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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

hallo Maiki von sönke - Änderungskündigungen gegen geschützte Personenkreise

S
sönke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo maiki, ich hoffe Du bist noch im Forum Du meinst Sicherlich diesen absatz meiner antwort oder ? :4 Gegenüber dem nach § 15 KSchG bzw. § 103 besonders geschützten Personenkreis ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich unzulässig (vgl. auch Rn. 2 f.). Der Schutz erstreckt sich nicht nur auf eine das Arbeitsverhältnis beendende ordentliche Kündigung; er erfasst vielmehr auch alle Arten von ordentlichen Kündigungen. Somit ist es dem AG auch verwehrt, die Arbeitsbedingungen einer geschützten Person durch eine Änderungskündigung (die grundsätzlich unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist erklärt werden muss) abzuändern (h. M.). Gleiches gilt, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen durch Gruppen- oder Massenänderungskündigungen herbeigeführt werden soll (vgl. BAG 24. 4. 69, AP Nr. 18 zu § 13 KSchG; 29. 1. 81, AP Nr. 10 zu § 15 KSchG 1969; BAG 6. 3. 86, AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969 mit dem Hinweis, dass eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung in Betracht kommen könnte; insgesamt KDZ, § 15 KSchG Rn. 32, 36).

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Community-Antworten (15)

M
Maiki

26.07.2005 um 20:49 Uhr

Genau Sönke,das hab ich gemeint. Was bedeutet "Gleiches gilt wenn die Änderung..... Das versteh ich nicht .Heißt das ,wenn bei BR nicht möglich ,dann auch bei anderen MA

S
sönke

26.07.2005 um 21:03 Uhr

Nein es ist nur bei BR mitgliedern nicht möglich, ih behaltet auf jeden fall eure Arbeitsverträge so wie sie sind, bei den anderen arbeitnehmern müsste er eine Änderungskündigung vornehmen wo der BR wieder zu gehört werden müsste aber du hast erwähnt das die anderenMA quasi dazu gezwungen werden zu unterschreiben hat Dir denn schon einer von denen erzählt mit welchen mitteln ( druck) die GL arbeiten?, die Ver.di hat schon recht die sache die euer Chef dort startet ist nicht rechtswirksam. wie viele MA habt ihr in eurem Heim ?

M
Maiki

26.07.2005 um 21:11 Uhr

Wenn ich die im ganzen Haus rechne,dann ca 65 MA .in der Pflege sind wir ca 3o MA. Erzählt haben einige das mit Kündigung gedroht wurde.Aber es sind auch einige die freiwillig unterschrieben haben,nur um Plus punkte zu sammeln.Was aber letztendlich auch nichts bringt ,wenn es jetzt dann um den Brutto geht. Das wissen die MA ja noch gar nicht nur der BR. Alles geht nur Häppchenweise voran, kann AG dann einen neuen AV ausgeben an die die unterschrieben haben?

M
Maiki

26.07.2005 um 21:36 Uhr

H A L L O ,bist du noch da? versteh ich das jetzt richtig,das dem BRdie 40 Std Woche nicht reingedrückt werden kann, es aber auf eine Betriebsbedingte Kündigung hinauslaufen kann? Haben die nicht geschützten MA eine chance einen Kü SCh prozess zu gewinnen ,falls die Gründe vom AG nicht anerkannt werden? Reicht es vor Gericht, wenn er sagt es ist betriebswirtschaftlich von Nöten,die 40er einzuführen?

S
sönke

26.07.2005 um 21:48 Uhr

hi Maiki, sorry hatte noch post zu bearbeiten von unserem anwalt, also auch wenn sie freiwillig unterschrieben haben haben ist dies rechtsunwirksam da der BR ja nicht gehört wurde

S
sönke

26.07.2005 um 21:58 Uhr

ja hast du richtig verstanden dem BR kann er das nicht antuhen , wenn kündigen seit Ihr vom BR die letzten die er kündigt bei schließung der Einrichtung macht der BR Vorsitzende das licht noch nach dem Chef aus , durchaus haben die nicht geschützten MA chancen beim Arbeitsgericht da wie schon erwähnt diese Änderungen ja ohne den BR geläufen sind , der alte kan sich seine gesetzte ja nun mal nicht selber schreiben und einfach den BR übergehen , wegen der anzahl der MA habe ich deswegen gefragt weil die Ver.di bei genügend Mitgliedern ja auch zu euch in die Einrichtung kommen kann und einen Tarif aushandeln können , das machen die aber eigentlich immer erst wenn 2/3 der belegschaft in der Ver.di Mitglied sind, das wäe natürlich nicht schlecht dan kann der alte sich mit der Gewerk. rumkloppen die veruchen dann wenn es aus welchen gründen auch immer sich mit den 40 Std. nicht vermeiden lässt zumindest auf einem anderen sektor was für die MA rauszuholen damit ihr da nicht nur mit minus aus der geschicht rausgeht

