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Betriebsrat reagiert nicht auf Beschwerde nach §85 BetrVG

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Refki_6161
Feb 2026 bearbeitet

Hallo,

die Frage wird im Betreff schon vorweggenommen.

Ich habe nach mehreren erfolglosen Gesprächen bei Vorgesetzten etc. eine Beschwerde nach § 85 verfasst und beim Sekretariat unseres Betriebsrates eingereicht.

Es geschah nichts. Bis heute weiß ich nicht ob das Thema bereits auf der BR-Sitzung platziert wurde. Meine Anfragen im Sekretariat vor Ort werden mit Achselzucken beantwortet. Den BR-Vorsitzenden kann ich nie vor Ort greifen, telefonisch mehrfach angerufen... Rückruf erfolgt nicht. Auf meine Mails keine Antwort.

Ich überlege mir ob ich zum Vorsitzenden des Gesamt-BR zugehen soll oder via Gewerkschaft um Hilfe suchen soll.

Ziemlich vertrackt das Ganze... leider ist der Vorsitzender "gut Freund" mit meinem Abteilungsleiter...

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Community-Antworten (8)

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Challenger

27.01.2026 um 01:44 Uhr

Zitat Refki_6161 : Den BR-Vorsitzenden kann ich nie vor Ort greifen, telefonisch mehrfach angerufen... Rückruf erfolgt nicht. Auf meine Mails keine Antwort.

Ich überlege mir ob ich zum Vorsitzenden des Gesamt-BR zugehen soll oder via Gewerkschaft um Hilfe suchen soll.

Durch seine Untätigkeit erfüllt der BRV gemäß §23 BetrVG den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung. An Deiner Stelle würde ich beides tun. Auf jeden Fall dem GBR klarmachen, dass Du die Gewerkschaft um Unterstützung aufsuchen wirst

D
Damei81

27.01.2026 um 05:51 Uhr

frage ist was der GBR machen soll. Er ist dem BR nicht überstellt und nur für Sachen die Unternehmensweit von Bedeutung sind oder ihm vom BR übertragen wurde.

Die Gewerksschaft ist die bessere Wahl

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XYZ68

27.01.2026 um 07:25 Uhr

Sprich mit einem BR-Mitglied, dem du vertraust. Das Mitglied kann nachfragen bzw. weiß es, ob die Beschwerde schon behandelt wurde.

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Refki_6161

27.01.2026 um 17:29 Uhr

Ich habe heute einen Vertrauensmann gefragt. Im BR kennt man das Thema meiner Beschwerde nicht, war nicht in den Sitzungen thematisiert.

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Anyu

27.01.2026 um 23:25 Uhr

Wie lange ist es denn her, seit du die Beschwerde eingereicht hast? Ich nehme an, dies ist schriftlich geschehen?

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Kehler

28.01.2026 um 08:27 Uhr

Erstellt am 28.01.2026 um 04:44 Uhr von aIraune

Das ist nur ein dummer Troll, seine Antworten kannst du ignorieren und am besten auch melden.

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Refki_6161

31.01.2026 um 19:36 Uhr

Die Beschwerde wurde Mitte Dezember (Genau 15.) eingereicht. Schriftlich. Diese habe ich via Mail an das Sekretariat geschickt. Ebenso eine zweite Mail mit dieser an den BRV des Standortes.

A
Anyu

01.02.2026 um 12:21 Uhr

Der BR ist verpflichtet, sich mit der Beschwerde auseinandersetzen. Ich würde den Kontakt zu einem anderen BRM suchen und diesbezüglich ins Gespräch gehen bzw. um Hilfe bitten. Der BRV ist verpflichtet die Beschwerde auf die Tagesordnung zu setzen und der BR muss sich damit beschäftigen.

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