Arbeitsmaterialien nach §40 BetrVG
Hi,
folgende Situation. Wir sind ein BR Gremium mit 5 Mitgliedern. Im Betrieb ist ein durch den Gesellschafter eingesetzter Betriebsleiter. Der Gesellschafter kommt in unregelmäßigen Abständen in den Betrieb.
Wir hatten nun beim eingesetzten Betriebsleiter für jedes Mitglied des BR eine aktuelle Ausgabe des BetrVG beantragt. Einige Mitglieder besitzen überhaupt kein Exemplar da sie neu gewählt wurden. Das Ansinnen wurde zuerst mit der Begründung abgelehnt, dass es zu teuer wäre, danach zog sich der Betriebsleiter auf den Standpunkt zurück, dass er für solch eine Bestellung keine Kompetenzen besitzen würde.
Wir setzten also ein weiteres Schreiben mit dem Wunsch der Bestellung auf und ließen dies an den Gesellschafter weiter leiten. Da wir nach mehr als einen Monat keine Antwort bekamen, sprach unser BV beim letzten besuch des Gesellschafter persönlich vor. Wieder wurde unser Ansinnen abgelehnt. Begründung waren die hohen Kosten. Als Alternative wurde Informationsquelle Internet genannt die wir ja nutzen könnten, wobei es einen Auftrag vom Gesellschafter in Richtung Betriebsleiter gab, dass dieser uns eine entsprechende Quelle aus dem Internet suchen solle.
Wir sind eigentlich der Meinung das es jedem BR Mitglied freisteht welche Quelle also Buchform oder das Internet er für sinnvoll hält um seine Aufgabe im Rahmen der BR Tätigkeit nach zugehen. Und im weiteren eben jedem BR Mitglied ein Exemplar des BetrVG zustehen würde.
Haben wir da einen Denkfehler und wenn nein wie wäre die weitere Vorgehensweise?
Einfach Bücher kaufen und Rechnung weiterleiten? Versuchen eine schriftliche Absage von der GL zu bekommen um einen etwaigen Rechtsstreit zu beginnen? Eine Einstweilige Verfügung versuchen zu beantragen um dem AG aufzutragen entsprechende Materialen nach §40 für uns zu bestellen?
Oder wie würdet ihr verfahren?
Community-Antworten (32)
01.04.2012 um 19:42 Uhr
Harzi, Einfach Bücher kaufen und Rechnung weiterleiten wäre die schlechteste Alternative.
Ich würde einen Beschluss fassen über die notwendigen Materialien ( z. B. 5 Kittner, 1 Däubler oder Fitting) und dann schriftlich beim AG die Kostenübernahme beantragen mit Hinweis, dass man rechtliche Schritte einleitet, wenn bis zum xx.xx.xxxx. keine positive Rückmeldung erfolgt.
Wenn dann das Datum erreicht ist und keine positive Rückmeldung erfolgte: Beschluss fassen, dass man einen RA mit allen notwendigen arbeitsrechtlichen Schritten betraut und diesen Beschluss umsetzen.
01.04.2012 um 19:49 Uhr
Wir sind ein groses Gremium, bestellen aber immer nur 1 Ausgabe der Neuesten BetrVG usw. Jederzeit kann jeder ins BR-Buero und Nachschlagen. Da ich gerne Zuhause lese kaufe ich mir privat Literatur und google. Also meine Empfehlung von allen 1 Exemplar und reicht eure Buchbestellung beim AG ein. Wenn er dies ablehnt koennt ihr weitere Schritte einleiten.
01.04.2012 um 20:04 Uhr
@Harzi
Ihr teilt dem AG mit das ihr am....... den Beschluss nach § 40 BetrVG gefasst habt und es für erfordelich haltet dass jedes BRM eine Ausgabe des BetrVG benötigt (das Zauberwort hier ist immer das Wort erforderlich, denn das kann euch der AG nicht wiederlegen). Ihr fordert ihn auf diese Arbeitsmittel bis..........zur Verfügung zu stellen und die anlaufenden Kosten dafür zu übernehmen.
Ganz dezent könnt ihr ja zum Schluss den Hinweis geben das ihr auch den rechtlichen Weg beschreiten könnt, für den der AG dann auch noch die Kosten tragen müsste.
01.04.2012 um 20:14 Uhr
Man kann es auch gnadenlos übertreiben.