M
Maiki

26.07.2005 um 22:15 Uhr

Prima aber auf deine Antwort um 19:48 Uhr noch zurück zu kommen-gerade heute hat mir die PDL erklärt, dass sie sich selbstverständlich agesichert haben und es bestätigt wurde,dass die Einverständniserklärung,so wie sie ist,also ohne gegenzeichnen durch AG ,selbstverständlich rechtsgültig ist.Wie kann die sowas sagen ,wenn sie sich nicht sicher wäre.? Wir vom BR wurden am Schluss der Aktion reingeholt,mit den Worten:habts eh keine Chance mehr,haben schon fast alle unterschrieben. Und nun bei der genehmigung des DPLs haben wir ein Veto eingelegt,weil für die kompl. Mannschaft die höhere WAZ eingestellt war.Die haben gedacht soundsoviele haben unterschrieben,der Rest geht rinfach mit in den Topf ohne Unterschrift.Auch das wäre so rechtens lt. PDLheute Ich blick schon bald nicht mehr durch, bräuchte unbedingt etwas was ich ihr schwarz auf weiß belegen kann. Bloß mal angenommen,sie verucht es bei mir und ändert den DPL nicht,was passiert dann?wie können wir dann handeln und reagieren?

mfg Maiki

M
Maiki

26.07.2005 um 22:25 Uhr

Einen TV durch die Verdi ins Haus zu bringen haben wir versucht,AG will nicht.Was sagst du oder hältst du zu dem anderen Punkt,der Bruttolohnsenkung,ab Sept?ist das Korrekt? Wie funktioniert den das? Wenn AG dann im neuen Jahr sprich 1.1.06das Jahresarbeitszeitkonto einführt,werden wir wahrsch.die neuen geändertenAV vorgelegt bekommen.und was ist dann? Dann hätte ich noch eine ganz wichtige Frage: Wie verhält es sich, wenn BR keiner DPL änderung zustimmt,weil MA schon Plusstd.hat,der MA es aber arbeiten will? Haben wir dann das Recht ihn nicht zu genehmigen? Hoffe ich gehe dir nicht allzu sehr auf die Nerven, aber ich will das jetzt durchziehen. MFG

S
sönke

26.07.2005 um 23:10 Uhr

bei euch ist ja ganz gut was los, ok ich versuche eins nach dem anderen , : eure Mitbestimmung nach§ 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; wird mit füßen getreten weiter:§87Abs(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Ihr habt ja nicht zugestimmt und er verstösst dagegen , also einen Rechtsanwalt und mit dem dann alles weitere besprechen das kann ja so nicht weitergehen sucht euch aber einen guten der Arbeitnehmer vertritt und sich auch mit der BetrVg auskennt ,versucht dann eine einigungsstelle zu bilden die kostet dem alten 10000 € plus die anwaltskosten

M
Maiki

26.07.2005 um 23:53 Uhr

Kann nan auch einen von / über die Gewerkschaft bekommen? Sagst du mir bittew noch deine Meinung zu der Brutto Senkung und dem Jahresarbeitszeitkonto ? Wär mir sehr wichtig! Bei der Mitbestimmung,weiß ich jetz aber immer noch nicht,ob wir den DPL nicht genehmigen dürfen ,obwohl MA einverstanden sind ? ist das wurscht,oder nur wenn Ü std. vorhanden sind?

Bin ganz schön nervig ich weiß,sei net böse!

S
sönke

26.07.2005 um 23:55 Uhr

und von wegen die Ver.di nicht ins haus lassen weil der alte das nicht will das hat der gar nicht mitzubestimmen schon mal was von streik gehört?

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Maiki

27.07.2005 um 00:23 Uhr

Hallo? Wir haben nur den Tarif nicht reingebracht ,verdi ist drin.Streik ist auch so eine Sache,wer vwersorgt die BW? wir sind ein Priv. Pflegeheim,was wen denen was passiert? Bitte antwort schneller oder sag es wenn es dir zuviel wird,ok???!!!

K
Kardia

27.07.2005 um 00:45 Uhr

Hallo maiki, habt ihr denn keine Vertrauensperson von der ver.di und/oder einen Anwalt für Arbeitsrecht? Einfach in der nächsten Sitzung beschließen, dass ihr euch Rechtsbeistand holt für die ganze Geschichte, AG lediglich darüber informieren, welcher Anwalt und das es beschlossen wurde vom BR-fertig! Bissiger Anwalt für Arbeitsrecht kommt immer gut, glaub mir...

M
Maiki

27.07.2005 um 00:55 Uhr

Hallo Kardia Nein haben wur leider nicht.Aber dein Tip mit den beschließen wird befolgt. Vielen Dank für deine und Sönkes Hilfe!! Danke euch allen das ihr mir ein offenes Ohr geschenkt habt,aber es war sehr wichtig für mich! Danke nochmal u Gute Nacht

MFG

S
sönke

27.07.2005 um 01:09 Uhr

das mit den Ü-Std müßt ihr Prüfen ich würde von der wöchentlich vertraglichvereinbarten arbeitszeit ausgehen und bei den DPL nachsehen wie viele dabei ins plus gehen ( wohl bemerkt wöchentlich !)dann sind erlaubt 11 Überstünden per direktionsrecht vom AG aus danach würde ich den weiteren Ü-stunden nicht mehr zustimmen werden im laufenden DPL Üstunden angeordnet würde ich sie nach dem 3 . Tag des einsatzes durch den AG beim BR anzeigen lasen mit Begründung und ausgleich ( Ü-Frei im DPL kenntlich Machenund dem BR mitteilen wann die Überstunden wieder in frei umgewandelt werden/oder ausgzahlt werden/ nimm dazu das Abeitszeitgesetz zur hilfe ) ihr könnt auch überstunden durch eine einstweilige verfügung komplet blockieren nur dann ist keine endlosung ihr müßt euch gedanken machen

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