Rückzug von der Mitarbeit bei der BR Gründung möglich?
In unserem Start-Up Unternehmen (15 MA) soll ein Betriebsrat gegründet werden. Eine gute Sache, fand ich spontan. Als ich darauf angesprochen wurde als 3. MA den Aufruf zur Informationsveranstaltung und Wahl des Wahlvorstandes zu unterzeichnen, habe ich das getan. Nachlässigerweise habe mich aber mit der Sicht auf meine persönlichen Beweggründe über die Zustimmung zu einem BR unter der Gesamtheit der MA nicht informiert. Erst danach habe ich festgestellt, das nur 20 % der Belegschaft die Gründung befürworten, der Rest mit der bisherigen Regelung sehr zufrieden ist und überhaupt nicht weiß, welchen Nutzen er aus einen BR ziehen soll. Gleichzeitig musste ich Erfahren, das die Gründung des BR offensichtlich machtpolitische Hintergründe hat, die ein unzufriedener MA anzettelt um seinen Arbeitsplatz zu sichern und die Arbeit der GL zu behindern. Ich möchte mich nun hier nicht vor einen Karren spannen lassen und möchte mich daher von der aktiven Gründung des BR zurückziehen. Wie kann ich das tun? Bisher habe ich, wie beschrieben, nur als 3. MA den öffentlichen Aushang mit Aufruf zur Wahl eines Wahlvorstands unterzeichnet, der auch per Mail im internen Verteiler verschickt worden ist. Ist eine Rundmail an alle MA mit der Mitteilung von meinem Rückzug ausreichend? Über schnelle Hilfe wäre ich dankbar, da ich am Montag meine Entscheidung mitteilen müsste. Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
05.04.2009 um 01:42 Uhr
@Picasso vielleicht solltest Du nicht so schwarz malen...
Es muss ja nicht unbedingt der unzufriedene MA gewählt werden. Ein BR in einer Firma ist immer ein Gewinn für die MA. Mach doch einfach Werbung in eigener Sache. Bei eurer MA-Stärke wird eh nur ein BR gewählt.
05.04.2009 um 02:12 Uhr
Picasso Für die Errichtung eines Betriebsrat reichen drei Mitarbeiter, die zur Wahlversammlung einladen, aus. Es gibt divers Betriebe in denen die Mitarbeiter meinten sie benötigten kein Betriebsrat. Die Meinung dieser Kollegen änderte sich schlagartig, als Entlassung, Kurzarbeit, Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich oder streichen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, usw, usw, usw, anstand. Dann heißt es, hätten wir man einen Betriebsrat, oder die Gewerkschaft, in der natürlich die wenigsten Mitglied sind, wird um Hilfe gebeten.
Ich finde es übel von dir, überhaupt daran zu denken, deine Kollege im "Regen"stehen zu lassen.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass überwiegend die"Angestellten" einen Betriebsrat nicht wollen, obwohl gerade diese Gruppe der Arbeitnehmer von Rationalisierungsmaßnahmen betroffen sind und auch weiter betroffen sein werden.
Du kannst natürlich allen Kollegen und auch deinem Chef mitteilen, dass du deine Unterschrift unter der Einladung zurück ziehst. Aber Unterschrieben ist Unterschrieben und wenn die Einladung im Betrieb bekannt gemacht wurde ist sie rechtsgültig, somit ist es unerheblich wie du dich entscheidest und was du Montag deinen Kollegen mitteilst.
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