Wenn sich alle 5 BRM am Firmensitz befinden und im BR-Büro auf eine aktuelle Kommentierung zum BetrVG zurück greifen können, wird kein Arbeitsrichter irgendeine Erforderlichkeit dafür sehen, dass jedes BRM über eine aktuelle Kommentierung verfügen muss.
Was soll eine solche Kostentreiberei? Oder gibt es eine nachvollziehbare Begründung, warum jedes BRM ein Exemplar besitzen muss? Dass ein paar BRM neu gewählt wurden, ist jedenfalls kein Grund.
Wie ist denn überhaupt um sonstige Literatur bestellt?
01.04.2012 um 20:27 Uhr
Wie ich aus den Antworten ersehe scheint es auch hier nicht ganz eindeutig zu sein, zumindest in Hinsicht darauf was einem zusteht oder angemessen ist.
@peanuts
Was ist übertrieben und was erforderlich?
Ich persönlich (meine eigene subjektive Meinung) ist die, dass ich mich ja auch durchaus zu Hause auf eine BR Sitzung vorbereiten muss. Ist es da übertrieben wenn ich zu Hause in einem entsprechenden Buch nachschlage? Bei uns ist es so, dass rechtzeitig die Themen der BR Sitzungen an die BR Mitglieder ausgehändigt werden und wir uns schon so vorbereiten können.
Gibt es denn nirgends eine eindeutige Aussage, in der diese Problematik geregelt ist? Was ist mit der Frage nach einer aktuellen Ausgabe, denn es ändert sich ja auch mal etwas.
/edit
So habe jetzt nochmal gegoogelt und dabei folgendes Urteil gefunden....
BAG v. 24.1.1996 - 7 ABR 22/95
Demnach scheint jedem BR Mitglied ein Exemplar zu zustehen.
01.04.2012 um 20:38 Uhr
Harzi, schau mal hier: http://www.betriebsraete.de/bag-1994/7-abr-15-94.html
peanuts, es geht nur um den Basiskommentar und eine ausführliche Kommentierung (wenn ich das richtig verstanden habe). Das ist keine Kostentreiberei und vom Gericht durchaus als erforderlich anerkannt.
01.04.2012 um 20:43 Uhr
01.04.2012 um 20:45 Uhr
@Harzi,
mal abgesehen davon das ich kein Buch benutzen möchte was vollgeschmiert ist, Notizen andere beinhaltet, Eselsohren hat, andere Blätter als Einlagen zur Wiederfindung oder raugerissene Seiten hat, hier mal zwei Beschlüsse des BAG zu diesem Thema:
7 ABR 15/94 7 ABR 22/95
Auch den Kittner wurden schon jedem BRM eines Gremium zugesprochen und auch das Ding braucht man einfach ;)
01.04.2012 um 20:51 Uhr
Wenn es bei Euch schon einen Kommentar zum BetrVG gibt (Fitting, Däubler oder andere) kannst Du unter § 40 BetrVG viel über das Thema lesen.
Wenn Ihr neue Betriebsräte im Gremium habt, werden diese nach dem ersten Seminar auf jedem Fall ein neues Exemplar Arbeitsgesetze und u.U. auch einen Kommentar besitzen (je nach Seminaranbieter). - siehe auch auf dieser Seite den Reiter "Seminare für Bertriebsräte".
01.04.2012 um 20:54 Uhr
@peanuts
Sollte der BR noch keine sonstige Literatur haben und diese dann auch noch einfordern, würde ich als Richter sagen, nehmt erst mal das BetrVG dass ich euch nun zuspreche, damit ihr auch versteht was in der sontigen Literatur überhaupt gemeint ist.
01.04.2012 um 21:30 Uhr
Danke an alle, auch an peanuts für Meinungen und Hilfen. Finde es gut, wenn auch andere Meinungen als die vielleicht "erwünschte" hier geäußert werden.
Werde mir die hier verlinkten Seiten in Ruhe durchlesen und dann mal mit den anderen BR Mitgliedern darüber diskutieren.
01.04.2012 um 22:06 Uhr
1 Fitting für jeden ist sicherlich übertrieben, 1 Beck-Texte Arbeitsgesetze natürlich wiederum ein Muß. Kauft euch lieber je einen Fitting und Erfurter fürs Büro, das macht deutlich mehr Sinn ...
