Erstellt am 12.09.2008 um 18:54 Uhr von Catweazle
@Kevin,
der Stellvertreter ist zurückgetreten - fertig. Ich nehme mal an als BRM und nicht als Stellvertreter. Für den Rücktritt ist keine Schriftform erforderlich. Unmittelbar nach dem Rücktritt rückt ein Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten als ordentliches Mitglied nach. Auf keinen Fall gibt es einen Rücktritt vom Rücktritt.
Erstellt am 12.09.2008 um 19:08 Uhr von Der alte Heini
Zurückgetreten ist zurückgetreten. Ein wiederaufleben des Amtes auf Wunsch ist nicht möglich.
Erstellt am 13.09.2008 um 10:18 Uhr von BR-Hexe
Hallo, ihr steht nicht blöd da sondern der ehemalige Stellvertreter, BR-Arbeit ist doch kein Wunschkonzert, macht seinen Rücktritt offiziell am schwarzen Brett bekannt, und teilt gleichzeitig den Namen des nachgerückten Ersatzmitgliedes der Belegschaft mit sowie den neugewählten Stelli.
LG BR-Hexe
Erstellt am 13.09.2008 um 10:28 Uhr von Mona-Lisa
@Kevin,
und auch dem AG schriftlich mitteilen, wer dann der neue Stellvertreter ist!
Der Stellvertreter hat sich klar und deutlich ausgedrückt und das ist nun mal ne Amtsniederlegung!
Darum sollte man sich solche Aussagen sehr genau überlegen! Denn damit ist er raus....
Was er nun will oder nicht, ist völlig irrelavant.
§ 26 BetrVG - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden,
3. Annahme des Amtes, Amtsniederlegung
Erstellt am 17.09.2008 um 09:14 Uhr von Br Kevin
Hallo mein Experter ;-)
Dankeschön eure Beratung! wir werden es versuchen.
BR Kevin