Erstellt am 27.04.2011 um 16:58 Uhr von wahlvst
Es gibt bei BR keinen Rücktritt vom Rücktritt!
Die Erklärung muss ernst gemeint und hinreichend bestimmt sein. Das dürfte hier ja so sein, da es zweimal erfolgte.
PS: Der Wahlvorstand hatte hier aber einen Fehler gemacht. Er hätte unmittelbar nach der Auszählung der Stimmen bei Stimmengleichheit auch wenn es EBRM betrifft losen MÜSSEN. Der nichterfolgte Losentscheid könnte nun sich ggf. als Problem ergeben, wenn dieses ehemalige EBRM heute eine Nichtigkeit versucht vom ArbG bestätigen zu lassen.
Erstellt am 02.05.2011 um 17:43 Uhr von zebylon
Nun ja, zurück treten kann man erst, wenn man nachgerückt ist. Der Losentscheid ist vom Wahlvorstand nicht erfolgt und anscheinend auch nicht vom BR nachgeholt worden. Somit ist nicht noch nicht geklärt, wer denn jetzt nachfolgt; und somit ist noch keiner der beiden nachgerückt.
Bleibt zu tun: Losentscheid nachholen, entsprechend nachrücken.
Die Dame bleibt im Rennen.
Erstellt am 03.05.2011 um 09:46 Uhr von träne
@zebylon
mag ja so sein, ist aber doch so das die Dame mir gegenüber erklärt hat, für den BR nicht mehr zur Verfügung zu stehen und dies auch ihrer stimmengleichen Kollegin gegenüber erklärt hat. ist insofern alles ärgerlich, weil es hier nur darum geht, einen Chefgesteuerten BR zu installieren, mit dem einzigen Ziel, die AN auszuhebeln.
Bei einer Wahl wird doch auch gefragt, ob ich annehme. Wenn ich dann verneine, bin ich doch raus. Wenn ein potentieller Nachrücker erklärt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen, müsste er doch auch raus sein???
viele Grüße
träne
Erstellt am 03.05.2011 um 11:31 Uhr von Niemand
Ein Nachrücker kann aber nunmal nicht zurücktreten wenn er nicht im Amt ist. Wenn ihr aber um die Mehrheit der "echten Arbeitnehmervertreter" fürchtet könnt ihr ja in diesem Fall schon vorher durch Beschluß des rücktritts des Betriebsrats für Neuwahlen sorgen.
Ist es schon zu spät können die verbliebenen durch Austritt auch Neuwahlen erzwingen wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind.