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Freistellung BRV

B
BRV-HTQ
Mai 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe hier schon einiges gelesen, aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich bin seit etwa einem Monat Betriebsratsvorsitzender (BRV). Wir sind der erste Betriebsrat im Unternehmen, obwohl es die Firma schon seit über 20 Jahren gibt. Keiner von uns neun Betriebsratsmitgliedern hatte vorher Erfahrung im Betriebsrat.

Aufgrund der vielen Aufgaben würde ich als BRV gerne eine vollständige (100%) Freistellung beantragen.

Ich bin lokal bei der deutschen Tochterfirma angestellt, arbeite aber de facto für unsere US-amerikanische Muttergesellschaft. Mein direkter Vorgesetzter sitzt in den USA.

Jetzt meine Frage: Was passiert, wenn ich nicht mehr BRV oder Betriebsratsmitglied bin und der Arbeitgeber mir keine passende Position mehr anbieten kann, weil meine bisherige Tätigkeit komplett an die US-Mutter ausgelagert ist?

Habe ich dann nur noch den einjährigen Kündigungsschutz – und danach kann mir gekündigt werden, weil keine geeignete Stelle in meinem alten Tätigkeitsbereich mehr vorhanden ist?

Folgende Infomationen habe ich. Ist die Einschätzung richtig?

Kündigungsschutz: Als Betriebsratsmitglied genießt du Sonderkündigungsschutz (§15 KSchG). Nach dem Ausscheiden aus dem BR gilt noch ein Jahr nachwirkender Kündigungsschutz, aber nur gegen ordentliche Kündigungen. Außerordentliche (fristlose) Kündigungen mit Zustimmung des Betriebsrats wären unter Umständen möglich, aber nur bei sehr schwerwiegenden Verstößen.

"Keine passende Stelle mehr": Wenn deine bisherige Tätigkeit tatsächlich wegfällt und der Arbeitgeber dir keine gleichwertige zumutbare Beschäftigung anbieten kann, kann es nach Ablauf des Kündigungsschutzjahres zur Kündigung kommen. ABER:

Der Arbeitgeber muss eine sozial gerechtfertigte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vornehmen.

Bei Wegfall der bisherigen Tätigkeit wäre das eine betriebsbedingte Kündigung, die nur zulässig ist, wenn es tatsächlich keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gibt.

Ob das wirklich der Fall ist, müsste der Arbeitgeber ggf. vor Gericht beweisen.

390021

Community-Antworten (21)

S
seehas

05.05.2025 um 18:47 Uhr

Die Einschätzung ist richtig.

LA
Lutius Albutius

05.05.2025 um 18:49 Uhr

Zitat : BRV-HTQ : Aufgrund der vielen Aufgaben würde ich als BRV gerne eine vollständige (100%) Freistellung beantragen.

Bei einer Anzahl von 200 bis 500 Arbeitnehmern hat der Betriebsrat nach §38 BetrVG einen Anspruch auf Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes. Das freizustellende Betriebsratsmitglied wird nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Zitat : BRV-HTQ : Was passiert, wenn ich nicht mehr BRV oder Betriebsratsmitglied bin und der Arbeitgeber mir keine passende Position mehr anbieten kann, weil meine bisherige Tätigkeit komplett an die US-Mutter ausgelagert ist?

Darüber würde ich mir an Deiner Stelle derzeit noch keine Gedanken machen. Lass Dich planmäßig erst mal zum BRV wählen.


Hierzu noch folgende Fragen :

  1. Wann wurde bei Euch gewählt, bzw seit wann seit Ihr im Amt ?

  2. Bist Du und/oder Ihr Mitglied einer Gewerkschaft ?

RW
Reiner W.

05.05.2025 um 18:51 Uhr

Ich berichte aus eigener Erfahrung: War als BRV und BR Mitglied Amtsmüde habe im Februar mein Gremium zu einem Rücktritt bewegen können. Bei der Wahl jetzt im Mai trete ich nicht mehr an. Bin rechtzeitig mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen bzgl meiner Zukunft im Unternehmen getreten. Wir hatten uns dann letztendlich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.

C
celestro

05.05.2025 um 23:10 Uhr

Der mMn wichtigste Punkt ist dieser hier:

"Wenn deine bisherige Tätigkeit tatsächlich wegfällt und der Arbeitgeber dir keine gleichwertige zumutbare Beschäftigung anbieten kann, kann es nach Ablauf des Kündigungsschutzjahres zur Kündigung kommen."

denn ob DEINE alte Stelle weg ist, ist völlig egal. Solange es in dieser Firma einen Job gibt, den Du mit Deiner Qualifikation ausüben kannst, bleibst Du in der Firma.

LA
Lutius Albutius

06.05.2025 um 01:08 Uhr

Zitat celestro : Solange es in dieser Firma einen Job gibt, den Du mit Deiner Qualifikation ausüben kannst, bleibst Du in der Firma.

Ergänzend dazu : Notfalls muss Dein AG zu Deinen Gunsten einen Arbeitsplatz freikündigen. Nach meiner Auffassung ist das Ganze ohnehin noch Zukunftsmusik

X
XYZ68

06.05.2025 um 09:10 Uhr

Nicht zu vergessen, ggf. hast du auch Zeit, damit du dich auf deinen neuen Job hin qualifizieren kannst.

NB
nicht brauchen

06.05.2025 um 09:49 Uhr

Mann kann auch (die Freistellung ist übrigens eher Pflicht) diese aufteilen. Zum Beispiel 60:40 also 3 Tage BRV freigestellt und 2 Tage normal arbeiten. Allerdings ist eine zu große Stückelung nicht zu empfehlen.