01.04.2012 um 22:16 Uhr
"So habe jetzt nochmal gegoogelt und dabei folgendes Urteil gefunden....
BAG v. 24.1.1996 - 7 ABR 22/95
Demnach scheint jedem BR Mitglied ein Exemplar zu zustehen."
Richtig ... ein Basiskommentar.
Aber um einen solchen scheint es ja bei der "Bestellung" nicht gegangen zu sein.
Ein Betriebsleiter, der eine Ausgabe von 160 Euro für 5 Exemplare nicht selbst verantworten darf?? Zweifel ...
Was ist denn jetzt konkret gefordert worden?
01.04.2012 um 22:22 Uhr
Es geht schlicht und ergreifend um das Basisbuch des Betribsverfassungsgesetzes.
Also so etwas hier.....
01.04.2012 um 23:01 Uhr
@peanuts.
Richtig ... ein Basiskommentar.
sorry aber da liegst Du völlig falsch! TextsammlungEN
7 ABR 22/95 --> http://www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/BR-Info/BR-Info%2006-10.pdf
01.04.2012 um 23:05 Uhr
Ja, jedem BR Mitglied steht persönlich eine aktuelle Ausgabe des BetrVG mit Basiskommentar und ein "Kittner" (Arbeits- und Sozialordnung) basierend auf §40 BetrVG zu. Ich selbst bin erst seit 2010 BR Mitglied, habe 2010 auch entsprechende Litaratur vom Gremium bekommen - die ich auch privat zu Hause öfters schmöckere. Dieses Jahr werde ich mir eine aktuelle Ausgabe besorgen, da sich ja Gesetze ändern bzw. auch Urteile in die Kommentierungen eingehen. Man muss ja schließlich up-to-date sein. Außerdem besuche ich ja immer noch Basisseminare, zu denen man entsprechende (aktuelle) Literatur mitzubringen hat. Ich kenn BR Kollegen, die schon lange im geschäft sind, die aber meinen keine aktuelle Ausgaben haben zu müssen- aber auch nicht auf Seminare gehen. Ob dies für die BR Arbeit förderlich ist, wage ich zu bezweifeln.
02.04.2012 um 13:03 Uhr
Hier verwechseln einige wohl die Begriffe!!!
So habe jetzt nochmal gegoogelt und dabei folgendes Urteil gefunden.... BAG v. 24.1.1996 - 7 ABR 22/95 BR = Betriebsrat = Gremium --- Also NICHT jedes BRM !!!!
Aber jedem BRM ein Handkommentar zum BetrVG
Weiter, immer wenn es dann eine Neue/ Überholte Ausgabe der lt. Urteil o.a. Gesetzessammlungen gibt kann man die älteren Ausgaben ja dann an die BRM weitergeben. Sie sind ja nicht falsch
02.04.2012 um 13:40 Uhr
Geht es nur um "die neuen"? Da ist der Weg ganz einfach: Da denen auch die sonstigen gesetzlichen Grundlagen fehlen, schickt ihr die auf die "BR 1" (bzw. BVR1) Schulung. Dort gibt es bei jedem Seminaranbieter eine aktuelle Gesetzessammlung. Und bei manchem sogar noch einen Kommentar obendrein.
Und wenn es den anderen nur um die reine Gesetzessammlung (Beck-Texte o.ä.) geht: Ebenfalls Seminar besuchen!
Ansonsten wie oben von anderen schon geschrieben: Anforderung mit Terminsetzung - ist der rum: Anwalt beauftragen. Den Rest erklärt der euch und sorgt dafür, dass Cheffe liefert.
02.04.2012 um 18:00 Uhr
@all
Also den Basiskommentar von Beck würde ich notfalls selbst zahlen, das sind mir meine Kollegen wert,9€ sind es nicht wert sich mit dem AG zu streiten. Der Fitting, der reicht einmal , wenn das Gremium 5 Mitglieder umfaßt, den muß der AG zahlen.
02.04.2012 um 18:34 Uhr
Ich will ja jetzt keine Werbung machen, aber nciht nur die WAF bietet bei Besuch von Seminar BR 1 je einen Fitting z.B. an! Warum also mit dem AG streiten, wenn man solche Seminare sowieso besuchen sollte - äh wenn vom Gesetzgeber vorausgesetzt wird, dass solche Seminare besucht werden... oder sollte ich sagen, dass es sogar eine Pflichtverletzung wäre, wenn man die nciht besucht?
