Erstellt am 27.03.2009 um 10:30 Uhr von Kölner
@amber1974
Das ist alles sehr unschön und auch wirklich problematisch.
Allerdings sehe ich kaum eine Möglichkeit, sich als GBR - ausser den BetrVG-Grundlagen - mit den Gesellschaftern zu unterhalten. Einzig die Informationspflichten der Gesellschafter könnte man einfordern: Z.B. hinsichtlich § 106 BetrVG und einer möglichen Betriebsänderung nach § 111 BetrVG.
Habt Ihr denn ein wenig recherchiert, was bereits alles vorgenommen/unternommen wurde? Das Internet bietet da ja Möglichkeiten ungeahnten Ausmasses!
Erstellt am 27.03.2009 um 14:05 Uhr von amber1974
@Kölner
Wir denken über Wirtschaftsausschuss nach, da wir die 100'er Marke überschreiten (ca. 140 Mitarbeiter). Aber da wird man uns auch, wenn überhaupt, nur Auskunft geben, nichts weiter. Drängen können wir nicht, dass sich alle schnell einigen,da es ja um Ihr persönliches Geld (=Abfindungsanspruch) geht.
So wie es im Moment sein wird, werden wir Inforechte geltend machen, und da man uns nix sagen wird, mit Klage drohen. Dann hätten wir etwas öffentlichkeit, was evtl. die Gesellschafter scheuen und sich schneller einigen.
Dabei aber auch die Frage: Ich setze mein Recht als GBR durch, weil ich im Sinne der vertretenen Mitarbeiter handele. Aber, wenn geklagt wird, und es öffentlich wird,dann hat die Firmaschlechte PR, was u.U. zum Wegbrechen von Aufträgen führt, also auch Arbeitsplätze kostet.
Währe das egentlich ein Verstoß gegen meine Treuepflichten als GBR / BR?
Erstellt am 27.03.2009 um 14:48 Uhr von Kölner
@amber1974
Genau genommen kann man nicht über die Gründung eines WA 'nachdenken' - man MUSS selbigen gründen.
Wenn man dann aber auch noch, wie Du schreibst, wegen einer potentiell schlechten PR einen (notwendigen!) Klageweg nicht beschreitet, schlägt es dem berühmten Fass den Boden aus. Man sollte sich dann ernsthaft fragen, für und von wem man gewählt wurde.
Deine Einstellung in Ehren...aber da sollte man anders reagieren, weil die Zukunft der Firma potentiell so oder so auf der Kippe steht.
Erstellt am 27.03.2009 um 14:59 Uhr von amber1974
@Kölner
Danke nochma für die Antwort.
Kurz zur Klarstellung, den WA gibt es schon. Nur halt spärlich mit Informationen bestückt.
Mir ist vollkommen klar, dass ich die Rechte als BR durchsetzen kann, und auch zum wohl der Mitarbeiter muss. Aber, wenn damit absehbar ist, dass es den potentiellen Anfang vom Ende bedeutet, dann muss auch über Wege nachgedacht werden, die außerhalb einer gerichtlichen Einigung stattfinden.
Denn letzten Endes läuft es darauf hinaus, dass keine Chancen bestehen die GF's so zu beinflussen, dass Sie sich wieder dem "normale" Tagesgeschäft zum Wohle des Unternehmens zuwenden.
Das war eigentlich der Ausgangspunkt der Frage welche Mittel es evtl. noch gibt, bzw. was für Erfahrungen in der Vergangenheit gesammelt wurden.
Erstellt am 27.03.2009 um 15:05 Uhr von Kölner
@amber1974
Was soll man dazu sagen?
Es hat noch keinen Betrieb gegeben, der mit einem Stillhalteabkommen auf Seiten des BR seine Zukunft gerettet hat. Manchmal ist es besser mit offenen Augen dem Untergang entgegen zu sehen als mit geschlossenen.