I
IlkaB

06.05.2025 um 10:41 Uhr

... und man kann die Freistellung auch auf zwei Personen aufteilen, z.B. BRV und SBRV je 50%. Gute Abstimmung bzw. eine Art Übergabe ist dabei wichtig.

Nutzen solltet ihr die Freistellung auf jeden Fall.

G
GabrielBischoff

06.05.2025 um 11:09 Uhr

Wenn man erstmal diesen Post innehat ist es auch nicht so unwahrscheinlich, dass man ein paar Amtszeiten überlebt. Würde ich mir nicht so große Sorgen drum machen.

RW
Reiner W.

06.05.2025 um 13:49 Uhr

würde ich auch sagen. Alles Zukunftsmusik wenn du erstmal BRV bist und dich nicht ganz so dämlich anstellst wirst du Safe wiedergewählt. Spreche aus Erfahrung.

AW
Andreas WAF

07.05.2025 um 19:05 Uhr

Klar, der AG kündigt einen Highperformer, damit ein BR einen Arbeitsplatz erhält ... finde des Fehler ...

Wieder einer, der sich ausruhen will, arme Firma, schade um die Mitarbeiter!

C
celestro

07.05.2025 um 19:34 Uhr

"finde des Fehler ..."

Es heißt "finde DEN Fehler". ;-)

Davon abgesehen ... niemand redet davon, das der AG einen High-Perfomer kündigen soll. Muss der AG auch nicht ... aber "Andreas WAF" hat eben leider überhaupt keine Ahnung von BR-Themen.

AW
Andreas WAF

07.05.2025 um 20:14 Uhr

Bemerkenswert, dass Du trotz eines falschen Buchstaben den Kontext trotzdem verstehen konntest oder mußtest Du jemanden Fragen? ...

LA
Lutius Albutius

07.05.2025 um 21:31 Uhr

Zitat Andreas WAF : Klar, der AG kündigt einen Highperformer, damit ein BR einen Arbeitsplatz erhält ... finde des Fehler ... Wieder einer, der sich ausruhen will, arme Firma, schade um die Mitarbeiter!

Renn mal schnell zur nächsten Apotheke. Für Deine gequirlte Scheiße haben die sicher ein Produkt von Ratiopharm im Sortiment

AW
Andreas WAF

07.05.2025 um 21:34 Uhr

Du bist doch derjenige, der immer Urteile postet, die 0 zum Thema passen? Willst Du damit den Eindruck vermitteln, Du hättest Ahnung?! Sorry, aber Du bist einfach nur lustig, da inkompetent!

LA
Lutius Albutius

07.05.2025 um 23:46 Uhr

Zitat Andreas WAF : Willst Du damit den Eindruck vermitteln, Du hättest Ahnung?! Sorry, aber Du bist einfach nur lustig, da inkompetent!

Streng Dich an. Vielleicht schaffst Du es ja noch, der Intelligenzprotz des Jahres zu werden.

R
rtjum

08.05.2025 um 16:44 Uhr

wieso nur geht ihr immer wieder auf das Gerede ein?

Aber etwas zur Ausgangsfrage: " Nach dem Ausscheiden aus dem BR gilt noch ein Jahr nachwirkender Kündigungsschutz, aber nur gegen ordentliche Kündigungen. Außerordentliche (fristlose) Kündigungen mit Zustimmung des Betriebsrats wären unter Umständen möglich, aber nur bei sehr schwerwiegenden Verstößen."

Die Zustimmung des BR ist im nachwirkenden Kündigungsschutz keine Voraussetzung mehr

M
Moreno

08.05.2025 um 17:03 Uhr

Kündigungen mit Zustimmung des Betriebsrats wären unter Umständen möglich, Zitat Rtjum

Doch nicht beim nachwirkenden Kündigungsschutz?

X
XYZ68

09.05.2025 um 09:29 Uhr

Beim nachwirkenden Kündigungsschutz bedarf es nicht mehr der Zustimmung des Betriebsrates zu einer Kündigung, reagiert der BR nicht, gilt die Zustimmungsfiktion. Ob die Kündigung wirksam ist, prüft das Arbeitsgericht, wenn man klagt.

R
rtjum

09.05.2025 um 09:42 Uhr

"Doch nicht beim nachwirkenden Kündigungsschutz?"

das habe ich ja geschrieben, Das Zitat was Du mir zuschreibst ist aus der Eingangsfrage!

B
BRV-HTQ

09.05.2025 um 11:30 Uhr

Vielen Dank für einige eurer Rückmeldungen. Gestern habe ich mein Amt als Vorsitzender des Betriebsrats niedergelegt. Der Grund dafür ist, dass sich das Gremium nicht auf eine klare 100%-Lösung einigen konnte, sondern stattdessen eine Aufteilung bevorzugt, die in der aktuellen Konstellation aus meiner Sicht wenig Sinn ergibt.

Da mein US-amerikanischer Vorgesetzter jedoch nur eine eindeutige Zuteilung – entweder 100 % Betriebsratsarbeit oder 100 % Tätigkeit im IT-Bereich – akzeptiert, war ein Verbleib in meiner bisherigen Rolle für mich nicht mehr möglich.

Hinzu kommt, dass der Vorsitz jederzeit mit einfacher Mehrheit abgewählt werden kann. In einem solchen Fall wäre ich unter den gegebenen Umständen mit 60 Jahren und ohne gesicherte Rückkehrperspektive in die IT schnell beschäftigungslos. Leider fehlt mir angesichts bestehender Fraktionsbildungen im Betriebsrat das nötige Vertrauen in einige Kolleginnen und Kollegen, um dieses Risiko einzugehen.

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