Hmmmm, ergo gebe ich aus diesem Grund sogar dem Betriebleiter Recht, dass diese Kosten zu hoch weil nciht nachvollziehbar sind. Warum will man sich nen Apfel kaufen lassen, wenn man ne ganze Apfelkiste eh bekommt - geschenkt quasi?
Fragen über Fragen...
02.04.2012 um 20:31 Uhr
Sorry aber das ist ziemlich kurz gedacht btw. eine Milchmädchenrechnung, zumindest was unseren Betrieb betrifft.
Wenn sich ein Arbeitgeber schon bei 32,00€ krumm legt obwohl diese einen scheinbar zu stehen, was glaubst du wird er wohl bei Kosten von über 1000 Euro für ein Seminar machen?
Um es abzukürzen, auch darum werden wir wohl kämpfen müssen. Meine BR Kollegen und ich, haben in einer der letzten BR Sitzungen ein Seminar für mich raus gesucht. Zeitliche Lage und betriebliche Belange wurden bedacht und der Beschluss ordnungsmäßig gefasst. Wir haben dann dem AG den Beschluss und die Kostenübernahme gegeben.
Antwort ... ach nee man muss ja auch die Gesamtlage des Betriebes im Auge behalten viel zu teuer.... der GL wird was billiges suchen wenn überhaupt.
Ach ja...Stichwort "Gesamtlage" des Betriebes, hätten wir schon mal gerne erfahren und luden unseren GL dazu zu einer BR Sitzung. Natürlich kam er nicht, wenn, möchte er nur mit dem BRV reden, aber doch nicht mit dem gesamten Gremium.
Wir prüfen gerade inwieweit wir einen Wirtschaftsausschuss gründen können, damit aus der "Sollveranstaltung" eines Monatsgesprächs, eine "Mussveranstaltung" vor dem WA wird. Allerdings wissen wir noch nicht wie das mit dem WA auszusehen hat. Wir sind ja mehrere Betriebe in einem Unternehmen. Kann dann jeder Betrieb einen WA gründen wo die Voraussetzungen gegeben sind oder gibt es ähnlich dem GBR einen WA für das gesamte Unternehmen, an dem sich die einzelnen Betriebe beteiligen?
Du siehst alle Theorie ist grau wenn man einen Cheff hat der gar keine Zusammenarbeit, geschweige denn einen BR haben möchte.
02.04.2012 um 20:53 Uhr
nö, keine Milchmädchenrechnung...
"Wenn sich ein Arbeitgeber schon bei 32,00€ krumm legt obwohl diese einen scheinbar zu stehen, was glaubst du wird er wohl bei Kosten von über 1000 Euro für ein Seminar machen?" das kann das Gremium durchsetzen - er kann bei Grundlagenseminaren nicht mal die Notwendigkeit gerichtlich anzweifeln - wohl aber die zeitliche Lage per Einigungsstelle für nicht hinreichend der betrieblichen Belange erklären lassen...
"Antwort ... ach nee man muss ja auch die Gesamtlage des Betriebes im Auge behalten viel zu teuer.... der GL wird was billiges suchen wenn überhaupt." ja, das werdet ihr wohl durchfechten müssen - aber das wird klasse für den AG - sprecht mit dem Seminaranbieter, was die Kostenübernahme geht, werden die das klären, was euch passieren kann, ist, dass der AG euer Arbeitsentgeld einbehält - das müßt ihr dann individualrechtlich einklagen - und bei dieser Klage wäre ich an euerer Stelle echt sehr entspannt ;-)
"Ach ja...Stichwort "Gesamtlage" des Betriebes, hätten wir schon mal gerne erfahren und luden unseren GL dazu zu einer BR Sitzung. Natürlich kam er nicht, wenn, möchte er nur mit dem BRV reden, aber doch nicht mit dem gesamten Gremium." Schau mal im BetrVG nach - Monatsgespräche sind ein Muß - Das heißt dann nciht BR Sitzung, sondern Monatsgespräch...
