§15 KSchG wie lange Kündigungsschutz
§ 15 Abs. 3b KSchG - da steht Der Kündigungsschutz gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer nachweisbar erklärt, dass er die Absicht hat, einen Betriebsrat zu gründen (Anm: ein Kandidat). Dieser Schutz gilt maximal drei Monate und endet mit der Einladung zur Wahlversammlung. (Anm: der Wahltag) Ich dachte es sind 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Community-Antworten (4)
27.01.2026 um 18:33 Uhr
Du vermischt da was. Die von dir erwähnten drei Monate gelten für MA, die nachweislich einen BR gründen wollen.
Die 6 Monate nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse beziehen sich auf den Kündigungsschutz eines BR Mitglieds NACH seiner Amtszeit.
28.01.2026 um 10:32 Uhr
Schau doch mal hier: https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/kuendigungsschutz-betriebsrat ist ganz gut zusammengefasst
Und nein, nach der Amtszeit hat man 1 Jahr Kündigungsschutz
28.01.2026 um 11:47 Uhr
1 Jahr ist korrekt - mein Fehler
28.01.2026 um 13:18 Uhr
Wahlbewerber und Wahlvorstände haben 6 Monate nachwirkenden KSch nach $15 KSchG
Den 3B ist für Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats vornehmen und bi max,. 3 Monate ab der Erklärung, dann sollte man sich auch zum Wahlvorstand aufstellen lassen und dann hat man wieder KSch!
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