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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt des Stellvertreters - Rücktritt vom Rücktritt?

BK
BR Kevin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo mein Experter ;-)

Bei der BR-Sitzung hat unser Stellvertreter nach ca. 15 Minuten sein Anwesenheit mündlich Info zurückgetret und er verlässt vorzeitig der Sitzungsraum. Zwei Tage später hat er sich entschuldig und er willst noch im BR weiter arbeiten. Die ganz Geschehen war protokolliert geworden. Meine Frage ist: Wie sollen wir richtig machen? Er hatte sein Rücktritt nicht schriftlich eingereicht. Natürlich haben wir nach seiner mündlich Rücktritt bekanntgebend ein Sondersitzung eingeberufen, damir wir ein neuer Stellvertreter wählen können. Und jetzt stehen wir blöd da.

Ich hoffe dass ihr uns etwas beraten zu können

BR Kevin

6.83905

Community-Antworten (5)

C
Catweazle

12.09.2008 um 20:54 Uhr

@Kevin,

der Stellvertreter ist zurückgetreten - fertig. Ich nehme mal an als BRM und nicht als Stellvertreter. Für den Rücktritt ist keine Schriftform erforderlich. Unmittelbar nach dem Rücktritt rückt ein Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten als ordentliches Mitglied nach. Auf keinen Fall gibt es einen Rücktritt vom Rücktritt.

DAH
Der alte Heini

12.09.2008 um 21:08 Uhr

Zurückgetreten ist zurückgetreten. Ein wiederaufleben des Amtes auf Wunsch ist nicht möglich.

B
BR-Hexe

13.09.2008 um 12:18 Uhr

Hallo, ihr steht nicht blöd da sondern der ehemalige Stellvertreter, BR-Arbeit ist doch kein Wunschkonzert, macht seinen Rücktritt offiziell am schwarzen Brett bekannt, und teilt gleichzeitig den Namen des nachgerückten Ersatzmitgliedes der Belegschaft mit sowie den neugewählten Stelli. LG BR-Hexe

M
Mona-Lisa

13.09.2008 um 12:28 Uhr

@Kevin, und auch dem AG schriftlich mitteilen, wer dann der neue Stellvertreter ist! Der Stellvertreter hat sich klar und deutlich ausgedrückt und das ist nun mal ne Amtsniederlegung! Darum sollte man sich solche Aussagen sehr genau überlegen! Denn damit ist er raus.... Was er nun will oder nicht, ist völlig irrelavant.

§ 26 BetrVG - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, 3. Annahme des Amtes, Amtsniederlegung

BK
Br Kevin

17.09.2008 um 11:14 Uhr

Hallo mein Experter ;-)

Dankeschön eure Beratung! wir werden es versuchen.

BR Kevin

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