"Wir prüfen gerade inwieweit wir einen Wirtschaftsausschuss gründen können, damit aus der "Sollveranstaltung" eines Monatsgesprächs, eine "Mussveranstaltung" vor dem WA wird." Ab 101 AN ist ein WA zu bilden - das ist keine kann Vorschrift - aber auch euch als BR wenn ihr in geringerer AN Anzahl seid, muß euch der AG Monatsgespräche "gewähren" - das war natürlich Blödsinn - die Monatsgespräche sind Pflicht!!! Allerdings, sollte echt was gegen einen Termin mal sprechen, kann von dem monatlichen Rhytmus abgewichen werden. Weigert sich der AG aber permanent dagegen, ist auch dieses ein Verstoß gegen 23 - allerdings ist es echt schwer da Eindruck zu schinden - aber mal andeuten wäre doch was. Auch würde ich bei beratungsresistenten AG duchaus ein solches Monatsgespräch mal ab Arbeitsbeginn terminieren und dann einfach warten bis er kommt - Email "leider sind sie npch nicht gekommen, da wir wissen, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten nachkommen wollen, werden wir weiterhin auf sie warten...."
"Du siehst alle Theorie ist grau wenn man einen Cheff hat der gar keine Zusammenarbeit, geschweige denn einen BR haben möchte." Mit Verlaub, das ist dummfug, weil, wer nicht kämpfen will, sollte den "Job" BR nicht machen. Du glaubst gar nciht, was uns momentan an Gegenwind engegen kommt - erste Einigungsstelle steht bevor und der AG hat sich mich ausgesucht, ein Exempel zu stationieren - cool wa? Klar könnte ich jetzt den "Schwanz" einziehen, aber nö, dafür wurde ich nciht gewählt - nu geht es erst richtig los - machen die so weiter komme ich echt mit Verstoß gegen 78 - ja ich weiß, dauert und dauert, aber wo Druck erzeugt wird, muß ebenso gegendruck erzeugt werden...
"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren" (Zitat von - glaube ich - Ghandi)
02.04.2012 um 22:12 Uhr
/Zitat
"das kann das Gremium durchsetzen - er kann bei Grundlagenseminaren nicht mal die Notwendigkeit gerichtlich anzweifeln - wohl aber die zeitliche Lage per Einigungsstelle für nicht hinreichend der betrieblichen Belange erklären lassen..."
/Zitat Ende
Wo ist der Unterschied außer bei den Kosten? Auch das von mir in diesem Beitrag angestrebte Buch steht mir ja scheinbar zu. Halten wir also fest, beides würde mir zustehen. Bleibt also immer noch meine Aussage bestehen, das es Quatsch aus Sicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Kosten wäre, ein BR Mitglied eher auf ein Seminar zu schicken als ihm ein Buch zu kaufen.
Das mit dem Kosten fürs Seminar habe ich bislang auch so ergoogelt, auch in Bezug auf den vermutlichen Rechtsstreit hinsichtlich des einbehaltenden Lohnes. Ob es dazu kommt werden wir sehen, ist noch ne Weile hin und ja es handelt sich um ein Grundseminar.
/Zitat
Schau mal im BetrVG nach - Monatsgespräche sind ein Muß - Das heißt dann nciht BR Sitzung, sondern Monatsgespräch...
/Zitat Ende
Sorry aber es ist eben kein "Muss" bei einem Monatsgespräch sondern ein "Soll"
"Nach § 74 Abs.1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat im Rahmen einer Besprechung zusammentreten. Da es sich um eine "Sollvorschrift" handelt gibt es keine gesetzliche Verpflichtung."
Wegen des WA, ist mir schon klar das dies ab 101 Beschäftigten so sein muss. Die Frage stellt sich aber etwas anders. Wir sind ein Unternehmensverbund mit sagen wir mal 5 Betrieben. Jeder dieser Betriebe hat mehr als 100 Beschäftigte. Kann nun jeder Betrieb einen WA gründen und ist dann der GL immer nur dem jeweiligen Betriebs WA zur Auskunft verpflichtet oder muss man in einem solchen Falle einen Art Gesamt WA für alle Betriebe gründen in den dann jeder Einzelbetrieb Mitglieder entsendet ähnlich dem Gesamtbetriebsrat.
