Unterschriften betreuter Menschen unter Beschwerde gem. §85 BetrVG? BR?
Mitarbeiter einer Abteilung stellen eine Beschwerde gem. §85 BetrVG beim Betriebsrat. Es handelt sich beim Betrieb um eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung WfbM. Dort arbeiten v.a. betreute Menschen mit Behinderungen. Die Angestellten, Beschwerdeführer, lassen betreute Menschen mit Behinderung die Beschwerde gegen den angestellten Kollegen mitunterschreiben (ohne Kennzeichnung o.ä.). Darf der Betriebsrat diese Beschwerde so annehmen mitsamt den Unterschriften der betreuten Werkstattteilnehmer? Oder ist die Beschwerde dann formal fehlerhaft?
Community-Antworten (15)
22.02.2017 um 17:56 Uhr
Es gibt keine Formvorschriften für eine Beschwerde. Im Grunde reicht es, wenn ein Arbeitnehmer sich beschwerd.
Es kommt auf den Inhalt an. Der BR ruft eine BR-Sitzung ein und berät und beschließt, ob die Beschwerde berechtigt ist. Dann geht es weiter.
22.02.2017 um 18:10 Uhr
Das sind Kollegen wie sie niemand braucht: Da werden betreute Menschen vor den Karren gespannt um niederen Interessen von AN zu befriedigen. Ich würde als BR massivere Maßnahmen ergreifen um mal diesen AN die Grenzen aufzuzeigen.
22.02.2017 um 18:39 Uhr
bin ganz bei Kölner:ekelhaft
22.02.2017 um 18:59 Uhr
Eine Beschwerde über einen Kollegen?
Dabei wird es sich in der Regel gar nicht um einen Beschwerde nach § 85 BetrVG handeln.
22.02.2017 um 19:05 Uhr
Doch. Steht drauf. §85.
Kollegen beschweren sich über einen Kollegen und lassen auch werkstattbetreute, behinderte Menschen mit unterschreiben.
22.02.2017 um 20:47 Uhr
Worum geht es denn bei dieser Beschwerde?
22.02.2017 um 21:16 Uhr
kölner, ganther: Euer Urteil kommt mir reichlich vorschnell vor.
Wenn ich mich in einer solchen Einrichtung über einen Kollegen beschwere, z.B. weil er dort betreute Menschen schikaniert, dann würde ich mir konkrete Vorfälle möglicherweise auch von den Betroffenen bestätigen lassen.
Und immerhin könnte es sein, dass diese Betreuten den Kollegen sogar um die Beschwerde gebeten haben.
22.02.2017 um 21:29 Uhr
Nein, es geht nicht um Fehlverhalten gegenüber Menschen mit Betreuung. Die betreuten Mitarbeiter arbeiten im selben Tätigkeitsfeld. Sind vergleichsweise gut beisammen.
22.02.2017 um 21:52 Uhr
Alter Mann Du hast zu wenig Ahnung in diesem Fall
22.02.2017 um 21:55 Uhr
Zitat (WilfriedWerner): "Doch. Steht drauf. §85."
Ach so... wenn es doch draufsteht... Da habt Ihr ja noch Glück gehabt dass nicht irgendetwas anderes draufstand...
23.02.2017 um 10:42 Uhr
na denn - wieder zurück zu Antwort 1.
Ihr beratet und beschließt, was Ihr für richtig haltet. Wir können es hier nicht wissen.
23.02.2017 um 12:17 Uhr
@ Kölner: Ja, wie wir alle. Aber ich maße mir auch kein vorschnelles Urteil an.
@ WilfriedWerner: Da es keine Formvorschriften gibt, gibt es daraus auch keinen Grund, sich mit einer Beschwerde nicht zu befassen. Der BR könnte aber dem Beschwerdeführer mitteilen, dass sein Verhalten irritiert und wiederum Grund für eine Beschwerde sein könnte.
23.02.2017 um 14:24 Uhr
betreute Menschen sind nicht ohne Grund betreut....
23.02.2017 um 15:39 Uhr
Also ich meine auch, die Beschwerde kann angenommen werden, ja. Sie ist nicht fehlerhaft nur weil auch Betreute unterschrieben haben, also kann ich mir nicht vorstellen.
23.02.2017 um 15:51 Uhr
Es wäre ja auch zu schade um das Stöckchen.
Verwandte Themen
Beschwerde gegen Betriebsrat, nach Einreichung einer Beschwerde gegen Kollegen.
Moin, eine Kollegin, hat eine Beschwerde gegen einen Kollegen eingereicht, der Sachbestand der Beschwerde ist eine Mail, welche dem BR ebenfalls weitergeleiteten worden ist. Die Beschwerde, ging dir
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
Hallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Beschwerde nach §85 ABs. 1 BetrVG - wann ist Einigungsstelle möglich?
Frage zum Thema Beschwerde nach § 85 Abs. 1 BetrVG Wir haben eine BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eingeführt. Welche von ihr auch wie vereinbart angewendet wurde. Ihre Abteilungsleitung war
Beschwerde
Hallo. Ich habe ein bisschen die Kollegen geholfen eine Beschwerde gegen eine Umfrage(nicht korrekt gelaufen) zu schreiben. Die Umfrage wurde vom Betriebsrat durchgeführt und deshalb ist die Beschwerd
Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf SGB IX § 164
Hallo zusammen, laut § 164 SGB IX ist der Arbeitgeber ja verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arb