Wir sind ein neuer BR (seit kurzem). Unsere Frage: Kann/darf der BR einem ausgeschiedenem Vorstand, aber noch Gesellschafter über die Mißstände der anderen Vorstände/Gesellschafter unterrichten.
Dieser ehem. Vorstand /noch Gesellschafter weiß von konkreten Vorgängen nichts, die ihm
die jetzige Geschäftsleitung vorwirft. Wir als BR würden ihn gerne informieren, wissen
die Rechtslage jedoch nicht.Danke für eure schnelle Hilfe.