/Zitat
Mit Verlaub, das ist dummfug, weil, wer nicht kämpfen will, sollte den "Job" BR nicht machen. Du glaubst gar nciht, /Zitat
Irgendwie scheinst du nicht richtig mitzulesen. Woraus ersiehst du denn das ich nicht bereit bin zu kämpfen? Die Aussage, dass alle Theorie grau ist, ist lediglich eine Feststellung das nicht alles immer so klar definiert ist. Gerade deswegen schreibe ich doch auch hier um andere Meinungen zu hören und Verfahrensweisen auszuloten. Keine Angst, auch wir waren schon vor Gericht um unsere Mitbestimmungsrechte nach §99 BetrVG einzuklagen und keine Angst durch mein Begehren nach einem Seminarplatz oder anderweitiges ansprechen von Problemen bin ich bestimmt nicht mehr beim Chef angesehen wie du auch. Aber darum geht es ja auch nicht.
Du siehst also, wir sind durchaus bereit zum kämpfen.
03.04.2012 um 14:24 Uhr
Wo ist der Unterschied außer bei den Kosten? Auch das von mir in diesem Beitrag angestrebte Buch steht mir ja scheinbar zu. Halten wir also fest, beides würde mir zustehen. Bleibt also immer noch meine Aussage bestehen, das es Quatsch aus Sicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Kosten wäre, ein BR Mitglied eher auf ein Seminar zu schicken als ihm ein Buch zu kaufen.
Mag ja sein, dass es aus Sicht des ArbGeb Quatsch ist. Aus Sicht des betroffenen Mitglieds ist der Unterschied aber ganz trivial: Wenn Du in ein en Buchladen gehst und Dir ein Buch kaufst, musst Du bei den Kosten in Vorleistung gehen. Wenn der ArbGeb die Kostenübernahme verweigert, liegt es an Dir zu klagen, damit Du nicht auf den Kosten sitzenbleibst. Beim Seminar ist es - nach telefonischer Absprache mit dem Anbieter! - durchaus anders. Beim Blick in die AGB des Forenbetreibers, insbesondere unter Punkt 8, erfährst Du näheres: http://www.waf-seminar.de/seminarbedingungen
ACHTUNG: Das ist nicht bei allen Seminaranbietern so! Bei einigen geht man zumindest mit den Hotelkosten in Vorleistung...
03.04.2012 um 15:04 Uhr
Kurz zu deinem Monatsgesprächs. Diese Soll Vorschrift ist erstmal bindend. Es kann lediglich EINVERNEHMLICH davon abgewichen werden. Sobald du deinen Fitting hast, §74 Rn 4. Bei Bedarf kopier ich dir auch die komplette Rn hier rein. Weiter übrigens, in der selben Rn Eine ständige uU auch eine nur wiederholte Weigerung an der monatlichen Besprechung teilzunehmen kann eine Pflichtverletzung nach §23 Abs.1 oder 3 sein.
Zu deinem Seminar. Du kannst auch im Vorfeld den Klageweg wählen und musst nicht warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Idealerweise hast du dann die "Ablehnung" schriftlich und der Termin liegt nicht in allzu naher Zukunft.
Was die Bücher betrifft, ich würde mich nicht mit beck abspeisen lassen. Du bzw jedes BRM hat Anspruch auf den Kittner und den gibts leider nicht für 9,- Das auch jeder Anspruch auf einen Basiskommentar zum BetrVG hat ist ja inzwischen geklärt. Das es den Fitting auch beim Seminar gibt würde mich nicht unbedingt davon abhalten auch im Vorfeld einen für s Büro zu bestellen
03.04.2012 um 16:55 Uhr
"Das auch jeder Anspruch auf einen Basiskommentar zum BetrVG hat ist ja inzwischen geklärt. Das es den Fitting auch beim Seminar gibt würde mich nicht unbedingt davon abhalten auch im Vorfeld einen für s Büro zu bestellen" das bezweifelt ja keiner, aber der AG kann intervenieren, dass ihn die 9 euro zu teuer sind für alle, da die doch eh noch auf ein Grundlagenseminar gehen und einen Fitting "geschenkt" bekommen, den er irgendwie ja mit bezahlt.
wie gesagt, ich als AG würde nicht so agieren, aber ich bin ja kein AG.
Ansonsten kann ich doch eigentlich nur sagen, dass meine Antwort so schlecht nciht war ;-)
Nochmals zum streiten... Ich meinte das ja nicht böse, klar steht es dir zu, aber willst du wegen dieser paar Euronen echt mit dem Chef streiten? Mach das echt lieber wegen des ersten Seminares, da lohnt es sich zumindest. Die 9 € wären mir diese Nerven echt nicht wert...
