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Unterschriften betreuter Menschen unter Beschwerde gem. §85 BetrVG? BR?

W
WilfriedWerner
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter einer Abteilung stellen eine Beschwerde gem. §85 BetrVG beim Betriebsrat. Es handelt sich beim Betrieb um eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung WfbM. Dort arbeiten v.a. betreute Menschen mit Behinderungen. Die Angestellten, Beschwerdeführer, lassen betreute Menschen mit Behinderung die Beschwerde gegen den angestellten Kollegen mitunterschreiben (ohne Kennzeichnung o.ä.). Darf der Betriebsrat diese Beschwerde so annehmen mitsamt den Unterschriften der betreuten Werkstattteilnehmer? Oder ist die Beschwerde dann formal fehlerhaft?

1.332015

Community-Antworten (15)

G
gironimo

22.02.2017 um 17:56 Uhr

Es gibt keine Formvorschriften für eine Beschwerde. Im Grunde reicht es, wenn ein Arbeitnehmer sich beschwerd.

Es kommt auf den Inhalt an. Der BR ruft eine BR-Sitzung ein und berät und beschließt, ob die Beschwerde berechtigt ist. Dann geht es weiter.

K
Kölner

22.02.2017 um 18:10 Uhr

Das sind Kollegen wie sie niemand braucht: Da werden betreute Menschen vor den Karren gespannt um niederen Interessen von AN zu befriedigen. Ich würde als BR massivere Maßnahmen ergreifen um mal diesen AN die Grenzen aufzuzeigen.

G
ganther

22.02.2017 um 18:39 Uhr

bin ganz bei Kölner:ekelhaft

P
Pjöööng

22.02.2017 um 18:59 Uhr

Eine Beschwerde über einen Kollegen?

Dabei wird es sich in der Regel gar nicht um einen Beschwerde nach § 85 BetrVG handeln.

W
WilfriedWerner

22.02.2017 um 19:05 Uhr

Doch. Steht drauf. §85.

Kollegen beschweren sich über einen Kollegen und lassen auch werkstattbetreute, behinderte Menschen mit unterschreiben.

M
Moreno

22.02.2017 um 20:47 Uhr

Worum geht es denn bei dieser Beschwerde?

A
AlterMann

22.02.2017 um 21:16 Uhr

kölner, ganther: Euer Urteil kommt mir reichlich vorschnell vor.

Wenn ich mich in einer solchen Einrichtung über einen Kollegen beschwere, z.B. weil er dort betreute Menschen schikaniert, dann würde ich mir konkrete Vorfälle möglicherweise auch von den Betroffenen bestätigen lassen.

Und immerhin könnte es sein, dass diese Betreuten den Kollegen sogar um die Beschwerde gebeten haben.

W
WilfriedWerner

22.02.2017 um 21:29 Uhr

Nein, es geht nicht um Fehlverhalten gegenüber Menschen mit Betreuung. Die betreuten Mitarbeiter arbeiten im selben Tätigkeitsfeld. Sind vergleichsweise gut beisammen.

K
Kölner

22.02.2017 um 21:52 Uhr

Alter Mann Du hast zu wenig Ahnung in diesem Fall

P
Pjöööng

22.02.2017 um 21:55 Uhr

Zitat (WilfriedWerner): "Doch. Steht drauf. §85."

Ach so... wenn es doch draufsteht... Da habt Ihr ja noch Glück gehabt dass nicht irgendetwas anderes draufstand...

G
gironimo

23.02.2017 um 10:42 Uhr

na denn - wieder zurück zu Antwort 1.

Ihr beratet und beschließt, was Ihr für richtig haltet. Wir können es hier nicht wissen.

A
AlterMann

23.02.2017 um 12:17 Uhr

@ Kölner: Ja, wie wir alle. Aber ich maße mir auch kein vorschnelles Urteil an.

@ WilfriedWerner: Da es keine Formvorschriften gibt, gibt es daraus auch keinen Grund, sich mit einer Beschwerde nicht zu befassen. Der BR könnte aber dem Beschwerdeführer mitteilen, dass sein Verhalten irritiert und wiederum Grund für eine Beschwerde sein könnte.

G
ganther

23.02.2017 um 14:24 Uhr

betreute Menschen sind nicht ohne Grund betreut....

E
EightBall

23.02.2017 um 15:39 Uhr

Also ich meine auch, die Beschwerde kann angenommen werden, ja. Sie ist nicht fehlerhaft nur weil auch Betreute unterschrieben haben, also kann ich mir nicht vorstellen.

P
Pjöööng

23.02.2017 um 15:51 Uhr

Es wäre ja auch zu schade um das Stöckchen.

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