Ersatzmitglieder und ihr Einsatz im Betriebsrat
Wir haben neu gewählt. 5 sind im Gremium und 3 Ersatzmitglieder. Nun kam der neue Vorsitzende auf die Idee die Ersatzmitglieder bei jeder Sitzung dabei haben zu wollen. Ich habe gesagt das geht nicht und ist auch geregelt wie der Ablauf ist. Ein Anruf bei der Gewerkschaft ergab das wo kein Kläger auch kein Richter. Ich fühle mich nicht wohl damit, zumal wir ein gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung und dem Inhaber haben. Was ist wenn die Geschäftsleitung nach fragt wieso jetzt alle 8 immer dabei sind? Und muss ich im Protokoll der Sitzungen auch immer alle 8 mit angeben?
Community-Antworten (3)
21.01.2026 um 15:57 Uhr
"Ein Anruf bei der Gewerkschaft ergab das wo kein Kläger auch kein Richter."
Auch bei der Gewerkschaft gibt es Vollpfosten. Du fühlst dich zu Recht unwohl. Ein Ersatzmitglied rückt nur bei Verhinderung eines regulären BRM nach. Und NUR dann. Eine BR-Sitzung ist NICHTÖFFENTLICH - da nehmen nur BR Mitglieder teil.
§ 30 BetrVG
21.01.2026 um 15:57 Uhr
das Gesetz ist da eigentlich ziemlich klar, Ersatzmitglieder nur, wenn sie korrekt nachrücken. Wenn sie ausserhalb des Nachrückens an Sitzungen etc. teilnehmen, dann kann der AG die Zahlung für diese Zeit verweigern, Abmahnung oder gar fristlose Kündigung wegen ARbeitszeitbetruges aussprechen. Wie eine Gewerkschaft sowas sagen kann ist mir schleierhaft.
21.01.2026 um 16:28 Uhr
Und wenn dann ein Richter mal nachfragt, weil doch mal ein Beschluss vor Gericht geht, sind alle Beschlüsse null und nichtig. Als Protokollführer würde ich auch nur die Wahrheit ins Protokoll schreiben. Das Protokoll ist eine Urkunde und Fälschung des Protokolls ist ein Straftat.
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