Was nicht böse gemeint ist - nur ein Tipp - führe die Auseinandersetzungen, aber führe die richtigen, das könnte eventuell für die Zukunft vieles erleichtern.
"Ob es dazu kommt werden wir sehen, ist noch ne Weile hin und ja es handelt sich um ein Grundseminar. " ich an deiner Stelle würde nciht allzulange warten - ganz ehrlich. Es gibt noch viel zu lernen für einen BR - selbst für "alte Haudegen". Man lernt immer dazu...
"Die Frage stellt sich aber etwas anders. Wir sind ein Unternehmensverbund mit sagen wir mal 5 Betrieben. Jeder dieser Betriebe hat mehr als 100 Beschäftigte. Kann nun jeder Betrieb einen WA gründen " Nicht kann - MUSS - schau ins Gesetz, da steht "hat zu..." also zwingende MUSS Vorschrift!
"Keine Angst, auch wir waren schon vor Gericht um unsere Mitbestimmungsrechte nach §99 BetrVG einzuklagen " ich hoffe, das ist gut ausgegangen für euch. Ein wenig bekomme ich immer Gänsehaut wenn ich sowas lese...
"Du siehst also, wir sind durchaus bereit zum kämpfen." das ist gut :-D
Viel Erfolg wünsche ich euch - ganz ehrlich
03.04.2012 um 17:17 Uhr
Je größer ein Gremium ist, desto mehr Fachliteratur, also auch mehrere unterschiedliche Kommentare, stehen ihm zu, z.B. um auch andere Sichtweisen kennenzulernen: 7 ABR 15/94. Das Selbe gilt auch für Fachzeitschriften, wie z.B. ein Abo Aib und / oder NZA. Und der Kostenpunkt ist ersteinmal irrelevant, der BR hat ein Recht sich zu informieren und entscheidet selber was er braucht - Ermessensspielraum natürlich bedingt. Kommen noch viele BR mit Migrationshintergrund dazu, dann darf dies auch gerne mal in nichtdeutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden ;)
03.04.2012 um 17:21 Uhr
NoPain geht es hier um die von dir beschreibene Sache?
03.04.2012 um 17:22 Uhr
@Globus,
sorry, ich weiss jetzt nicht was Du meinst?
03.04.2012 um 19:16 Uhr
@Kulum
Danke für die Hilfe. Ein Kopieren kannst du dir sparen^^, denn ich habe entsprechendes per Suche im Internet gefunden und gleich gespeichert. Fehlt wirklich so ein Fitting und wird jetzt neben dem Basisbuch ebenfalls auf die Liste der zu bestellenden Bücher gesetzt. Ich kannte das mit dem "Monatsgespräch" wirklich bis dato nur als "Soll" aber eben kein Muss. Nun weiß ich es besser und unser Arbeitgeber wird es sicher auch bald wissen, da wir ihn darauf noch einmal speziell hinweisen werden.
@Globus
Eigentlich wollen wir uns ja gar nicht streiten, aber wir haben wirklich einen Arbeitgeber erwischt, der nur seine Rechte sieht.
Kurzes Beispiel aus der täglichen Praxis bei uns?
Es sollten Abwrackarbeiten getätigt werden. Dabei stellten wir fest das Asbest vorhanden war. Die Kollegen weigerten sich. Daraufhin kam der Chef, ging um den Wagen und meinte zu den Kollegen..."so nun aber an die Arbeit, sie sehen ich lebe noch es kann nicht so gefährlich sein"....
oder...
Klingt jetzt zwar widersinnig ist aber so.... Im Winter werden die Heizungen ausgeschaltet um die Heizkosten zu drosseln (diesen Winter waren in unserer Werkhalle teilweise nur 3 bis 5 Grad), im Sommer dagegen wird voll geheizt, schließlich muss das Blockheizkraft auf volle Pulle laufen um Strom zu erzeugen und dann weiß er nicht wohin mit der Abwärme, also Heizung aufgedreht.
oder...
Hallenbeleuchtung sollte immer ziemlich dunkel sein um Strom zu sparen. Auf dem Hinweis das man dann unter Umständen wenig sieht und Stolpern könnte oder seine Arbeit nicht richtig machen kann, kam die Aussage...."Was wollen sie meine Herren, Diebe und Verbrecher arbeiten doch auch im Dunkeln"....
