Rücktritt Wahlvorstand
Hallo meine Frage wäre folgende
Wir haben als Betriebsrat einen Wahlvorstand bestellt. Jetzt sind 3 Mitglieder des WV zurückgetreten mit der Begründung das sie es arbeitsmäßig nicht schaffen die Wahl durchzuführen. Dürfen die Mitglieder mit der Begründung zurücktreten? Den laut BetrVG muss der Arbeitgeber die Mitglieder für die Arbeit für den WV freistellen. Wir haben die Vermutung das die Mitglieder unter Druck gesetzt worden sind.
Danke schonmal im voraus
Community-Antworten (11)
23.01.2026 um 00:43 Uhr
also ist der komplette WV zurückgetreten?
Eigentlich ist das kein Grund der "akzeptabel" wäre ... eigentlich. Man muss aber sehen, was man will. Menschen zwingen weiter ein Amt auszuüben, das sie nicht mehr ausüben wollen (egal warum)?
Dann doch lieber ein Ende mit Schrecken ....
23.01.2026 um 07:24 Uhr
Ein Rücktritt eines einzelnen Wahlvorstandsmitglied ist möglich und muss durch das Ersatzmitglied ersetzt werden. Ein Kollektiv oder Gremiumsrücktritt des Wahlvorstands ist rechtlich nicht möglich.
23.01.2026 um 08:32 Uhr
Es wäre sinnvoll ... Troll ... wenn Du erst einmal verstehen würdest, was hier überhaupt gesagt wird. Dann würde Dir sehr schnell klar werden, das Du der Einzige bist, der hier Unsinn verbreitet.
23.01.2026 um 09:20 Uhr
Grundsätzlich kann jedes WV-Mitglied zurücktreten, dann rückt ein Ersatzmitglied nach. Habt ihr Ersatzmitglieder?
23.01.2026 um 09:56 Uhr
Notfalls muss der BR weitere Ersatzmitglieder nachbenennen. Das können natürlich auch BR-Mitglieder sein.
23.01.2026 um 11:03 Uhr
Zitat aIraune : Nochmal, jeder von dieser Fake Arbeit kann zurücktreten oder diese überflüssige Funktion nicht mehr ausüben! Es gibt KEINE Konsequenzen, wie auch, also hör auf Unsinn zu verbreiten!
Du kleiner süßer Trump. Egal wie tief man bei Dir die Messlatte anlegt, marschierst Du immer noch unten durch. Darüber hinaus hast Du ein offensichtliches Problem mit Tatsachenfeststellungen, verbunden mit einem ebensolchen Ausdrucksvermögen.
23.01.2026 um 11:58 Uhr
Was hat Trump jetzt damit zu tun?
Egal ob irgendwelche Betriebsräte, Wahlvorstände einzeln oder geschlossen zurücktreten, deren Pseudoarbeit nicht nachkommen. Welche Konsequenz gibt es?! KEINE, lediglich Ausschluss aus dem BR, was ja gewollt ist. Es gibt weder arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Geldstrafen, einfach nur lächerlich! Der AG lacht darüber nur müde, weil es eh das Gremium sprengt, was in seinem Interesse ist, so können endlich alle echter Arbeit nachkommen!
23.01.2026 um 12:06 Uhr
@aIraune-> bei Hass und Hetze bist Du gaaaaanz weit vorn....
23.01.2026 um 13:13 Uhr
"Welche Konsequenz gibt es?!"
Richtig ... es gibt keine. Ist ja auch logisch ... die Personen dürfen ja zurücktreten. Wie könnte man etwas sanktionieren, was ausdrücklich erlaubt ist?
"Der AG lacht darüber nur müde,"
Würde der AG an die richtige Person geraten, dann würde er nicht mehr müde lachen. Die Person würde nämlich Strafanzeige wegen Behinderung der BR-Wahl stellen und das wird für den AG dann sehr schnell sehr unangenehm.
23.01.2026 um 13:56 Uhr
Zitat Lutius Albutius : Du kleiner süßer Trump
Völlig richtig. araune hat wirklich etwas schnuckeliges an sich. Ein richtiges Schnuckiputzi.🤩🤩🤩 Ich bin schockverliebt 🥰🥰🥰
24.01.2026 um 17:47 Uhr
Zitat aIraune : Was hat Trump jetzt damit zu tun?
Weil euer Grad an Verblödung nahezu identisch ist. Ihr seid beide ein Fall für die Psychiatrie
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