetrVG
ÄlterHi, folgende Situation. Wir sind ein BR Gremium mit 5 Mitgliedern. Im Betrieb ist ein durch den Gesellschafter eingesetzter Betriebsleiter. Der Gesellschafter kommt in unregelmäßigen Abständen in
Bericht des BR an ehem. Vorstand aber noch Gesellschafter - Rechtslage?
ÄlterWir sind ein neuer BR (seit kurzem). Unsere Frage: Kann/darf der BR einem ausgeschiedenem Vorstand, aber noch Gesellschafter über die Mißstände der anderen Vorstände/Gesellschafter unterrichten. Di
Spannungen im Gesellschafterkreis einer GmbH / Möglichkeiten des GBR?
ÄlterIm Gesellschafterkreis unseres Unternehmens (5 Standorte) ergeben sich zur Zeit massive Spannungen. Gesellschafterbeschlüsse werden boykottiert bzw. nicht umgesetzt oder blockiert, da die notwendigen
Liegt hier eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vor?
ÄlterDer Ag hört uns zu einer Einstellung an. Von einem unserer Gesellschafter soll ein Angestellter zu unserer Firma entsandt werden. Die Abordnung ist auf ein bestimmtes Projekt befristet. Auftraggeber i
künftig Gesellschafter im BR?????
ÄlterAufgrund einer Insolvenz mit anschließendem Betriebsübergang geht aktuell unsere Firma (GmbH Maschinenbau) in eine MBO Gesellschaft (GmbH Maschinenbau) über. Das bedeutet dass ein Teil der Belegschaft