Oder...
Egal wie oft oder wie lange jemand krank geschrieben ist, schon am ersten Tag wird beim Arbeitsmedizinischen Dienst angerufen und jede Krankschreibung soll durch diesen kontrolliert werden, da diese vom AG angezweifelt wird.
...ich könnte den ganzen Tag weiter machen, das waren jetzt auch nur die kleinsten, es gibt noch einseitig ohne den BR verlegte Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Betriebsruhen, willkührliche Urlaubsstreichungen usw...., eigentlich gibt es bei uns keine "kleinen Kampfgebiete" mehr. In zwei Betrieben hat es der AG schon geschafft das die BR's kapituliert haben und sich auflösten. Das möchte ich vermeiden, weil ich glaube das es dann noch viel schlimmer wird.
Ach ja unseren Prozess hatten wir gewonnen, er (AG) reicht seit dem wieder beim BR ein wenn er jemanden einstellt. Wie wir glauben zwar noch nicht im erforderlichen Umfang, aber da sind wir noch dabei dies zu recherchieren. Allerdings kann man nicht alles mit einem Mal klären und wir arbeiten uns Stück für Stück voran.
Mein Seminar ist bereits gebucht, allerdings findet es erst Ende des Jahres statt, deswegen auch die Aussage von wegen das es noch dauert bis dahin. Hatte übrigens unseren GL heute gefragt ob er die Kostenübernahme unterschrieben würde. Nein unterschrieben möchte er sie nicht, aber eine richtige Ablehnung formulierte er nicht, er will mir etwas anderes suchen. Ich wies ihn dann noch darauf hin das wir nach dem BR Beschluss bereits einen Platz gebucht hätten... interessierte ihn nicht.
Danke für deine Kommentare zu diesem Thema und sorry falls meine Aussagen in deine Richtung schärfe klangen als sie gemeint waren.
03.04.2012 um 19:42 Uhr
Weißt du, es ist wie es ist - der stete Tropfen höhlt den Stein! Ich bin eigentlich niemand der sagt, dass man mit dem Hau drauf Hammer ankommen soll und jedes Wort des Gesetzes sofort und unmittelbar umsetzen muß. Leider ist es aber so, dass wenn man hier antwortet, halt nur aus dem Gesetz zitieren kann - so wie ich es machte. Und gerade bei solch einem AG wie euren, würde ich halt meine "Kraft" nciht wegen eines Basiskommentares zum BetrVG vergeuden - ich würde meine Kraft in etwas stecken, was sich lohnt - eigentlich für alle seiten, die des BR, des AG UND der AN - gerade eben in die Schulungen. Wenn er da halt beratungsresistent ist, ist das halt sein Problem, dann zahlt er halt - dann ist es seine Party... und die zahlt wie gesagt er und kein anderer. Auch ich wollte nicht schroff daher kommen - auch nciht mit dem Spruch: wer kämpft.... Es ist halt leider so, dass sich das auch in meiner betrieblichen Praxis immer wieder wiederholt - der Kampf geht nie zuende und darum sollte man sich überlegen, wie und wofür man seine resourcen verwendet - zumindest geht es mir so...
Ganz ehrlich, wir alle hier haben einen "schei... Job", aber es lohnt sich, das zumindest empfinde ich so...
Wir sind nciht die Heilbringer der Nation, aber wir sind das soziale Gewissen des AG und das ist mehr, als genug ;-)
Mach weiter so - das wird schon, aber bitte bitte bitte, ich weiß, Seminare sind nciht alles, aber genau da hört man, wie welches Gremium was macht und wie sie es machen - vom gelernten "Stoff" mal ganz abgesehen. In meinen Augen sollte kein BRM weniger als zwei Seminare im Jahr besuchen - Arbeit ist immer da - mehr als uns leider lieb ist...
Gruß Globus
03.04.2012 um 19:45 Uhr
Harzi, finde euren Kampfgeist toll. Wir sind zu 80 Prozent in der Gewerkschaft organisiert und wenn etwas ansteht / wir eben Hilfe brauchen / bekommen wir sie von dort. Bei euch ist die Liste so lang, deshalb meine Zeilen mit den Hinweis auf die Gewerkschaft. Lg. Valdi
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