Spannungen im Gesellschafterkreis einer GmbH / Möglichkeiten des GBR?
Im Gesellschafterkreis unseres Unternehmens (5 Standorte) ergeben sich zur Zeit massive Spannungen. Gesellschafterbeschlüsse werden boykottiert bzw. nicht umgesetzt oder blockiert, da die notwendigen Mehrheiten (min 2/3 lt. Ges-Vertrag) nicht zustande kommen. Mittlerweile befinden sich die GEsellschafter untereinander in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung, Was wohl darauf hinaus läuft, dass sich einige Betriebe entweder abspalten werden oder man Feststellt, dass man Vertraglich nicht auseinander kann und somit zusammenbleibt (einheitlicher Firmenname), aber nichts mehr miteinander zu tun hat.
Die Frage ist: Was kann der GBR in dieser Situation unternehmen, um alle Gesellschafter zu einer schnellen Einigung zu bringen, damit die Unruhe im Gesellschafterkreis nicht zu Auftrags- und Imageverlusten und damit zum Abbau von Mitarbeitern führt, da wir uns um den Arbeitsplatzerhalt und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens arge Sorgen machen. Welche Mittel hat der GBR (nach BetrVG), damit die Gesellschafter untereinander das Verfahren beschleunigen, da im Moment alle auf Verzögerung setzen, und wir befürchten dass dies dem Unternehmen massiv schadet?
Community-Antworten (5)
27.03.2009 um 11:30 Uhr
@amber1974 Das ist alles sehr unschön und auch wirklich problematisch. Allerdings sehe ich kaum eine Möglichkeit, sich als GBR - ausser den BetrVG-Grundlagen - mit den Gesellschaftern zu unterhalten. Einzig die Informationspflichten der Gesellschafter könnte man einfordern: Z.B. hinsichtlich § 106 BetrVG und einer möglichen Betriebsänderung nach § 111 BetrVG.
Habt Ihr denn ein wenig recherchiert, was bereits alles vorgenommen/unternommen wurde? Das Internet bietet da ja Möglichkeiten ungeahnten Ausmasses!
27.03.2009 um 15:05 Uhr
@Kölner
Wir denken über Wirtschaftsausschuss nach, da wir die 100'er Marke überschreiten (ca. 140 Mitarbeiter). Aber da wird man uns auch, wenn überhaupt, nur Auskunft geben, nichts weiter. Drängen können wir nicht, dass sich alle schnell einigen,da es ja um Ihr persönliches Geld (=Abfindungsanspruch) geht.
So wie es im Moment sein wird, werden wir Inforechte geltend machen, und da man uns nix sagen wird, mit Klage drohen. Dann hätten wir etwas öffentlichkeit, was evtl. die Gesellschafter scheuen und sich schneller einigen.
Dabei aber auch die Frage: Ich setze mein Recht als GBR durch, weil ich im Sinne der vertretenen Mitarbeiter handele. Aber, wenn geklagt wird, und es öffentlich wird,dann hat die Firmaschlechte PR, was u.U. zum Wegbrechen von Aufträgen führt, also auch Arbeitsplätze kostet.
Währe das egentlich ein Verstoß gegen meine Treuepflichten als GBR / BR?
27.03.2009 um 15:48 Uhr
@amber1974 Genau genommen kann man nicht über die Gründung eines WA 'nachdenken' - man MUSS selbigen gründen. Wenn man dann aber auch noch, wie Du schreibst, wegen einer potentiell schlechten PR einen (notwendigen!) Klageweg nicht beschreitet, schlägt es dem berühmten Fass den Boden aus. Man sollte sich dann ernsthaft fragen, für und von wem man gewählt wurde. Deine Einstellung in Ehren...aber da sollte man anders reagieren, weil die Zukunft der Firma potentiell so oder so auf der Kippe steht.
27.03.2009 um 15:59 Uhr
@Kölner
Danke nochma für die Antwort.
Kurz zur Klarstellung, den WA gibt es schon. Nur halt spärlich mit Informationen bestückt.
Mir ist vollkommen klar, dass ich die Rechte als BR durchsetzen kann, und auch zum wohl der Mitarbeiter muss. Aber, wenn damit absehbar ist, dass es den potentiellen Anfang vom Ende bedeutet, dann muss auch über Wege nachgedacht werden, die außerhalb einer gerichtlichen Einigung stattfinden.
Denn letzten Endes läuft es darauf hinaus, dass keine Chancen bestehen die GF's so zu beinflussen, dass Sie sich wieder dem "normale" Tagesgeschäft zum Wohle des Unternehmens zuwenden.
Das war eigentlich der Ausgangspunkt der Frage welche Mittel es evtl. noch gibt, bzw. was für Erfahrungen in der Vergangenheit gesammelt wurden.
27.03.2009 um 16:05 Uhr
@amber1974 Was soll man dazu sagen? Es hat noch keinen Betrieb gegeben, der mit einem Stillhalteabkommen auf Seiten des BR seine Zukunft gerettet hat. Manchmal ist es besser mit offenen Augen dem Untergang entgegen zu sehen als mit geschlossenen.
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