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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bericht des BR an ehem. Vorstand aber noch Gesellschafter - Rechtslage?

H
hilfesuchende
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neuer BR (seit kurzem). Unsere Frage: Kann/darf der BR einem ausgeschiedenem Vorstand, aber noch Gesellschafter über die Mißstände der anderen Vorstände/Gesellschafter unterrichten.
Dieser ehem. Vorstand /noch Gesellschafter weiß von konkreten Vorgängen nichts, die ihm die jetzige Geschäftsleitung vorwirft. Wir als BR würden ihn gerne informieren, wissen die Rechtslage jedoch nicht.Danke für eure schnelle Hilfe.

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Community-Antworten (5)

R
rainerw

02.02.2010 um 10:11 Uhr

Wer ist euer Verhandlungspartner? Lasst euch nicht auf einen Eiertanz ein.

K
Kölner

02.02.2010 um 10:40 Uhr

@hilfesuchende Klassischer Fall von 'der BR ist die bessere UN-Leitung'.

Rechtlich gesehen ist die Sache zudem sehr spannend: Wo kann ein ausgeschiedener Vorstand noch Gesellschafter sein? e.V. in Verbindung mit einer (g)GmbH oder Co. KG aA? AG fällt aus...

H
hilfesuchende

02.02.2010 um 20:30 Uhr

@Kölner Ja, spannend ist das allemal. Vorstand war er in einer GmbH, hat Anteile in dieser GmbH als Gesellschafter. Achtung: Er ist den Mitarbeitern immer hilfreich zur Seite gestanden. Aber auch er hat erkannt, dass der im 3-Vorstand "nur gegen Windmühlen" kämpft. Es gibt noch eine AG und der VVS hat das sagen, anderer Vorstand der noch da ist (kommt nicht gegen VVS an). Nun gibt es eben wie geschldert Vorgänge die der nur noch Gesellschafter nicht mit bekommt. Sicher wäre es für alle hilfreich, wenn er von machen Vorgägen wüsste. Darf der BR ihn informieren ?

H
hilfesuchende

02.02.2010 um 20:33 Uhr

@rainerw Wir wollen keinen Eiertanz. Aber die gesamte Belegschaft braucht HIlfe durch den BR. Unser Verhandlungspartner ist ein Vorstand (der sich jedoch gegen den VVS) nicht durchsetzen kann. Der besagte andere Vorstand war wohl zu viel Freund für die Belegschaft und hat das Unternehmen verlassen. Er hat jedoch noch Anteile daran, eben nun jetzt nur noch als Gesellschafter. Nochmals meine Frage - DARF DER BR ihn informieren? Wie ist hier die rechtliche Lage? Danke Gruß

K
Kölner

02.02.2010 um 20:41 Uhr

In einer GmbH gibt es keinen Vorstand... ...das ist alles so unlogisch.

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