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Rückzug eines Kandidaten für die BR-Wahl

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Tede1234
Jan 2026 bearbeitet

Wir haben unsere Liste aufgestellt alle Kandidaten haben eine Zustimmungserklärung und zusätzlich noch auf der „aufgestellten“ Liste unterschrieben. Ein Kandidat kam einen Tag nach der Listenaufstellung und will nun nicht mehr kandidieren. Die Liste war zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch Unterschriften gestützt. Kann der Kandidat von der Liste, besteht ein Rechtsanspruch auf den Rückzug. Weitere Frage gilt die Zustimmungserklärung auf der Liste gleichzeitig als Stützunterschrift ? Danke

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Community-Antworten (3)

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Olav HB

26.01.2026 um 13:54 Uhr

Jeder der auf der Liste aufgegführt wird muss ja zustimmen, auf der Liste zu stehen. Erklärt ein Kandidat*In vor der Zulassung zur Wahl dem WV gegenüber seine Zustimmung zurück zu ziehen, sehe ich tatsächlich einen Grund die Liste abzulehnen. Sie muss, inkl. neue Stützunterschriften, neu eingereicht werden. Ist die Liste nur als "Konzept" und ohne Stützunterschriften beim Listenführenden vorhanden, kann der nichts dagegen unternehmen wenn jemanden entscheidet doch nicht kandidieren zu wollen. Ist eine Liste erst einmal offizell beim WV eingegangen und zur Wahl zugelassen, bleibt der Kandidaten am Ende nur die Option sein Amt ggf. nicht anzutreten und die Wahl abzulehnen.

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Catweazle

27.01.2026 um 11:10 Uhr

Wenn die Zustimmung erteilt ist kann man nicht mehr zurücktreten. Anderenfalls könnte man die Liste platzen lassen in dem man eine Minute vor Fristende seinen Rücktritt erklärt.

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celestro

27.01.2026 um 12:53 Uhr

Einen "Rechtsanspruch" sehe ich hier auch nicht ... wenn man aber noch keine Stützunterschriften gesammelt hat, dürfte eine neue Liste ausdrucken und nochmal von den Kandidaten unterschreiben lassen jetzt nicht das große Problem sein,

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