Im Gesellschafterkreis unseres Unternehmens (5 Standorte) ergeben sich zur Zeit massive Spannungen. Gesellschafterbeschlüsse werden boykottiert bzw. nicht umgesetzt oder blockiert, da die notwendigen Mehrheiten (min 2/3 lt. Ges-Vertrag) nicht zustande kommen.
Mittlerweile befinden sich die GEsellschafter untereinander in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung, Was wohl darauf hinaus läuft, dass sich einige Betriebe entweder abspalten werden oder man Feststellt, dass man Vertraglich nicht auseinander kann und somit zusammenbleibt (einheitlicher Firmenname), aber nichts mehr miteinander zu tun hat.

Die Frage ist: Was kann der GBR in dieser Situation unternehmen, um alle Gesellschafter zu einer schnellen Einigung zu bringen, damit die Unruhe im Gesellschafterkreis nicht zu Auftrags- und Imageverlusten und damit zum Abbau von Mitarbeitern führt, da wir uns um den Arbeitsplatzerhalt und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens arge Sorgen machen.
Welche Mittel hat der GBR (nach BetrVG), damit die Gesellschafter untereinander das Verfahren beschleunigen, da im Moment alle auf Verzögerung setzen, und wir befürchten dass dies dem Unternehmen massiv schadet?